Schuld im Strafrecht einfach erklärt: Wann ist ein Täter wirklich strafbar?
Aug 06, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Wer im Strafrecht eine Tat prüft, geht immer in drei Schritten vor:
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
In diesem Beitrag geht es um den dritten Schritt: die Schuld. Also um die Frage: Warum prüfen wir sie überhaupt und wann ist sie in der Klausur wirklich wichtig?
Warum die Schuld geprüft wird
Im deutschen Strafrecht gilt das Schuldprinzip:
„Keine Strafe ohne Schuld“
(lateinisch: nulla poena sine culpa)
Das bedeutet: Auch wenn jemand den Tatbestand erfüllt und rechtswidrig handelt, kann er nur bestraft werden, wenn ihm die Tat auch persönlich vorwerfbar ist.
Dieses Prinzip leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürde ab. Deshalb gehört die Schuldprüfung fest in jede Strafrechtsklausur.
Was ist mit „Schuld“ gemeint?
Schuld bedeutet die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat.
Einfach gesagt:
Kann man dem Täter vorwerfen, dass er sich bewusst auf die Seite des Unrechts gestellt hat?
Oder war seine Situation so besonders, dass man ihm das gerade nicht vorwerfen kann?
Der Normalfall in der Klausur
In den meisten Fällen ist die Schuld kein Problem. Dann reicht in der Klausur ein knapper Satz wie:
„T handelte auch schuldhaft.“
Mehr musst du dann nicht schreiben. Alles andere wäre meist unnötig und keine gute Schwerpunktsetzung.
Wann du bei der Schuld mehr schreiben musst
Wirklich spannend wird es nur in vier typischen Fallgruppen. Dann reicht ein Ein-Satz-Ergebnis nicht mehr.
1. Schuldunfähigkeit
Normalerweise ist jeder Mensch schuldfähig. Es gibt aber Ausnahmen.
- § 19 StGB: Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig.
- § 20 StGB: Auch bestimmte psychische Ausnahmesituationen können zur Schuldunfähigkeit führen, zum Beispiel ein schwerer Alkoholrausch.
Der Gedanke dahinter: Wer das Unrecht seiner Tat nicht richtig einsehen kann, dem kann die Tat auch nicht persönlich vorgeworfen werden.
Ein klassisches Beispiel:
Ein 13-jähriges Kind klaut im Supermarkt. Der Diebstahl kann zwar tatbestandsmäßig und rechtswidrig sein, aber bestraft wird das Kind trotzdem nicht, weil es schuldunfähig ist.
Auch bei stark alkoholisierten Tätern kann § 20 StGB greifen. Bei Alkohol wird eine Schuldunfähigkeit in der Regel ab etwa 3,0 Promille, bei Tötungsdelikten ab 3,3 Promille angenommen.
2. Notwehrexzess (§ 33 StGB)
Der Notwehrexzess ist ein Entschuldigungsgrund.
Hier liegt eigentlich eine Notwehrlage vor, aber der Täter überschreitet die Grenzen der Notwehr und zwar aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken.
Beispiel:
Jemand wird angegriffen, gerät in Panik und setzt ein Messer ein, obwohl ein leichterer Abwehrakt gereicht hätte.
Dann war die Verteidigung zwar möglicherweise nicht mehr erforderlich, aber wegen der extremen Angst kann die Tat trotzdem entschuldigt sein.
Wichtig ist also:
Nicht jede überschrittene Notwehr ist automatisch strafbar. Es kommt darauf an, warum die Grenze überschritten wurde.
3. Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)
Der entschuldigende Notstand betrifft besonders extreme Ausnahmesituationen.
Hier handelt der Täter zwar weiterhin rechtswidrig, wird aber ausnahmsweise entschuldigt, weil er sich in einer existenziellen Notlage befindet.
Das klassische Beispiel:
Zwei Menschen kämpfen im Meer um ein Brett, das nur einen tragen kann. Einer stößt den anderen herunter, um selbst zu überleben.
In so einem Fall greift weder Notwehr noch rechtfertigender Notstand. Trotzdem kann § 35 StGB eingreifen, weil die Situation außergewöhnlich ist und das Verhalten deshalb persönlich nicht vorwerfbar sein kann.
4. Verbotsirrtum (§ 17 StGB)
Ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter nicht erkennt, dass sein Verhalten verboten ist.
Entscheidend ist: Dieser Irrtum muss unvermeidbar gewesen sein.
Das heißt:
Wenn jemand ernsthaft denkt, sein Handeln sei erlaubt und er das unter den Umständen auch wirklich annehmen durfte, dann kann er entschuldigt sein.
Nicht jeder Irrtum hilft also weiter. Nur der unvermeidbare Verbotsirrtum schließt die Schuld aus.
Das Wichtigste für die Klausur
Für die Klausur kannst du dir merken:
- Im Normalfall ist die Schuld unproblematisch. Dann reicht ein kurzer Satz.
- Mehr schreiben musst du nur, wenn einer der typischen Ausnahmefälle vorliegt.
Diese vier Fallgruppen solltest du kennen:
- Schuldunfähigkeit
- Notwehrexzess
- entschuldigender Notstand
- Verbotsirrtum
FAQ zur Schuld im Strafrecht
Was ist Schuld im Strafrecht?
Die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat.
Wann prüft man die Schuld?
Nach Tatbestand und Rechtswidrigkeit.
Was bedeutet „nulla poena sine culpa“?
Keine Strafe ohne Schuld.
Wann ist jemand schuldunfähig?
Bei § 19 (Kinder) oder § 20 StGB (z.B. Alkoholrausch).
Was ist ein Notwehrexzess?
Überschreitung der Notwehr aus Angst oder Schrecken.
Was ist der Unterschied zwischen § 34 und § 35?
§ 34 rechtfertigt, § 35 entschuldigt.
Was ist ein Verbotsirrtum?
Der Täter hält sein Verhalten für erlaubt.
Wann wird die Schuld ausführlich geprüft?
Bei den vier klassischen Problemfällen.
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