Die formelle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts einfach erklärt

verwaltungsrecht at Sep 17, 2026
 

Das erwartet Dich!


          

Einleitung

Wenn du die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts prüfst, gehst du immer in drei Schritten vor:

  • Ermächtigungsgrundlage
  • Formelle Rechtmäßigkeit
  • Materielle Rechtmäßigkeit

In diesem Beitrag geht es um den zweiten Schritt, also um die formelle Rechtmäßigkeit. Die ist in Klausuren oft kein riesiger Schwerpunkt, aber du musst wissen, was du hier überhaupt prüfen sollst.

Die gute Nachricht: Der Aufbau ist ziemlich klar.

          

Die drei Prüfungspunkte der formellen Rechtmäßigkeit

Die formelle Rechtmäßigkeit prüfst du immer in diesen drei Schritten:

  • Zuständigkeit 
  • Verfahren 
  • Form 

Mehr steckt im Grundaufbau erstmal nicht drin.

          

1. Zuständigkeit

Zuerst prüfst du, ob die richtige Behörde gehandelt hat.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Nur die zuständige Behörde soll entscheiden, weil sie für diesen Bereich das nötige Fachwissen und die passende Kompetenz hat.

Deshalb kann zum Beispiel nicht irgendeine Behörde alles machen. Die Polizei erteilt dir eben keine Baugenehmigung.


Die drei Arten der Zuständigkeit

Auch die Zuständigkeit gliedert sich wieder in drei Punkte:

  • sachliche Zuständigkeit
  • örtliche Zuständigkeit
  • instanzielle Zuständigkeit

Sachliche Zuständigkeit

Hier geht es darum, welche Behörde inhaltlich für die Sache zuständig ist.

Beispiel: Für eine Baugenehmigung ist die Bauaufsichtsbehörde sachlich zuständig.


Örtliche Zuständigkeit

Hier geht es darum, welche Behörde räumlich zuständig ist.

Also zum Beispiel: Ist die Behörde in Köln zuständig oder die in Düsseldorf?


Instanzielle Zuständigkeit

Dieser Punkt wird erst wichtig, wenn es einen mehrstufigen Behördenaufbau gibt, also zum Beispiel obere und untere Behörden.

Dann musst du prüfen, welche Ebene zuständig ist.

In Klausuren ist die instanzielle Zuständigkeit oft kein großes Problem. Wenn sie nicht besonders relevant ist, kannst du sie meist knapp behandeln.


Klausurtipp

Die Zuständigkeit kannst du in vielen Fällen sehr kurz prüfen. Meist reicht ein knapper Satz dazu, dass die Behörde nach den einschlägigen Vorschriften sachlich und örtlich zuständig ist.

Wichtig ist vor allem, dass du erkennst, wo du die Zuständigkeitsnormen findest. Die stehen häufig im besonderen Verwaltungsrecht und nicht direkt im Allgemeinen Verwaltungsrecht.

          

2. Verfahren

Als Nächstes prüfst du das Verfahren.

Das Verwaltungsverfahren ist in den §§ 9 ff. VwVfG geregelt. Grundsätzlich gilt nach § 10 VwVfG der Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens.

Das bedeutet: Die Behörde ist bei der Gestaltung des Verfahrens grundsätzlich ziemlich frei.


Die wichtigste Ausnahme: die Anhörung

Die wichtigste Norm in diesem Bereich ist § 28 VwVfG.

Danach gilt:
Bevor die Behörde einen belastenden Verwaltungsakt erlässt, muss sie dem Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit geben, sich zu äußern.

Das nennt man Anhörung.

Der Bürger soll also die Chance bekommen, seine Sicht der Dinge darzustellen, bevor die Behörde entscheidet. Genau deshalb ist die Anhörung eine wichtige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips.


Wann ist die Anhörung wichtig?

Die Anhörung ist vor allem dann klausurwichtig, wenn die Behörde in Rechte des Bürgers eingreift.

Der Gedanke wird aber weit verstanden. Deshalb kann eine Anhörung auch dann relevant sein, wenn eine beantragte Begünstigung abgelehnt wird, etwa wenn eine beantragte Erlaubnis nicht erteilt wird.


