§ 34 StGB Schema – rechtfertigender Notstand einfach erklärt (Aufbau, Voraussetzungen, Beispiel)
Aug 05, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Wenn in der Klausur eine Gefahr abgewehrt wird, musst du an verschiedene Rechtfertigungsgründe denken. Einer davon ist der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB. Er ist besonders wichtig, weil er oft dann ins Spiel kommt, wenn Notwehr nicht greift.
Genau deshalb kann man sich § 34 StGB gut als eine Art Auffanglösung merken: Erst prüfst du Notwehr und die zivilrechtlichen Notstände, wenn sie in Betracht kommen. Erst danach schaust du auf den rechtfertigenden Notstand.
Worum geht es bei § 34 StGB?
§ 34 StGB erlaubt es, in einer Gefahrensituation in ein Rechtsgut einzugreifen, um ein anderes Rechtsgut zu schützen. Aber das geht nicht grenzenlos. Anders als bei der Notwehr reicht es hier nicht, dass einfach nur eine Gefahr vorliegt und die Handlung irgendwie hilft. Du musst zusätzlich eine Interessenabwägung vornehmen.
Genau das macht § 34 StGB besonders.
Wie prüfst du den rechtfertigenden Notstand?
Am besten arbeitest du mit fünf Schritten:
- Notstandslage
- Notstandshandlung
- Interessenabwägung
- Angemessenheit
- subjektives Rechtfertigungselement
Wenn du diese Reihenfolge im Kopf hast, ist § 34 StGB schon deutlich weniger kompliziert.
1. Die Notstandslage
Zuerst brauchst du eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut.
Gefahr statt Angriff
Anders als bei der Notwehr brauchst du hier keinen Angriff, sondern nur eine Gefahr. Das ist weiter.
Eine Gefahr liegt vor, wenn bei weiterer Entwicklung des Geschehens eine Rechtsgutsverletzung wahrscheinlich ist.
Geschützt sind alle Rechtsgüter
§ 34 nennt zwar ausdrücklich Leben, Leib, Freiheit, Ehre und Eigentum. Die Vorschrift spricht aber auch von „einem anderen Rechtsgut“. Damit sind grundsätzlich alle Rechtsgüter erfasst.
Wichtig ist außerdem: Anders als bei der Notwehr geht es hier nicht nur um Individualrechtsgüter. Auch Allgemeinrechtsgüter können geschützt werden.
Ein Beispiel ist die Sicherheit des Straßenverkehrs. Wenn jemand betrunken losfahren will und du ihm den Autoschlüssel wegnimmst, kann § 34 StGB einschlägig sein.
Auch Eingriffe in Rechte Dritter sind möglich
Noch ein wichtiger Unterschied zur Notwehr: Die Handlung muss sich nicht gegen denjenigen richten, von dem die Gefahr ausgeht. Sie kann sich auch gegen einen unbeteiligten Dritten richten.
Gerade deshalb ist § 34 StGB so weit, aber auch so streng.
Gegenwärtigkeit wird weit verstanden
Die Gefahr muss gegenwärtig sein. Das ist der Fall, wenn der Schadenseintritt oder die Intensivierung des Schadens ernsthaft zu befürchten ist.
Dabei wird die Gegenwärtigkeit bei § 34 weiter verstanden als bei § 32. Erfasst ist auch die sogenannte Dauergefahr.
2. Die Notstandshandlung
Die Gefahr muss nicht anders abwendbar sein. Die Handlung muss also erforderlich sein.
Das kennst du im Grunde schon aus der Notwehr: Die Handlung muss geeignet sein und das mildeste effektive Mittel darstellen.
Bei § 34 gibt es aber zwei wichtige Besonderheiten:
- Vorrang von Ausweichmöglichkeiten
- Vorrang staatlicher Hilfe
Wenn du die Gefahr also sicher dadurch vermeiden kannst, dass du ausweichst oder rechtzeitig die Polizei rufst, musst du das grundsätzlich tun.
Der Maßstab ist hier also etwas strenger als bei der Notwehr.
3. Die Interessenabwägung
Hier liegt der eigentliche Schwerpunkt von § 34 StGB. Anders als bei der Notwehr musst du die widerstreitenden Interessen gegeneinander abwägen.
Das Gesetz verlangt, dass das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt.
Zuerst: Welche Rechtsgüter stehen sich gegenüber?
