Fahrlässigkeitsdelikt Schema: Aufbau, Definition & Beispiele einfach erklärt

strafrecht at Jul 30, 2026
 

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Einleitung

Im Strafrecht ist der Normalfall das Vorsatzdelikt. Also der Fall, in dem der Täter mit Wissen und Wollen handelt. Genau das sagt auch § 15 StGB: Strafbar ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln außer das Gesetz stellt ausnahmsweise auch fahrlässiges Handeln unter Strafe.

Und genau diese Ausnahme schauen wir uns hier an.

Denn nicht jede strafbare Handlung passiert mit voller Absicht. Manchmal fehlt gerade der Vorsatz. Umgangssprachlich würde man sagen: Das ist versehentlich passiert. Strafrechtlich kann trotzdem ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliegen, zum Beispiel bei der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB.

      

Definition: Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer:

die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen tatbestandlichen Erfolg verursacht.

      

Was ist das Besondere am Fahrlässigkeitsdelikt?

Auch das Fahrlässigkeitsdelikt prüfst du wie immer in den drei bekannten Schritten:

  1. Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Die Besonderheiten stecken aber vor allem im Tatbestand und in der Schuld.

      

1. Der Tatbestand: Hier fehlt der subjektive Tatbestand

Der erste wichtige Unterschied ist: Beim Fahrlässigkeitsdelikt unterscheidest du nicht zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand.

Warum? Ganz einfach: Im subjektiven Tatbestand würdest du normalerweise den Vorsatz prüfen. Und genau der fehlt beim Fahrlässigkeitsdelikt ja gerade.

Deshalb prüfst du hier im Tatbestand im Grunde nur das, was du sonst aus dem objektiven Tatbestand kennst plus die speziellen Fahrlässigkeitspunkte.


So baust du den Tatbestand auf

Im Tatbestand prüfst du fünf Punkte:

  • Taterfolg
  • Tathandlung
  • Kausalität
  • objektive Fahrlässigkeit
  • objektive Zurechnung im Übrigen

Die ersten drei Punkte kennst du schon. Spannend wird es ab Punkt vier.


Die objektive Fahrlässigkeit

Die objektive Fahrlässigkeit besteht aus zwei Teilen:

  • objektive Sorgfaltspflichtverletzung
  • objektive Vorhersehbarkeit

Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Du fragst also:
Wie hätte sich ein vernünftiger, besonnener und gewissenhafter Mensch in dieser konkreten Situation verhalten?

Wenn der Täter hinter diesem Maßstab zurückbleibt, liegt eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung vor.

Oft wird das durch konkrete Regeln greifbar. Im Straßenverkehr etwa durch die StVO. Wer zum Beispiel zu schnell fährt, verletzt typischerweise eine Sorgfaltspflicht.

Wichtig ist auch: Wenn der Täter besonderes Wissen oder besondere Fähigkeiten hat, gilt für ihn ein entsprechend höherer Maßstab.

Objektive Vorhersehbarkeit

Danach prüfst du, ob der Erfolg objektiv vorhersehbar war.

Also: Konnte man bei einem solchen sorgfaltswidrigen Verhalten damit rechnen, dass genau so ein Erfolg eintreten kann?

Dieser Punkt ist meistens unproblematisch. Nur wenn ein atypischer Kausalverlauf vorliegt, kann es an der Vorhersehbarkeit fehlen.


Die objektive Zurechnung im Übrigen

Danach kommt noch die objektive Zurechnung allerdings nicht komplett, sondern nur im Übrigen.

Warum? Weil du einen Teil davon schon vorher mitgeprüft hast.

Normalerweise besteht die objektive Zurechnung aus:

  • dem Schaffen eines rechtlich missbilligten Risikos
  • und der Realisierung dieses Risikos

Beim Fahrlässigkeitsdelikt steckt das erste aber schon in der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung. Denn wer objektiv sorgfaltswidrig handelt, schafft gerade ein rechtlich missbilligtes Risiko.

Und auch der atypische Kausalverlauf wurde bei der objektiven Vorhersehbarkeit im Grunde schon mitgeprüft.

Deshalb bleiben bei der objektiven Zurechnung im Übrigen vor allem noch die klassischen Restprobleme:

  • Dazwischentreten eines anderen
  • Schutzzweck der Norm
  • rechtmäßiges Alternativverhalten

Genau deshalb heißt der Prüfungspunkt auch so.

