Entwidmung § 306a StGB – Definition, Beispiel & Voraussetzungen
Aug 17, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Damit eine Strafbarkeit wegen Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht kommt, muss ein taugliches Tatobjekt vorliegen. Konkret muss es sich bei dem angezündeten Objekt um eine Räumlichkeit handeln, die der Wohnung von Menschen dient. Dieses Tatbestandsmerkmal wird unter anderem dann problematisch, wenn eine sogenannte Entwidmung vorliegt. Was eine Entwidmung ist und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, haben wir in diesem Beitrag einfach erklärt.
Wann dient eine Räumlichkeit der Wohnung von Menschen?
Eine Räumlichkeit dient der Wohnung von Menschen, wenn sie zum Tatzeitpunkt tatsächlich als Unterkunft genutzt wird.
Dabei gilt: Es kommt allein auf die tatsächliche Nutzung an. Bewohner können Eigentümer, Mieter, Obdachlose oder Hausbesetzer sein. Eine vorübergehende Abwesenheit, etwa Urlaub, ändert nichts an der Wohnnutzung.
Definition der Entwidmung (Bedeutung)
Was heißt Entwidmung eigentlich? Entwidmung ist das Aufgeben der Wohnnutzung einer Räumlichkeit durch alle Bewohner, sodass sie nicht mehr der Wohnung von Menschen dient.
Die Rechtsfolge ist, dass kein taugliches Tatobjekt im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB mehr vorliegt.
Voraussetzungen der Entwidmung
Eine wirksame Entwidmung setzt voraus, dass alle Bewohner den Wohnzweck aufgeben und dies durch ihr Verhalten erkennbar zum Ausdruck bringen.
Wenn auch nur eine Person die Räumlichkeit weiterhin bewohnt, liegt keine Entwidmung vor.
Entwidmung durch die Brandstiftung selbst
Eine Entwidmung kann auch durch die Tat selbst erfolgen.
Wenn der einzige Bewohner eines Hauses dieses anzündet, bringt er damit zum Ausdruck, dass er dort nicht mehr wohnen möchte. In diesem Fall dient das Gebäude nicht mehr der Wohnung von Menschen.
Beispiel Entwidmung
Der einzige Bewohner eines Hauses zündet dieses an, weil er es nicht mehr nutzen möchte. Da er die Wohnnutzung aufgibt, liegt eine Entwidmung vor. Das Haus dient nicht mehr der Wohnung von Menschen. Eine Strafbarkeit nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen schwerer Brandstiftung scheidet aus.
Zusammenfassung
Eine wirksame Entwidmung setzt voraus, dass alle Bewohner den Wohnzweck aufgeben und dies durch ihr Verhalten erkennbar zum Ausdruck bringen. Eine nur vorübergehende Abwesenheit (z.B. Urlaub) ist keine Entwidmung. Liegen die Voraussetzungen einer Entwidmung vor, fehlt es an einem tauglichen Tatobjekt und § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB scheidet aus.
FAQ zur Entwidmung
Was ist eine Entwidmung?
Die Aufgabe der Wohnnutzung durch alle Bewohner, sodass die Räumlichkeit nicht mehr der Wohnung von Menschen dient.
Reicht es, wenn der Eigentümer auszieht?
Nein, entscheidend ist die tatsächliche Nutzung durch alle Bewohner.
Kann die Entwidmung durch die Tat selbst erfolgen?
Ja, wenn der einzige Bewohner durch die Brandstiftung die Nutzung aufgibt.
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