Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG) – Definition, Formen & Besonderheiten im Prüfungsschema

verwaltungsrecht at Sep 11, 2026
 

Das erwartet Dich!


      

Einleitung

Neben dem normalen Verwaltungsakt gibt es im Verwaltungsrecht noch einen wichtigen Sonderfall: die Allgemeinverfügung. Sie ist zwar auch ein Verwaltungsakt, hat aber ein paar Besonderheiten, die du in der Klausur kennen solltest.

Die gute Nachricht: Das Thema ist eigentlich ziemlich übersichtlich. Du musst vor allem wissen, was eine Allgemeinverfügung ist, welche Arten es gibt und welche besonderen Rechtsfolgen daran hängen.

      

Was ist eine Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung ist in § 35 Satz 2 VwVfG geregelt:

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Im Kern ist sie ein Verwaltungsakt, der sich nicht nur an eine einzelne konkret benannte Person richtet, sondern entweder

  • einen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis betrifft,
  • die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache regelt
  • oder die Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit betrifft.

Genau daraus ergeben sich die drei Formen der Allgemeinverfügung.

      

Die drei Arten der Allgemeinverfügung


1. Die adressatenbezogene Allgemeinverfügung

Das ist der häufigste Fall.

Hier richtet sich die Maßnahme an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis.

Gemeint sind also nicht einzelne namentlich genannte Personen, sondern eine Gruppe, die sich nach bestimmten Merkmalen bestimmen lässt.

Ein typisches Beispiel ist eine Maskenpflicht für bestimmte Straßen. Die Regelung richtet sich dann an alle Personen, die sich dort aufhalten oder dort entlanggehen.


2. Die sachbezogene Allgemeinverfügung

Hier geht es nicht um Personen, sondern um den rechtlichen Status einer Sache.

Ein klassisches Beispiel ist die Widmung einer Straße. Die Behörde legt damit fest, dass eine bestimmte Verkehrsfläche eine öffentliche Straße ist.

Die Regelung betrifft also unmittelbar die Sache selbst.


3. Die benutzungsregelnde Allgemeinverfügung

Diese Form knüpft ebenfalls an eine Sache an, regelt aber nicht deren Status, sondern wie die Allgemeinheit sie benutzen darf.

Ein typisches Beispiel ist eine Benutzungsordnung für ein städtisches Schwimmbad oder Freibad.

Hier wird also festgelegt, unter welchen Bedingungen die Allgemeinheit die Sache nutzen darf.

      

Die drei wichtigsten Besonderheiten

1. Die Anhörung ist entbehrlich

Nach § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ist eine Anhörung bei einer Allgemeinverfügung entbehrlich.

Das ist eine wichtige Ausnahme, die du in der formellen Rechtmäßigkeit ansprechen musst.

2. Die Allgemeinverfügung kann öffentlich bekanntgegeben werden

Nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG kann eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgegeben werden.

Das passt auch gut, weil sie sich oft gerade an eine größere oder nicht individuell benannte Gruppe richtet.

3. Sie muss dann nicht begründet werden

Wenn die Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgegeben wird, muss sie nach § 39 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG nicht begründet werden.

Auch das ist eine klausurwichtige Besonderheit, vor allem bei der formellen Rechtmäßigkeit.

      

Abgrenzung: Allgemeinverfügung vs. Rechtsverordnung

Klausurrelevant kann auch die Abgrenzung zwischen einer Allgemeinverfügung und einer Rechtsverordnung werden:

Allgemeinverfügung Rechtsverordnung
Konkreter Sachverhalt Abstrakt-generell
Verwaltungsakt Norm
§ 35 S. 2 VwVfG Art. 80 GG

 

Merke dir:

Die Allgemeinverfügung ist konkret-generell. Die Rechtsverordnung ist abstrakt-generell.

      

Was du dir für die Klausur merken solltest

Bei der Allgemeinverfügung musst du dir vor allem merken, dass sie ein ganz normaler Verwaltungsakt ist, nur eben in einer besonderen Form. In der Klausur solltest du deshalb zuerst sauber einordnen, ob eine adressatenbezogene, sachbezogene oder benutzungsregelnde Allgemeinverfügung vorliegt. Wenn du das erkannt hast, musst du vor allem die drei besonderen Rechtsfolgen im Kopf haben: Die Anhörung ist entbehrlich, die Allgemeinverfügung kann öffentlich bekanntgegeben werden und sie muss dann auch nicht begründet werden. Genau diese Punkte sind meistens das, worauf es in der Klausur ankommt.

      

FAQ zur Allgemeinverfügung

Was ist eine Allgemeinverfügung?

Ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten Personenkreis richtet oder eine Sache betrifft (§ 35 S. 2 VwVfG).

Wie prüft man eine Allgemeinverfügung?

Wie jeden Verwaltungsakt – mit Ermächtigungsgrundlage, formeller und materieller Rechtmäßigkeit.

Welche Formen der Allgemeinverfügung gibt es?

Adressatenbezogene, sachbezogene und benutzungsregelnde Allgemeinverfügung.

Muss eine Allgemeinverfügung angehört werden?

Nein, die Anhörung kann nach § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG entbehrlich sein.

Wie wird eine Allgemeinverfügung bekanntgegeben?

Sie kann öffentlich bekanntgegeben werden (§ 41 Abs. 3 S. 2 VwVfG).

Ist eine Allgemeinverfügung eine Rechtsnorm?

Nein. Sie ist ein Verwaltungsakt und betrifft einen konkreten Sachverhalt.

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