§ 154 StGB einfach erklärt: Die falsche Aussage unter Eid (Definition, Voraussetzungen, Beispiel)
Aug 12, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Die uneidliche Falschaussage kennst du schon aus § 153 StGB. § 154 StGB ist im Grunde die verschärfte Version davon: Hier wird nicht einfach nur falsch ausgesagt, sondern unter Eid falsch ausgesagt.
Und genau deshalb ist § 154 StGB auch deutlich schärfer. Wer unter Eid lügt, riskiert eine höhere Strafe. Für die Klausur musst du aber gar nicht so viel neu lernen. Vieles kennst du schon aus § 153 StGB. Du musst nur die Besonderheiten sauber ergänzen.
Worum geht es bei § 154 StGB?
§ 154 StGB betrifft die falsche Aussage unter Eid. Die Idee dahinter ist einfach: Wenn jemand zusätzlich schwört, die Wahrheit zu sagen, dann ist die Hemmschwelle zu lügen höher. Deshalb behandelt das Gesetz diese Konstellation strenger.
Der große Unterschied zu § 153 StGB liegt also darin, dass die falsche Aussage vereidigt wird.
Warum § 154 StGB so wichtig ist
Die Strafandrohung ist hier deutlich höher. Genau dadurch wird § 154 StGB zu einem Verbrechen. Und das hat eine wichtige Folge für die Klausur:
Der Versuch ist bei § 154 StGB strafbar.
Das ist ein echter Unterschied zu § 153 StGB, wo der Versuch gerade nicht strafbar ist.
Wie prüfst du § 154 StGB?
Der Aufbau ist fast identisch mit § 153 StGB. Die Besonderheiten liegen wieder vor allem im objektiven Tatbestand. Dort prüfst du in drei Schritten:
- Täter
- Tathandlung
- Tatort
1. Wer kann Täter sein?
Hier ist der Täterkreis weiter als bei § 153 StGB.
Täter können sein:
- Zeugen
- Sachverständige
- Parteien im Zivilprozess
- Dolmetscher
Das ist klausurwichtig. Denn genau hier unterscheidet sich § 154 von § 153. Während § 153 nur Zeugen und Sachverständige erfasst, kommen bei § 154 zusätzlich noch Parteien im Zivilprozess und Dolmetscher dazu.
2. Was ist die Tathandlung?
Die Tathandlung ist die vereidigte Falschaussage.
Das bedeutet: Du brauchst zunächst eine Aussage, die falsch ist. Was eine Aussage ist und wann sie falsch ist, läuft im Grundsatz genauso wie bei § 153 StGB. Der zusätzliche Punkt ist hier nur, dass die Aussage unter Eid stehen muss.
Nacheid und Voreid
Beim Eid musst du zwei Formen unterscheiden:
Nacheid
Der Nacheid betrifft Zeugen, Sachverständige und Parteien. Hier wird die Person nach ihrer Aussage vereidigt.
Voreid
Der Voreid betrifft Dolmetscher. Hier wird vor der Übersetzung geschworen, alles richtig und vollständig zu übertragen.
Für die normale Tatbestandsprüfung ist diese Unterscheidung nicht besonders schwer. Relevant wird sie vor allem beim Versuch.
Wann beginnt der Versuch?
Weil § 154 StGB ein Verbrechen ist, ist der Versuch strafbar. Und genau hier spielt die Unterscheidung zwischen Vor- und Nacheid eine Rolle.
Beim Nacheid
Hier beginnt der Versuch nach der falschen Aussage, sobald der Täter zur Eidesleistung ansetzt, also etwa mit „Ich schwöre …“.
Beim Voreid
Hier beginnt der Versuch nach Abschluss der Eidesformel, sobald der Dolmetscher anfängt, falsch zu übersetzen.
Für die Klausur reicht es meistens, wenn du erkennst, dass § 154 anders als § 153 überhaupt eine Versuchsstrafbarkeit hat und dass der Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens vom Eidstyp abhängt.
Ordnungsgemäße Eidesabnahme
Der Eid muss außerdem von einer zuständigen Person abgenommen werden.
Beispiel: Ein Referendar darf keinen Eid abnehmen → § 154 scheidet aus.
Wo muss die Aussage erfolgen?
Der Tatort ist wie bei § 153 StGB ein Gericht oder eine andere Stelle, die zur Abnahme eines Eides berechtigt ist.
Das kann zum Beispiel auch ein Untersuchungsausschuss sein.
Ganz wichtig ist wieder:
Polizei und Staatsanwaltschaft reichen nicht aus.
Wenn dort falsch ausgesagt wird, greift § 154 StGB nicht.
Außerdem muss der Eid von der zuständigen Person abgenommen werden. Fehlt es daran, scheidet § 154 StGB aus.
Wie steht § 154 zu § 153?
Auch dieses Verhältnis solltest du in der Klausur im Blick haben.
Wenn ein Zeuge oder Sachverständiger falsch unter Eid aussagt, dann ist § 154 StGB gegenüber § 153 StGB die speziellere Vorschrift. In dieser Konstellation tritt § 153 hinter § 154 zurück.
Anders ist es, wenn eine Partei im Zivilprozess oder ein Dolmetscher falsch unter Eid aussagt. Dann passt § 153 ohnehin nicht. In diesen Fällen ist § 154 nicht bloß eine Qualifikation, sondern ein eigenständiges Delikt.
Was du dir für die Klausur merken solltest
§ 154 wirkt auf den ersten Blick spezieller, ist aber eigentlich sehr dankbar. Du musst nicht komplett neu denken, sondern nur den bekannten Aufbau von § 153 übernehmen und an den richtigen Stellen ergänzen:
- weiterer Täterkreis
- Eid als zusätzlicher Bestandteil der Tathandlung
- Versuchsstrafbarkeit
- und das Verhältnis zu § 153
Wenn du das sauber sortierst, ist § 154 ziemlich gut prüfbar.
FAQ zum § 154 StGB (Meineid)
Wie prüft man § 154 StGB?
Wie § 153, aber zusätzlich mit dem Merkmal der Vereidigung.
Was ist der Unterschied zwischen § 153 und § 154 StGB?
§ 153 = uneidliche Falschaussage, § 154 = Falschaussage unter Eid.
Wann beginnt der Versuch beim Meineid?
Beim Nacheid mit Beginn der Eidesformel, beim Voreid mit falscher Übersetzung nach Eid.
Wer kann Täter des § 154 StGB sein?
Zeugen, Sachverständige, Parteien im Zivilprozess und Dolmetscher.
Ist § 154 ein Verbrechen?
Ja, wegen Mindeststrafe von einem Jahr.
Wo muss die Aussage erfolgen?
Vor Gericht oder einer zur Eidesabnahme zuständigen Stelle.
Was passiert bei falscher Eidesabnahme?
Dann liegt regelmäßig kein § 154 StGB vor.
Ist § 153 neben § 154 anwendbar?
Nein, bei Täteridentität tritt § 153 zurück.
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