Systematik der GoA - Überblick, Aufbau, Prüfungsschema und Arten (§§ 677–687 BGB)
Apr 30, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Die Systematik der GoA gehört zu den Klassikern im Zivilrecht und ist in Klausuren besonders tückisch. Warum? Weil sie oft „versteckt“ geprüft wird und im Gesetz (§§ 677–687 BGB) auf den ersten Blick unübersichtlich wirkt.
Wenn Du aber einmal die Struktur der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) verstanden hast, kannst Du jeden Fall sauber einordnen. Genau darum geht es hier: Du lernst die Arten der GoA, das zugrunde liegende Prüfungsschema, zentrale Definitionen und die klausurtypische Abgrenzung.
Worum geht es bei der GoA überhaupt?
Im Leben gibt es zwei Arten von Geschäften:
- Eigengeschäfte
- Fremde Geschäfte
Ein Eigengeschäft ist unproblematisch: Du handelst nur für Dich selbst.
Beispiel: Dein Haus brennt und Du löschst es.
Spannend wird es beim fremden Geschäft: Jemand anderes erledigt eine Angelegenheit, die eigentlich Dich betrifft.
Beispiel:
- Dein Nachbar löscht Dein brennendes Haus.
- Oder Deine Nachbarin gestaltet ungefragt deinen Garten neu.
Hier stellt sich die Frage:
Wer trägt die Kosten? Gibt es Ersatzansprüche? Ist das Handeln überhaupt erwünscht?
Genau dafür gibt es die GoA.
Sie gleicht Vor- und Nachteile aus, die entstehen, wenn jemand ein fremdes Geschäft besorgt, ohne dazu beauftragt zu sein.
In der Klausur würde man das dann so formulieren:
Die Geschäftsführung ohne Auftrag regelt die Rechtsfolgen der eigenmächtigen Besorgung eines fremden Geschäfts ohne vertragliche Grundlage (§§ 677–687 BGB).
Definitionen der GoA, die du können musst
Um die Systematik der GoA vollständig zu beherrschen, brauchst du drei zentrale Begriffe:
- Geschäftsführer (GF)
- Die Person, die das Geschäft ausführt.
- Geschäftsherr (GH)
- Die Person, für die das Geschäft vorgenommen wird.
- Fremdgeschäftsführungswille (FGW)
- Der Wille des Geschäftsführers, ein fremdes Geschäft für einen anderen zu besorgen.
In Deiner Klausur schreibst Du dann:
Fremdgeschäftsführungswille ist der Wille, ein zumindest auch fremdes Geschäft im Interesse eines anderen zu führen.
Der FGW ist das zentrale Abgrenzungskriterium der Systematik.
Die Systematik der GoA: Das Grundschema
Ausgangspunkt der GoA immer das fremde Geschäft.
Liegt dieser vor, unterscheidest Du in zwei große Gruppen:
- Echte GoA → der Geschäftsführer handelt mit Fremdgeschäftsführungswillen
- Unechte GoA (Eigengeschäftsführung) → Geschäftsführer handelt ohne Fremdgeschäftsführungswillen
Schauen wir uns erstmal die echte GoA an.
Die echte GoA: Fremdgeschäftsführungswille (+)
Auch hier muss noch einmal unterschieden werden: Liegt eine echte berechtigte GoA oder eine echte unberechtigte GoA vor:
I. Echte berechtigte GoA (§ 683 BGB)
Das ist der „Normalfall“ der GoA. Hier liegt die Berechtigung zur Geschäftsführung vor. Das heißt der Geschäftsführer durfte zum Zeitpunkt das Geschäft ausführen.
Beispiel:
Dein Nachbar löscht dein brennendes Haus, während du im Urlaub bist.
Was Du Dir hierbei merken sollst: Wer einem anderen freiwillig hilft, soll dadurch rechtlich nicht schlechter stehen.
Rechtsfolge:
Der Geschäftsführer hat regelmäßig einen Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 683 S. 1, 670 BGB.
II. Echte unberechtigte GoA (§ 684 BGB)
Hier liegt zwar eine echte GoA (mit FGW) vor, aber:
Die Geschäftsführung entsprach nicht dem Interesse oder Willen des Geschäftsherrn.
Beispiel:
Deine Nachbarin gestaltet ungefragt Deinen Garten um.
Rechtsfolge:
Der Geschäftsführer erhält keinen Aufwendungsersatz, sondern wird grundsätzlich nach Bereicherungsrecht (§ 684 S. 1 BGB i.V.m. §§ 812 ff. BGB) behandelt.
Leitgedanke ist: Unerwünschte Einmischung soll nicht belohnt werden.
