Qualifiziertes Nötigungsmittel (§ 249 StGB): Definition, Voraussetzungen und typische Klausurprobleme

strafrecht bt ii Aug 25, 2026
 

Das erwartet Dich!


      

Einleitung

Beim Raub nach § 249 StGB reicht eine bloße Wegnahme nicht aus. Der Täter muss zusätzlich ein qualifiziertes Nötigungsmittel einsetzen. Genau das unterscheidet den Raub vom einfachen Diebstahl.

      

Welche Nötigungsmittel kennt § 249 StGB?

§ 249 StGB kennt zwei Nötigungsmittel:

  1. Gewalt gegen eine Person
  2. Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

Sie heißen „qualifiziert“, weil eben nicht jede Gewalt und nicht jede Drohung reicht.


1. Gewalt gegen eine Person

Gewalt ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden.

Wichtig ist also: Die Gewalt muss auf den Körper wirken.

Vis absoluta und vis compulsiva

Auch diese beiden Begriffe solltest du kennen:

Vis absoluta ist die willensbrechende Gewalt.
Das Opfer kann gar keinen freien Willen mehr bilden, zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit oder K.O.-Tropfen.

Vis compulsiva ist die willensbeugende Gewalt.
Das Opfer kann noch einen Willen bilden, beugt sich aber dem Zwang des Täters.

Der wichtigste Problemfall: Handtaschenfälle

Hier geht es um die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub.

Wenn der Täter einer Person überraschend die Handtasche entreißt und dabei vor allem auf Schnelligkeit und Überraschung setzt, liegt in der Regel keine Gewalt vor. Dann bricht er keinen Widerstand, sondern kommt ihm nur zuvor.

Dann bleibt es beim Diebstahl.

Anders ist es, wenn das Opfer die Tasche festhält und der Täter sie mit Kraft entreißen muss. Dann ist das Geschehen von körperlicher Kraftentfaltung geprägt. In diesem Fall liegt Gewalt vor.

Ist das Vorhalten einer Waffe Gewalt?

Nein. Das bloße Vorhalten einer Waffe ist nach heute herrschender Ansicht keine Gewalt.

Das ist aber nicht schlimm, weil darin in der Regel auf jeden Fall eine Drohung liegt.

Gewalt gegen Dritte?

Auch hier musst du aufpassen.

Wenn der Täter etwa das Kind des Opfers bedroht, damit das Opfer die Wegnahme duldet, liegt regelmäßig keine Gewalt, sondern eine Drohung vor. Denn es fehlt an körperlich wirkendem Zwang gegenüber dem Nötigungsadressaten. 


2. Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt.

Beim Raub reicht aber nicht jede Drohung. Es muss um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben gehen.

Typischer Fall:
„Wenn du mir den Geldbeutel nicht gibst, schlage ich dich zusammen.“

Das ist eine klassische Drohung im Sinne des § 249 StGB.

Muss sich die Drohung gegen das Opfer selbst richten?

Nein. Die Drohung kann sich auch gegen einen Dritten richten.

Wenn der Täter etwa einer Bankangestellten sagt, er werde einen Kunden erschießen, wenn sie eingreift, reicht das aus. Die Angestellte empfindet dieses Übel als ausreichend schwer und gibt deshalb nach.

      

Warum ist das so wichtig?

Das qualifizierte Nötigungsmittel ist oft der entscheidende Punkt bei der Abgrenzung von:

  • Diebstahl
  • Raub
  • und manchmal auch räuberischem Diebstahl

Gerade bei den Handtaschenfällen musst du sauber arbeiten. Dort hängt oft alles daran, ob wirklich Gewalt vorliegt oder nur ein überraschendes Wegreißen.

      

Was du dir für die Klausur merken solltest

Beim qualifizierten Nötigungsmittel musst du dir vor allem die zwei Varianten aus § 249 StGB merken: Gewalt gegen eine Person und Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Gewalt verlangt körperlich wirkenden Zwang und liegt deshalb nicht schon bei jedem überraschenden Wegreißen vor. Genau deshalb sind die Handtaschenfälle so wichtig: Überraschung und Schnelligkeit sprechen eher gegen Gewalt, Kraftentfaltung eher dafür. Das bloße Vorhalten einer Waffe ist keine Gewalt, aber fast immer eine Drohung. Genau diese Abgrenzungen musst du in der Klausur sicher beherrschen.

      

FAQ zum qualifizierten Nötigungsmittel

Was ist ein qualifiziertes Nötigungsmittel?

Ein qualifiziertes Nötigungsmittel ist beim Raub (§ 249 StGB) entweder Gewalt gegen eine Person oder eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

Wie prüft man das qualifizierte Nötigungsmittel im Raub?

Im objektiven Tatbestand des § 249 StGB wird geprüft, ob der Täter Gewalt gegen eine Person ausgeübt oder mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben gedroht hat.

Was ist Gewalt im Sinne des § 249 StGB?

Gewalt ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden.

Was ist der Unterschied zwischen vis absoluta und vis compulsiva?
  • Vis absoluta: willensbrechende Gewalt (z. B. Bewusstlos schlagen)
  • Vis compulsiva: willensbeugende Gewalt (z. B. Misshandlung, um Gehorsam zu erzwingen)
Ist das Vorhalten einer Waffe Gewalt?

Nein. Das bloße Vorhalten einer Waffe stellt keine Gewalt dar. Es handelt sich jedoch regelmäßig um eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

Sind Handtaschenfälle Raub oder Diebstahl?

Das hängt vom Tatbild ab:

  • Überraschendes Entreißen Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Überwindung von Widerstand Raub (§ 249 StGB)
Kann sich die Drohung auch gegen Dritte richten?

Ja. Die Drohung kann sich auch gegen Dritte richten, wenn der Nötigungsadressat das Übel als eigene Beeinträchtigung empfindet.

Jura lernen in Minuten mit  Erklärvideos & Altklausuren.

Mit Legalexo lernst Du Jura in Minuten. Video anschauen, mit Fällen lernen, Jura verstehen. Jetzt 30 Tage testen - mit unserer Zufriedenheitsgarantie!

Mehr erfahren