Willensmängel (§§ 116 ff. BGB) – Schema, Definition & Beispiele

bgb at May 30, 2026
 

Das erwartet Dich!

Einleitung

Die Willensmängel nach §§ 116 ff. BGB betreffen Fälle, in denen der innere Wille des Erklärenden bewusst von der äußeren Erklärung abweicht. Der Erklärende will eigentlich Rechtsfolge A, erklärt aber absichtlich Rechtsfolge B. 

Für die Klausur bedeutet das: 
Du musst sauber zwischen geheimem Vorbehalt (§ 116 BGB)Scheingeschäft (§ 117 BGB) und Scherzerklärung (§ 118 BGB) unterscheiden – inklusive Rechtsfolgen.

      

Überblick: Was sind Willensmängel? 

Willensmängel nach §§ 116–118 BGB betreffen Fälle, in denen Wille und Erklärung bewusst auseinanderfallen oder der Erklärende also absichtlich etwas anderes erklärt, als er wirklich will.  

Wichtig ist, diese Fälle sind von der unbewussten Abweichung (z.B. § 119 BGB) zu unterscheiden.

      

Prüfungsaufbau: Willensmängel (§§ 116 ff. BGB) 

Wenn ein solcher Fall im Sachverhalt auftaucht, prüfst Du: 

  1. Liegt eine Willenserklärung vor? 
  2. Bewusste Abweichung von Wille und Erklärung? 
  3. Welche Fallgruppe? 
    • Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB) 
    • Scheingeschäft (§ 117 BGB) 
    • Scherzerklärung (§ 118 BGB) 
  4. Rechtsfolge prüfen (Wirksamkeit oder Nichtigkeit) 

      

Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB) 

Definition 

Ein geheimer Vorbehalt liegt vor, wenn der Erklärende sich insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. 

Der Erklärende sagt also etwas – meint es aber innerlich nicht ernst.


Beispiel 

A vermietet ihr E-Bike an B. Kurz bevor B in den Urlaub fährt, kündigt A das Mietverhältnis – will dies aber eigentlich gar nicht, sondern nur erreichen, dass B sie bittet, das Mietverhältnis fortzusetzen.


Rechtsfolge (§ 116 BGB) 

Die Rechtsfolge hängt von der Kenntnis des Erklärungsempfängers ab. Wenn der Empfänger den geheimen Vorbehalt nicht kennt, ist die Willenserklärung wirksam (§ 116 S. 1 BGB). Kennt er ihn, ist die Erklärung nichtig (§ 116 S. 2 BGB). 

Merksatz: 

Der Rechtsverkehr wird geschützt – nicht die innere Heimlichkeit.

      

Scheingeschäft (§ 117 BGB) 

Definition 

Bei einem Scheingeschäft wird eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit Einverständnis des Empfängers nur zum Schein abgegeben. 

Hier wissen beide Parteien, dass das Geschäft nicht gelten soll.


Beispiel 

A und B wollen ein Grundstück für 400.000 € verkaufen. 
Vor dem Notar vereinbaren sie aber nur 200.000 €, um Steuern zu sparen.


Rechtsfolge (§ 117 I BGB) 

Die zum Schein abgegebenen Willenserklärungen sind nichtig.

      

Scherzerklärung (§ 118 BGB) 

Definition 

Eine Scherzerklärung liegt vor, wenn jemand eine Erklärung nicht ernst meint und davon ausgeht, dass der Empfänger dies erkennt. 

Entscheidend ist die Erwartung des Erklärenden.


Beispiel 

A sagt auf einer Party mit Augenzwinkern zu B: 
„Ich kaufe deine Uhr für 10 €!“ 

Hier liegt eine Scherzerklärung vor.


Rechtsfolge (§ 118 BGB) 

Die Erklärung ist nichtig. 

Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger die Erklärung ernst nimmt. 

Aber: 
Vertraut der Empfänger auf die Ernsthaftigkeit und entsteht ihm ein Schaden, kann dieser nach § 122 BGB ersetzt werden.

      

Abgrenzung der drei Willensmängel 

Norm 

Wer weiß Bescheid? 

Rechtsfolge 

§ 116 BGB 

Nur Erklärender 

Wirksam (außer Empfänger kennt Vorbehalt) 

§ 117 BGB 

Beide 

Nichtig 

§ 118 BGB 

Erklärender glaubt, Empfänger erkennt Scherz 

Nichtig 

      

Fallbeispiel 

A sagt im Spaß zu B: „Ich verkaufe Dir mein Auto für 50 €! 
A geht davon aus, dass B erkennt, dass dies nicht ernst gemeint ist. 

Prüfung: 

  1. Willenserklärung? → Ja 
  2. Bewusste Abweichung? → Ja 
  3. § 118 BGB → Scherzerklärung 
  4. Rechtsfolge: Nichtig 

Evtl. Schadensersatz nach § 122 BGB prüfen.

      

Zusammenfassung

Die §§ 116 ff. BGB regeln bewusste Abweichungen von Wille und Erklärung. Beim geheimen Vorbehalt (§ 116 BGB) ist die Erklärung grundsätzlich wirksam. Beim Scheingeschäft (§ 117 BGB) ist die Erklärung nichtig. Die Scherzerklärung (§ 118 BGB) ist ebenfalls nichtig. In bestimmten Fällen kommt Schadensersatz nach § 122 BGB in Betracht.

      

FAQ – Willensmängel (§§ 116 ff. BGB)

Was sind Willensmängel?

Fälle, in denen der innere Wille bewusst von der äußeren Erklärung abweicht.

Was ist ein geheimer Vorbehalt?

Wenn der Erklärende innerlich etwas anderes will als er erklärt (§ 116 BGB).

Wann ist ein Scheingeschäft nichtig?

Wenn beide Parteien wissen, dass das Geschäft nur zum Schein geschlossen wird (§ 117 BGB).

Was ist eine Scherzerklärung?

Eine nicht ernst gemeinte Erklärung, bei der der Erklärende davon ausgeht, dass der Empfänger den Scherz erkennt (§ 118 BGB).

Wann greift § 122 BGB?

Wenn eine nichtige oder angefochtene Erklärung beim Empfänger ein schutzwürdiges Vertrauen ausgelöst hat.

Sind Willensmängel examensrelevant?

Ja, insbesondere die Abgrenzung zwischen § 116, § 117 und § 118 BGB.

Wird das Scheingeschäft immer vollständig unwirksam?

Das Scheingeschäft ja (§ 117 I BGB), das verdeckte Geschäft kann jedoch wirksam sein (§ 117 II BGB).

Wo prüft man §§ 116 ff. BGB im Gutachten?

Im Rahmen der Wirksamkeit der Willenserklärung.

Jura lernen in Minuten mit  Erklärvideos & Altklausuren.

Mit Legalexo lernst Du Jura in Minuten. Video anschauen, mit Fällen lernen, Jura verstehen. Jetzt 30 Tage testen - mit unserer Zufriedenheitsgarantie!

Mehr erfahren