Die Organe der Europäischen Union nach den Art. 13 EUV – Aufgaben, Aufbau & Schema einfach erklärt

eur europarecht Jun 03, 2026
 

Das erwartet Dich!

Einleitung

Seit dem Vertrag von Lissabon besitzt die EU eine Rechtspersönlichkeit. Als solche kann die EU aber nicht selbstständig handeln, also Entscheidungen finden, oder Politik umsetzen. Hierfür ist sie auf sogenannte natürliche Personen angewiesen, die in sieben zentralen Organen arbeiten, die der EU dienen. Dabei verfügen die Organe zwar über selbstständige Entscheidungskompetenzen, sind aber gleichzeitig zu einer loyalen Zusammenarbeit untereinander verpflichtet.   

Das besondere Verhältnis der Organe untereinander und deren verschiedene Funktionen bilden einen beliebten Prüfungsstoff für deine Europarechtsklausur. Oft wirst du dabei gefragt, welches Organ zuständig ist und ob es rechtmäßig handelt.  

Damit du diese Fragen in deiner Klausur souverän meisterst, geben wir dir im Folgenden das nötige Wissen an die Hand.

      

Welche Organe hat die EU? 

Die sieben zentralen Organe der EU sind in Art. 13 EUV aufgelistet. 

Insgesamt gibt es 7 Organe: 

  1. Das Europäisches Parlament 
  2. Den Europäischer Rat 
  3. Den Rat der Europäischen Union 
  4. Die Europäische Kommission 
  5. Den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) 
  6. Die Europäische Zentralbank (EZB) 
  7. Den Rechnungshof

      

Die Grundprinzipien  

Bevor du dir die einzelnen Organe anschaust, musst du drei zentrale Prinzipien kennen, nach denen die EU-Organe überhaupt handeln dürfen.


Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung in Art. 5 Abs. 2 EUV 

Zunächst gilt das dir bekannte Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Das Prinzip ist in Art. 5 Abs. 2 EUV verankert und besagt, dass die EU nur handeln darf, wenn eine Ermächtigungsgrundlage in den Verträgen besteht. 


Das Subsidiaritätsprinzip in Art. 5 Abs. 3 EUV 

Nach dem Subsidiaritätsprinzip, welches in Art. 5 Abs. 3 EUV verankert ist, darf die EU generell nur handeln, wenn die Mitgliedstaaten das Ziel nicht ausreichend selbst erreichen können. 


Verhältnismäßigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 4 EUV) 

Zuletzt ist selbstverständlich auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Jegliche Maßnahmen müssen also geeignet, erforderlich und auch angemessen sein

      

Die sieben Organe der EU 

Nun schauen wir uns die sieben Organe der EU und ihre einzelnen Aufgaben im Detail an.  


I. Das Europäische Parlament – der Bundestag der EU 

Das Europäische Parlament ist das demokratische Organ der EU und ist gemeinsam mit dem Rat der EU als Gesetzgeber nach Art. 289 AEUV tätig. Ein eigenes Initiativrecht steht dem Parlament aber (anders als dem Bundestag) nicht zu. Das Parlament verfügt aber über ein indirektes Initiativrecht (Art. 225 AEUV).  

Wie du weißt, dürfen politische Entscheidungen nur von solchen Institutionen getroffen, die direkt oder indirekt demokratisch, also durch das Volk legitimiert sind. Auf europäischer Ebene wird die demokratische Legitimation durch die Wahl des Europäischen Parlaments hergestellt. So finden alle fünf Jahre (zuletzt 2024) Europawahlen statt. Dabei wählen alle stimmberechtigten Europäer die 720 Mitglieder des Parlaments, wobei die Sitze nach Staaten verteilt werden. Das Europäische Parlament ist damit das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union.  

Zusammen mit dem Rat übt das Parlament die Haushaltskontrolle aus (Art. 310, 314 AEUV). Auch stimmt das Parlament der Aufnahme neuer Staaten in die EU zu (Art. 49 Abs. 1 S. 3 EUV). Zudem wählt das Parlament den Präsidenten der Kommission (Art. 14 Abs. 1 S. 3, 17 Abs. 7 EUV).  

Schließlich kontrolliert das europäische Parlament die europäische Kommission (Art. 230 II, 234 AEUV). Seine Beschlüsse fasst das Parlament grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Art. 231 AEUV). 


II. Der Europäische Rat – das politische Leitorgan 

Der europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und trifft sich zweimal pro Halbjahr (Art. 15 II, III EUV). Der europäische Rat ist das politische Leitorgan und setzt den Rahmen für das Handeln der anderen EU-Organe. Außerdem gibt der europäische Rat die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU vor (Art. 15 I EUV). 

Zudem nominiert der europäische Rat den Präsidenten der europäischen Union (Art. 17 VII EUV).


