Vermögensschaden und Vermögensbegriff – Definition, Meinungsstreit & Klausurproblem (§ 263 StGB)
Mar 29, 2026Einleitung
Wer den Betrug nach § 263 StGB verstehen will, kommt am Vermögensschaden nicht vorbei. Genau dieser Punkt ist in Klausuren oft entscheidend. Gleichzeitig ist das Thema auch über den Betrug hinaus wichtig, etwa für die räuberische Erpressung und die Untreue.
In diesem Beitrag bekommst Du einen klaren Überblick darüber,
- was ein Vermögensschaden ist,
- was im Strafrecht überhaupt zum Vermögen zählt,
- welche zwei Vermögensbegriffe Du kennen musst,
- und warum sich daran in Klausuren ein echter Streit entzünden kann.
Was ist ein Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen des Opfers nach der Vermögensverfügung kleiner ist als davor.
Man spricht vom sogenannten Prinzip der Gesamtsaldierung: Es wird ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Verfügung vorgenommen.
Vermögenslage vor der Verfügung
vs.
Vermögenslage nach der Verfügung
Damit man diesen Vergleich überhaupt machen kann, muss zuerst geklärt werden, was alles zum Vermögen einer Person gehört. Und genau hier beginnt der Streit.
Der Vermögensbegriff: Zwei Ansichten, die Du kennen musst
Im Strafrecht sind vor allem zwei Vermögensbegriffe relevant:
- Wirtschaftlicher Vermögensbegriff
- Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
1. Der wirtschaftliche Vermögensbegriff (h.M.)
Nach dem rein wirtschaftlichen Vermögensbegriff besteht das Vermögen aus der Summe aller geldwerten Güter, über die eine Person tatsächlich verfügen kann.
Dazu gehören alle Positionen, die einen wirtschaftlichen Wert haben, etwa:
- Geld
- Forderungen
- Eigentum
- sonstige wirtschaftlich verwertbare Güter
Entscheidend ist allein, ob die Position wirtschaftlich werthaltig ist und ob die Person faktisch darüber verfügen kann.
Deshalb erfasst dieser Vermögensbegriff auch solche Positionen, die dem Inhaber rechtlich nicht zustehen, etwa rechtswidrig erlangte Sachen oder verbotene Gegenstände. Auch gestohlene Sachen, durch Betrug erlangte Gegenstände oder illegal besessene Vermögenswerte können danach zum Vermögen gehören, solange sie wirtschaftlich einen Wert haben
2. Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff
Die zweite Ansicht hält den rein wirtschaftlichen Ansatz für zu weit. Sie vertritt deshalb den juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff.
Danach gehört zum Vermögen grundsätzlich zwar alles, was auch wirtschaftlich wertvoll ist, aber nur dann, wenn die Vermögensposition dem Inhaber rechtlich zusteht.
Mit anderen Worten: Nicht alles, worüber jemand tatsächlich verfügen kann, ist auch strafrechtlich als Vermögen geschützt. Die Vermögensposition muss vielmehr rechtlich anerkannt sein.
Deshalb gehören rechtswidrig erlangte oder rechtlich missbilligte Positionen nach dieser Ansicht grundsätzlich nicht zum Vermögen. Wer also etwa eine Sache gestohlen hat, kann sich hinsichtlich dieser Sache nicht auf einen strafrechtlich geschützten Vermögensbestand berufen.
Argument dieser Ansicht:
Das zentrale Argument lautet: Einheit der Rechtsordnung.
Das Strafrecht soll nicht etwas schützen, was das Zivilrecht oder die übrige Rechtsordnung gerade nicht anerkennt oder erlaubt. Sonst entstünde ein Widerspruch innerhalb der Rechtsordnung.
Der Klassiker: Heroin gegen Falschgeld
Besonders verständlich wird der Streit an folgendem Beispiel:
T kauft bei O Heroin und bezahlt mit Falschgeld. Hat sich T wegen Betrugs (§ 263 StGB) strafbar gemacht?