Wann ist die Anhörung entbehrlich?

Auch dafür gibt es wieder Ausnahmen. Die stehen in § 28 Abs. 2 VwVfG.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

  • Gefahr im Verzug
  • Allgemeinverfügungen

Das sind Situationen, in denen eine Anhörung entweder keinen Sinn macht oder die Verwaltung zu stark behindern würde.


Klausurtipp

Beim Verfahren musst du also vor allem an zwei Normen denken:

  • § 10 VwVfG als Grundsatz der Nichtförmlichkeit
  • § 28 VwVfG als wichtigste Ausnahme mit der Anhörung

Wenn im Sachverhalt kein Verfahrensproblem steckt, wird hier in der Klausur oft vor allem die Anhörung kurz angesprochen.

          

3. Form

Der dritte Prüfungspunkt ist die Form.

Hier gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 1 VwVfG grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit.

Das bedeutet: Ein Verwaltungsakt muss nicht immer schriftlich ergehen. Er kann grundsätzlich auch in anderer Form erlassen werden.

In der Praxis wird er aber oft trotzdem schriftlich erlassen — vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweisbarkeit.


Die wichtigste Besonderheit: die Begründung

Besonders wichtig ist hier § 39 VwVfG.

Danach muss ein schriftlicher Verwaltungsakt grundsätzlich begründet werden.

Warum? Damit der Bürger überhaupt nachvollziehen kann, warum die Behörde so entschieden hat. Im besten Fall versteht er die Entscheidung dadurch sogar besser oder akzeptiert sie eher.


Wann ist eine Begründung entbehrlich?

Auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Die stehen in § 39 Abs. 2 VwVfG.

Du musst also auch bei der Form immer mitdenken:
Grundsätzlich Begründung ja, aber eben nicht ausnahmslos.

          

Was du dir für die Klausur merken solltest

Bei der formellen Rechtmäßigkeit musst du dir vor allem die einfache Grundstruktur merken: Zuständigkeit, Verfahren und Form. Wenn im Sachverhalt kein besonderes Problem angelegt ist, kannst du diesen Prüfungspunkt oft kurz halten. Wirklich wichtig ist aber, dass du die typischen Klassiker erkennst. Dazu gehören vor allem die Zuständigkeit der richtigen Behörde, die Anhörung nach § 28 VwVfG und die Begründungspflicht bei schriftlichen Verwaltungsakten nach § 39 VwVfG. Wenn du diese drei Punkte sicher auf dem Schirm hast, bist du in der Klausur hier meistens schon sehr gut aufgestellt.

          

FAQ

Welche drei Punkte prüfst du bei der formellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts?

Du prüfst die Zuständigkeit, das Verfahren und die Form.

Welche drei Arten der Zuständigkeit musst du unterscheiden?

Du unterscheidest die sachliche, die örtliche und die instanzielle Zuständigkeit.

Was ist die wichtigste Ausnahme vom Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens?

Die wichtigste Ausnahme ist die Anhörung nach § 28 VwVfG. Vor dem Erlass eines belastenden Verwaltungsakts muss der Betroffene grundsätzlich angehört werden.

Was bedeutet der Grundsatz der Formfreiheit beim Verwaltungsakt?

Der Grundsatz der Formfreiheit bedeutet, dass ein Verwaltungsakt grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ist und also nicht immer schriftlich erlassen werden muss.

Wann muss ein schriftlicher Verwaltungsakt grundsätzlich begründet werden?

Ein schriftlicher Verwaltungsakt muss grundsätzlich nach § 39 Abs. 1 VwVfG begründet werden, soweit keine Ausnahme nach § 39 Abs. 2 VwVfG greift.

Jura lernen in Minuten mit  Erklärvideos & Altklausuren.

Mit Legalexo lernst Du Jura in Minuten. Video anschauen, mit Fällen lernen, Jura verstehen. Jetzt 30 Tage testen - mit unserer Zufriedenheitsgarantie!

Mehr erfahren