III. Der Rat der Europäischen Union – der „Ministerrat“ 

Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene (Art. 16 II EUV). Neben dem Europaparlament ist der Rat das entscheidende Organ für die Gesetzgebung (Art. 16 I EUV, Art. 289 AEUV). Der Rat verfügt aber ebenfalls nur über ein indirektes Initiativrecht (Art. 241 AEUV).  

Zusammen mit dem Europaparlament übt der Rat die Haushaltsbefugnisse aus (Art. 310, 314 AEUV). Schließlich koordiniert er die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten (Art. 121 II AEUV).


IV. Die Europäische Kommission – die “Hüterin der Verträge” 

Die Kommission besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Kommissaren. 

Im Rahmen der Gesetzgebung kommt der Kommission als einziges Organ ein ‘echtes’, also direktes Initiativrecht zu (Art. 17 II EUV, Art. 294 II AEUV). 

Daneben ist die Kommission ein klassisches Exekutivorgan und führt die Gesetze der Union aus (insb. Genehmigungen im Wettbewerbsrecht). 

Schließlich überwacht die Kommission, ob sich die Mitgliedsstaaten an die Verträge halten (“Hüterin der Verträge”), Art. 17 I 3 EUV und kann etwa ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.


V. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) – die Judikative der EU 

Der EuGH überwacht, ob sich die anderen Organe und Mitgliedstaaten bei Anwendung und Auslegung der Verträge einheitlich an das Unionsrecht halten (Art. 19 I 2 EUV).  

Der EuGH kann insbesondere diese klausurrelavanten Verfahren einleiten:  

  • Das Vertragsverletzungsverfahren 
  • Die Nichtigkeitsklage 
  • Die Untätigkeitsklage 
  • Insbesondere: Das Vorabentscheidungsverfahren 

VI. Die Europäische Zentralbank (EZB) 

Die EZB ist die Notenbank der Eurozone, bestimmt die Währungspolitik und sichert die Preisstabilität des Euros (Art. 282 II 2 AEUV) und steuert hierzu die Währungspolitik.


VII. Der Rechnungshof 

Der Rechnungshof überprüft die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Art. 287 II AEUV) und wird selten in deiner Klausur eine Rolle spielen.

      

Das Zusammenspiel der Organe  

Die EU funktioniert nur durch das institutionelle Gleichgewicht der verschiedenen Organe.  

Für die Gesetzgebung darf nur die Europäische Kommission durch ihr alleiniges Initiativrecht Gesetzesvorschläge machen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU werden die Gesetzesvorlagen geprüft, geändert oder verabschiedet.  

Zudem kontrolliert das Parlament die Arbeit der Kommission. Der Europäische Rat gibt dabei grundsätzlich die politische Richtung vor. Zudem sorgen der Europäische Gerichtshof und die Europäische Zentralbank dafür, dass das Zusammenspiel der Organe reibungslos abläuft. Der EuGH ist dabei das oberste Gericht und sichert die einheitliche Auslegung des EU-Rechts. Wenn sich Kommission, Rat und Parlament streiten, spricht er das letzte Wort. Die Europäische Zentralbank agiert währenddessen weitgehend unabhängig vom politischen Tagesgeschäft und kümmert sich um die Stabilität des Euro. Schließlich prüft der Europäische Rechnungshof, ob die Gelder für das Vorhaben korrekt ausgegeben werden. 

      

Zusammenfassung

Die Organe der EU (Art. 13 EUV) sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der EU, die Kommission, der EuGH, die EZB und der Rechnungshof. Sie handeln nach den Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Kommission initiiert Gesetze, Parlament und Rat beschließen sie, und der EuGH sichert die Einhaltung des Rechts. Das Zusammenspiel dieser Organe bildet das institutionelle Gefüge der EU.

      

FAQ zu den Organen der EU

Wie viele Organe hat die EU?

Die EU hat sieben Organe, die in Art. 13 ff. EUV aufgeführt sind.

Wer macht die Gesetze in der EU?

Die Gesetze innerhalb der EU werden durch das Parlament und den Rat gemeinsam erlassen.

Wer hat das Initiativrecht?

Das Initiativrecht hierzu hat die Kommission.

Was macht der Europäische Rat?

Der Europäische Rat gibt insbesondere politische Leitlinien vor.

Was ist die Aufgabe des EuGH?

Die Aufgabe des EuGH ist die einheitliche Anwendung des EU-Rechts.

Jura lernen in Minuten mit  Erklärvideos & Altklausuren.

Mit Legalexo lernst Du Jura in Minuten. Video anschauen, mit Fällen lernen, Jura verstehen. Jetzt 30 Tage testen - mit unserer Zufriedenheitsgarantie!

Mehr erfahren