Leistungsstörungsrecht – Überblick, Systematik und Prüfungsschema 

schuldrecht at Mar 26, 2026
 

Das Leistungsstörungsrecht gehört zu den wichtigsten Bereichen im Schuldrecht. In nahezu jeder Zivilrechtsklausur spielt es eine Rolle, denn immer dann, wenn bei einem Vertrag etwas nicht wie geplant läuft, greifen die Regeln des Leistungsstörungsrechts. 

Wer die Systematik des Leistungsstörungsrechts versteht, erkennt in Klausuren schneller, welche Normen anzuwenden sind und wie der Fall aufgebaut werden muss. In diesem Beitrag bekommst du einen klaren Überblick über die vier zentralen Pflichtverletzungen und die wichtigsten Anspruchsgrundlagen. 

 

Definition Pflichtverletzung

Im Idealfall läuft ein Vertrag reibungslos: Kaufvertrag, Lieferung, Zahlung. Sobald aber etwas schiefgeht, sind wir im Leistungsstörungsrecht. Juristisch heißt dieses „Schieflaufen“: Pflichtverletzung 

Definition: Eine Pflichtverletzung ist jedes Zurückbleiben hinter dem geschuldeten Pflichtenprogramm. 
Kurz: Der Schuldner macht nicht das, was er nach dem Vertrag (und dem Gesetz) soll. 

Und genau hier ist für die Klausur entscheidend: Welche Art von Pflichtverletzung liegt vor? 
Denn davon hängt ab, welche Anspruchsgrundlage passt und welche Voraussetzungen du prüfen musst. 

 

 

Die vier Pflichtverletzungen im Leistungsstörungsrecht 

Für die Klausur ist es besonders wichtig, die richtige Pflichtverletzung zu erkennen. Davon hängt ab, welche Anspruchsgrundlagen geprüft werden müssen. 

Die vier Pflichtverletzungen sind: 

  1. Nichtleistung trotz Möglichkeit 
  2. Schlechtleistung 
  3. Nebenpflichtverletzung 
  4. Unmöglichkeit 

 

Nichtleistung trotz Möglichkeit 

Bei dieser Pflichtverletzung leistet der Schuldner nicht, obwohl er eigentlich leisten könnte. 

Beispiel:  A kauft von B ein Auto. B soll das Auto am 1. August liefern, vergisst dies jedoch und fährt stattdessen in den Urlaub. 

Die Lieferung wäre möglich gewesen, aber B hat einfach nicht geleistet.  

Rechtsfolge: Der Gläubiger hat zwei zentrale Möglichkeiten: 

  1. Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB 
  2. Schadensersatz nach §§ 280 I, II, 286 BGB oder nach §§ 280 I, III, 281 BGB 

 

Schlechtleistung 

Bei der Schlechtleistung wird zwar geleistet, die Leistung entspricht jedoch nicht dem Vertrag. 

Beispiel: A kauft ein Auto von B. Das Auto wird geliefert, aber das Getriebe ist defekt. 

B hat also geleistet,  aber nicht vertragsgemäß.  

Rechtsfolgen: Auch hier kommen Rücktritt und Schadensersatz in Betracht. 

  1. Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB 
  1. Schadensersatz nach §§ 280 I, II, 286 BGB oder nach §§ 280 I, III, 281 BGB 
  1. Nebenpflichtverletzung (§ 241 Abs. 2 BGB) 

Nebenpflichtverletzungen betreffen nicht die eigentliche Leistung, sondern Schutz- und Rücksichtnahmepflichten. Diese ergeben sich aus § 241 Abs. 2 BGB. 

Beispiel: Ein Maler streicht deine Küche. Die Arbeit ist perfekt, aber beim Arbeiten stößt er eine Vase um, die zerbricht. 

Der Maler hat seine Hauptleistungspflicht erfüllt, aber dein Eigentum beschädigt.  

Rechtsfolgen: 

  1. Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB
  2. Schadensersatz nach §§ 280 I, II, 286 BGB oder nach §§ 280 I, III, 281 BGB 

 

Unmöglichkeit 

Bei der Unmöglichkeit kann der Schuldner nicht leisten, weil die Leistung objektiv oder subjektiv dauerhaft nicht mehr erbringbar ist. 

Beispiel: A kauft einen antiken Schrank von B. Vor der Übergabe brennt das Lager von B ab und der Schrank wird zerstört. 

Die Leistung ist nun unmöglich 

Rechtsfolgen: 

  1. Rücktritt nach § 326 Abs. 5 BGB 
  2. Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB (bei anfänglicher Unmöglichkeit) oder §§ 280 I, III, 283 BGB (bei nachträglicher Unmöglichkeit) 

 

Systematik des Leistungsstörungsrecht in 5 Sätzen 

Das Leistungsstörungsrecht regelt die Folgen von Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Schuldner hinter dem geschuldeten Pflichtenprogramm zurückbleibt. Im Schuldrecht unterscheidet man vier zentrale Pflichtverletzungen: Nichtleistung trotz Möglichkeit, Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung und Unmöglichkeit. Je nach Pflichtverletzung greifen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für Rücktritt oder Schadensersatz. Für Klausuren ist es besonders wichtig, zunächst die richtige Pflichtverletzung zu identifizieren.  

 

FAQ – Leistungsstörungsrecht 

Was ist das Leistungsstörungsrecht? 

Ein Teil des Schuldrechts, der die Folgen von Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen regelt. 

Was ist eine Pflichtverletzung? 

Jedes Zurückbleiben hinter dem geschuldeten Pflichtenprogramm. 

Welche Pflichtverletzungen gibt es? 

Nichtleistung trotz Möglichkeit, Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung und Unmöglichkeit. 

Welche Norm regelt Nebenpflichtverletzungen? 

§ 241 Abs. 2 BGB. 

Wann liegt Unmöglichkeit vor? 

Wenn der Schuldner die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann. 

Warum ist die Einordnung der Pflichtverletzung wichtig? 

Weil sich daraus die richtigen Anspruchsgrundlagen für Rücktritt und Schadensersatz ergeben. 

 

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