Mutmaßliche Einwilligung Schema: Definition, Voraussetzungen & Beispiel

strafrecht at Aug 03, 2026
 

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Einleitung

Neben der rechtfertigenden Einwilligung gibt es im Strafrecht noch zwei weitere Formen: die mutmaßliche Einwilligung und die hypothetische Einwilligung. Die mutmaßliche Einwilligung ist dabei der Fall dazwischen: Das Opfer hat nicht ausdrücklich zugestimmt, aber man geht davon aus, dass es zugestimmt hätte.

Genau das ist zum Beispiel im medizinischen Bereich wichtig.

      

Der Grundfall

Stell dir vor: Eine Ärztin operiert einen bewusstlosen Patienten am Bein. Nur durch die Operation kann das Bein gerettet werden. Wäre der Patient bei Bewusstsein gewesen, hätte er sicher zugestimmt.

Die Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB kann durch die Operation grundsätzlich erfüllt sein. Die Frage ist also: Ist die Ärztin gerechtfertigt?

Die Antwort lautet: Ja, aber nicht über die normale rechtfertigende Einwilligung.

      

Warum greift die normale Einwilligung hier nicht?

Die rechtfertigende Einwilligung setzt voraus, dass das Opfer seine Einwilligung erklärt. Genau das geht hier aber nicht, weil der Patient bewusstlos ist.

Und genau darin liegt der Unterschied:

  • Bei der rechtfertigenden Einwilligung gibt es eine Erklärung.
  • Bei der mutmaßlichen Einwilligung fehlt diese Erklärung.

      

Wie prüfst du die mutmaßliche Einwilligung?

Das Schema ähnelt der rechtfertigenden Einwilligung, aber mit zwei wichtigen Unterschieden:

Erstens: Die Erklärung der Einwilligung prüfst du gerade nicht, weil es sie nicht gibt.

Zweitens: Willensmängel prüfst du auch nicht. Wo keine Erklärung vorliegt, kann es auch keine Willensmängel geben.

Der Schwerpunkt liegt also bei den besonderen Voraussetzungen der mutmaßlichen Einwilligung.

      

Die zwei entscheidenden Voraussetzungen


1. Subsidiarität

Die mutmaßliche Einwilligung ist nachrangig. Das bedeutet: Die echte, erklärte Einwilligung hat immer Vorrang.

Sobald das Opfer gefragt werden kann oder rechtzeitig in zumutbarer Weise hätte gefragt werden können, scheidet die mutmaßliche Einwilligung aus.

Ein typischer Fall ist eine Patientin, die unter Narkose einen Kaiserschnitt bekommt. Währenddessen erkennen die Ärzte ein Risiko für spätere Schwangerschaften und sterilisieren sie direkt mit. Das ist nicht über mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt, wenn man auch hätte warten und die Frau nach dem Eingriff selbst fragen können.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Selbstbestimmung geht vor.


2. Mutmaßlicher Wille des Opfers

Wenn eine ausdrückliche Einwilligung nicht möglich ist, musst du fragen:

Wie hätte das Opfer entschieden, wenn man es hätte fragen können?

Dabei geht es nicht um die objektiv klügste oder vernünftigste Lösung. Es geht nicht darum, was ein durchschnittlicher Mensch getan hätte. Entscheidend ist allein der mutmaßliche Wille dieses konkreten Opfers.

Du musst also auf die persönlichen Umstände schauen:

  • Wünsche
  • Wertvorstellungen
  • Interessen
  • Bedürfnisse
  • individuelle Lebenshaltung

Die mutmaßliche Einwilligung ist nämlich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Deshalb zählt nicht die medizinisch beste oder objektiv sinnvollste Lösung, sondern der Wille des Betroffenen.

Nur wenn es keine Anhaltspunkte für eine andere Entscheidung gibt, darf man im Zweifel annehmen, dass das Opfer der objektiv sinnvollen Maßnahme zugestimmt hätte.

      

Der Unterschied zur rechtfertigenden Einwilligung

Die mutmaßliche Einwilligung ist also keine völlig neue Welt, sondern im Grunde eine abgewandelte Form der normalen Einwilligung.

Die Unterschiede sind:

  • Es gibt keine erklärte Einwilligung
  • Deshalb prüfst du keine Erklärung
  • Und deshalb prüfst du auch keine Willensmängel
  • Stattdessen prüfst du Subsidiarität und den mutmaßlichen Willen

      

Klausur-Tipps zur mutmaßlichen Einwilligung

  • Immer zuerst prüfen: Einwilligung möglich?
  • Subsidiarität sauber herausarbeiten
  • mutmaßlichen Willen individuell bestimmen
  • keine Willensmängel prüfen!
  • Klassiker: bewusstloser Patient

      

FAQ zur mutmaßlichen Einwilligung

Was ist die mutmaßliche Einwilligung?

Ein Rechtfertigungsgrund bei fehlender Einwilligungsmöglichkeit.

Wann prüft man sie?

Wenn eine Einwilligung erforderlich wäre, aber nicht eingeholt werden kann.

Was ist der wichtigste Unterschied zur Einwilligung?

Es gibt keine Willenserklärung.

Was bedeutet Subsidiarität?

Die mutmaßliche Einwilligung greift nur, wenn keine echte Einwilligung möglich ist.

Wie bestimmt man den mutmaßlichen Willen?

Nach den individuellen Umständen des Betroffenen.

Zählt die objektiv beste Lösung?

Nein, grundsätzlich zählt der individuelle Wille.

Gibt es Willensmängel?

Nein, da keine Erklärung vorliegt.

Typischer Klausurfall?

Operation eines bewusstlosen Patienten.

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