      

2. Die Rechtswidrigkeit

Bei der Rechtswidrigkeit gibt es keine Besonderheiten. Hier läuft alles wie sonst auch. Du prüfst also ganz normal mögliche Rechtfertigungsgründe.

      

3. Die Schuld: Hier kommt die subjektive Fahrlässigkeit

Die zweite wichtige Besonderheit kommt in der Schuld. Hier musst du zusätzlich die subjektive Fahrlässigkeit prüfen.

Denn Fahrlässigkeit besteht immer aus zwei Seiten:

  • objektiver Fahrlässigkeit im Tatbestand
  • subjektiver Fahrlässigkeit in der Schuld

Was gehört zur subjektiven Fahrlässigkeit?

Auch sie besteht aus zwei Punkten:

  • subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
  • subjektive Vorhersehbarkeit

Du fragst also, ob der Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten dazu in der Lage war,

  • sorgfaltsgemäß zu handeln
  • und den Erfolg vorherzusehen

Im Regelfall ist das unproblematisch. Wer objektiv fahrlässig handelt, handelt meistens auch subjektiv fahrlässig.

Nur in Ausnahmefällen kann das anders sein, etwa bei:

  • starken Intelligenzmängeln
  • extremen Wissenslücken
  • besonderen Schock- oder Ausnahmesituationen

      

Was du dir für die Klausur merken solltest

Das Fahrlässigkeitsdelikt wirkt am Anfang oft technischer als das Vorsatzdelikt. Wenn du den Aufbau einmal verstanden hast, ist es aber ziemlich gut beherrschbar.

Der wichtigste Punkt ist, dass du dir merkst:

  • kein subjektiver Tatbestand
  • dafür objektive Fahrlässigkeit im Tatbestand
  • und subjektive Fahrlässigkeit in der Schuld

Wenn du diese Verschiebung im Kopf hast, kannst du die Prüfung sauber aufbauen.

      

FAQ zum Fahrlässigkeitsdelikt

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorsatzdelikt und einem Fahrlässigkeitsdelikt?

Bei einem Vorsatzdelikt handelt der Täter mit Wissen und Wollen. Beim Fahrlässigkeitsdelikt fehlt genau dieser Vorsatz. Der Täter verursacht den Erfolg also nicht absichtlich, sondern weil er die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Warum gibt es beim Fahrlässigkeitsdelikt keinen subjektiven Tatbestand?

Weil im subjektiven Tatbestand normalerweise der Vorsatz geprüft wird. Und gerade dieser Vorsatz fehlt beim Fahrlässigkeitsdelikt. Deshalb prüfst du hier keinen subjektiven Tatbestand.

Welche fünf Punkte prüfst du im Tatbestand eines Fahrlässigkeitsdelikts?

Du prüfst erstens den Taterfolg, zweitens die Tathandlung, drittens die Kausalität, viertens die objektive Fahrlässigkeit und fünftens die objektive Zurechnung im Übrigen.

Was versteht man unter einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung?

Eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Maßstab ist, wie sich ein vernünftiger, besonnener Mensch in der konkreten Situation verhalten hätte.

Aus welcher Perspektive prüfst du die objektive Fahrlässigkeit?

Aus einer objektiv-ex-ante-Perspektive. Du fragst also, wie ein sorgfältiger Dritter die Situation im Zeitpunkt des Handelns beurteilt hätte.

Was bedeutet objektive Vorhersehbarkeit?

Objektive Vorhersehbarkeit bedeutet, dass der Erfolg bei einem solchen Verhalten aus Sicht eines verständigen Dritten erkennbar und vorhersehbar war. Nur bei ganz atypischen Kausalverläufen kann das ausnahmsweise fehlen.

Warum prüfst du bei der objektiven Zurechnung nur noch die objektive Zurechnung im Übrigen?

Weil ein Teil der objektiven Zurechnung schon in der objektiven Fahrlässigkeit steckt. Durch die Sorgfaltspflichtverletzung hast du das rechtlich missbilligte Risiko schon geprüft, und über die objektive Vorhersehbarkeit auch den atypischen Kausalverlauf. Deshalb bleiben nur noch die übrigen Problemfelder.

Was ist der Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Fahrlässigkeit?

Die objektive Fahrlässigkeit fragt danach, ob das Verhalten allgemein sorgfaltswidrig und der Erfolg vorhersehbar war. Die subjektive Fahrlässigkeit fragt dagegen, ob gerade dieser Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten dazu in der Lage war, sorgfaltsgemäß zu handeln und den Erfolg vorherzusehen.

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