Du musst zunächst sauber benennen:
- Was wird geschützt?
- Was wird durch die Notstandshandlung beeinträchtigt?
Erst dann kannst du sinnvoll abwägen
Dann gewichtest du die Interessen
Für die Gewichtung kannst du in drei Schritten vorgehen:
1. Rangverhältnis der Rechtsgüter
Hier schaust du, welches Rechtsgut grundsätzlich höherwertig ist.
2. Grad der drohenden Gefahr
Ist die Gefahr eher abstrakt oder schon ganz konkret?
3. Intensität des drohenden Schadens
Was passiert, wenn die Handlung vorgenommen wird und was passiert, wenn sie unterbleibt?
Gerade dieser dritte Punkt ist oft besonders wichtig.
Ganz wichtig: Leben gegen Leben ist nicht abwägbar
Das musst du dir unbedingt merken.
Eine Tötung kann nicht über § 34 StGB gerechtfertigt werden, wenn dafür ein anderes Leben geopfert wird. Leben gegen Leben ist nicht abwägbar.
Offensivnotstand und Defensivnotstand
Bei der Interessenabwägung musst du außerdem unterscheiden, gegen wen sich die Handlung richtet.
Offensivnotstand
Hier richtet sich die Notstandshandlung gegen eine Person, von der die Gefahr gerade nicht ausgeht.
In diesem Fall gilt der normale Maßstab des § 34: Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte wesentlich überwiegen.
Defensivnotstand
Hier richtet sich die Handlung gegen den Gefahrverursacher selbst.
Dann ist die betroffene Person weniger schutzwürdig als ein unbeteiligter Dritter. Deshalb wird hier ein anderer Abwägungsmaßstab herangezogen: Der Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen.
Für die Klausur reicht es oft schon, wenn du erkennst, dass bei einem Defensivnotstand der Maßstab etwas anders läuft.
4. Die Angemessenheit
Nach der Interessenabwägung prüfst du noch die Angemessenheit.
Das ist gewissermaßen das Pendant zur Gebotenheit bei der Notwehr. Im Normalfall kannst du die Angemessenheit meist knapp bejahen. Nur in besonderen Fallgruppen musst du hier ausführlicher werden.
5. Das subjektive Rechtfertigungselement
Am Ende brauchst du noch das subjektive Element. Der Täter muss also in Kenntnis der Notstandslage und aufgrund dieser Lage handeln.
Er muss die Gefahr also kennen und gerade deshalb eingreifen.
Klausur-Tipps zum rechtfertigenden Notstand
- Immer zuerst § 32 prüfen
- Schwerpunkt auf Interessenabwägung
- Offensiv vs. Defensiv unterscheiden
- Gegenwärtigkeit weit verstehen
- klare Argumentation bei der Abwägung
Was du dir für die Klausur merken solltest
Beim rechtfertigenden Notstand musst du dir vor allem merken, dass § 34 StGB weiter greift als die Notwehr, aber dafür auch strengere Grenzen hat. Du brauchst eine gegenwärtige Gefahr für irgendein Rechtsgut, eine erforderliche Handlung und vor allem eine saubere Interessenabwägung. Genau dort liegt meistens der Schwerpunkt. Wichtig ist außerdem, dass das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegen muss und dass Leben gegen Leben nicht abgewogen werden kann. Wenn du diese Grundstruktur verstanden hast, kannst du § 34 in der Klausur meistens schon sehr sicher prüfen
FAQ zum § 34 StGB (rechtfertigender Notstand)
Wie prüft man § 34 StGB?
Notstandslage, Handlung, Interessenabwägung, Angemessenheit, subjektives Element.
Was ist der Unterschied zur Notwehr?
Notwehr setzt einen Angriff voraus, Notstand nur eine Gefahr.
Was ist eine Gefahr?
Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
Was bedeutet „wesentlich überwiegen“?
Das geschützte Interesse muss deutlich wichtiger sein.
Darf man Unbeteiligte beeinträchtigen?
Ja, beim Offensivnotstand.
Wann liegt ein Defensivnotstand vor?
Wenn sich die Maßnahme gegen den Verursacher richtet.
Ist Tötung durch § 34 gerechtfertigt?
Nein, Leben gegen Leben ist nicht abwägbar.
Was ist der Schwerpunkt in der Klausur?
Die Interessenabwägung.
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