Die unechte GoA (§ 687 BGB): Eigengeschäftsführung
Hier fehlt der Fremdgeschäftsführungswille daher auch die Bezeichnung als Eigengeschäftsführung.
Der Geschäftsführer handelt nicht für den Geschäftsherrn, sondern für sich selbst.
Auch diese wird in zwei Arten unterteilt.
Hinweis: Abgrenzungskriterium hier ist die Kenntnis von der Fremdheit des Geschäfts.
I. Irrtümliche GoA (§ 687 Abs. 1 BGB)
Weiß der Geschäftsführer nicht, dass er ein fremdes Geschäft besorgt, kommt einer irrtümliche GoA in Betracht.
Beispiel:
Du und Dein Nachbar haben eine sehr ähnlich aussehende Katze. Dein Nachbar bringt versehentlich Deine Katze zum Tierarzt, weil er sie für seine eigene hält.
Er denkt, es sei sein eigenes Geschäft, ist es aber nicht.
II. Angemaßte GoA (§ 687 Abs. 2 BGB)
Weiß der Geschäftsführer, dass es sich um ein fremdes Geschäft handelt, handelt es sich um eine angemaßte GoA.
Beispiel:
Ein Dieb verkauft eine fremde Sache.
Er weiß, dass er ein fremdes Geschäft vornimmt, aber handelt ohne FGW und rein eigennützig.
Diese Konstellation ist klausurtechnisch besonders relevant, weil hier oft delikts- oder bereicherungsrechtliche Ansprüche parallel zu prüfen sind.
Übersicht: Die vier Arten der GoA
|
Art der GoA |
FGW |
Berechtigung |
Norm |
|
Echte berechtigte GoA |
Ja |
Ja |
§ 683 BGB |
|
Echte unberechtigte GoA |
Ja |
Nein |
§ 684 BGB |
|
Irrtümliche GoA |
Nein |
– |
§ 687 I BGB |
|
Angemaßte GoA |
Nein |
– |
§ 687 II BGB |
Klausurstrategie: So gehst du vor
In der Klausur solltest du folgendermaßen prüfen:
- Liegt ein fremdes Geschäft vor?
- Handelte der Geschäftsführer mit Fremdgeschäftsführungswille?
- Ja → echte GoA
- Nein → § 687 prüfen
- Falls echte GoA: War die Geschäftsführung berechtigt (§ 683)?
Erst danach prüfst du die jeweiligen Anspruchsgrundlagen.
Prüfungstipp: Erst einordnen, dann Anspruch prüfen.
Typische Probleme & Meinungsstreite
Je nach Fall können auftreten:
- Abgrenzung eigenes/fremdes/auch-fremdes Geschäft
- Vermutung des FGW bei objektiv fremden Geschäften
- Bedeutung des mutmaßlichen Willens (§ 683 BGB)
Gerade bei objektiv fremden Geschäften wird der FGW häufig vermutet, aber das ist ein klausurtypischer Streitpunkt.
Diese Fragen sind besonders klausurrelevant und werden deshalb in eigenen Beiträgen noch einmal vertieft behandelt
Die Systematik der GoA in 5 Sätzen
- Die GoA regelt die Rechtsfolgen eigenmächtiger Fremdgeschäftsführung (§§ 677–687 BGB).
- Zentrale Weichenstellung ist der Fremdgeschäftsführungswille.
- Mit FGW liegt eine echte GoA vor, ohne FGW eine unechte GoA.
- Bei der echten GoA ist zwischen berechtigt (§ 683) und unberechtigt (§ 684) zu unterscheiden.
- Insgesamt gibt es vier Arten der GoA – diese Einordnung entscheidet über die Anspruchsgrundlage.
FAQ zur Systematik der GoA
Wie prüft man die Geschäftsführung ohne Auftrag?
Zuerst fremdes Geschäft, dann Fremdgeschäftsführungswille, anschließend Berechtigung (§ 683) bzw. § 687 prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter GoA?
Die echte GoA setzt einen Fremdgeschäftsführungswillen voraus, die unechte nicht.
Wann liegt eine berechtigte GoA vor?
Wenn die Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht (§ 683 BGB).
Was ist die unberechtigte GoA?
Eine echte GoA, die nicht dem Interesse oder Willen des Geschäftsherrn entspricht (§ 684 BGB).
Was regelt § 687 BGB?
Die unechte GoA – also Fälle ohne Fremdgeschäftsführungswillen (irrtümlich oder angemaßt).
Warum ist der Fremdgeschäftsführungswille so wichtig?
Er entscheidet über die systematische Einordnung und damit über die Anspruchsgrundlage.
Wie viele Arten der GoA gibt es?
Vier: echte berechtigte, echte unberechtigte, irrtümliche und angemaßte GoA.
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