Das Problem liegt beim Vermögensschaden. Dafür muss das Heroin Teil des Vermögens von O sein. Genau das ist aber fraglich, weil Heroin keine rechtlich geschützte Position ist.
Lösung nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff
Der wirtschaftliche Vermögensbegriff sagt:
- Heroin hat einen wirtschaftlichen Wert.
- Es kann verkauft werden.
- O kann faktisch darüber verfügen.
Also gehört es zum Vermögen.
Folge: Wenn O Heroin herausgibt und dafür nur wertloses Falschgeld erhält, liegt ein Vermögensschaden vor. Ein Betrug ist damit grundsätzlich möglich.
Diese Sichtweise verhindert, dass im sogenannten „Ganovenmilieu“ ein rechtsfreier Raum entsteht. Außerdem vermeidet sie Wertungswidersprüche zu anderen Delikten:
- Heroin kann gestohlen werden.
- Wer Heroin wegnimmt, kann sich nach § 242 StGB oder § 249 StGB strafbar machen.
Es wäre daher merkwürdig, wenn Heroin zwar Gegenstand eines Diebstahls oder Raubes sein kann, beim Betrug aber plötzlich nicht zum Vermögen zählen soll.
Lösung nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff
Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff sagt:
- Heroin ist keine rechtlich anerkannte Vermögensposition.
- Es steht O rechtlich nicht geschützt zu.
Also gehört es nicht zum Vermögen.
Folge: Ein Vermögensschaden scheidet aus. Ein vollendeter Betrug liegt dann nicht vor.
Auch hier gilt das Leitmotiv der Einheit der Rechtsordnung: Das Strafrecht soll nicht schützen, was die Rechtsordnung an anderer Stelle gerade verbietet.
Aber es würde kein völlig rechtsfreier Raum entstehen, denn zumindest ein versuchter Betrug kommt regelmäßig in Betracht. Trotzdem bleibt das Spannungsverhältnis bestehen.
Der Meinungsstreit in der Klausur
Wie so oft im Strafrecht führt jede Ansicht zu eigenen Problemen.
- Der wirtschaftliche Vermögensbegriff ist praktisch und weit, kann aber dazu führen, dass auch rechtswidrige Positionen strafrechtlich geschützt werden.
- Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff ist systematisch sauberer, erzeugt aber mögliche Wertungswidersprüche zu Eigentumsdelikten wie Diebstahl oder Raub.
Gerade deshalb eignet sich der Streit gut für Klausuren:
Beide Auffassungen lassen sich mit guten Argumenten vertreten.
Wichtig ist, dass Du
- den Streit sauber darstellst,
- die Argumente beider Seiten kennst,
- und anschließend konsequent mit der gewählten Ansicht weiterarbeitest.
Warum das Thema so wichtig ist
Der Vermögensbegriff ist nicht nur beim Betrug (§ 263 StGB) relevant. Er spielt auch eine Rolle bei:
- räuberischer Erpressung (§ 255)
- Untreue (§ 266)
Wer den Vermögensschaden einmal verstanden hat, kann dieses Wissen also direkt in mehreren Bereichen einsetzen.
Zusammenfassung auf einen Blick
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen des Opfers nach der Vermögensverfügung geringer ist als zuvor.
Wirtschaftlicher Vermögensbegriff
Zum Vermögen gehören alle wirtschaftlich wertvollen Güter, über die eine Person faktisch verfügen kann.
Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
Zum Vermögen gehören nur solche wirtschaftlich wertvollen Güter, die dem Inhaber auch rechtlich zustehen.
Klassisches Klausurproblem
Bei illegalen Gegenständen wie Heroin ist umstritten, ob sie überhaupt Teil des Vermögens sind. Davon hängt ab, ob ein Vermögensschaden und damit ein vollendeter Betrug vorliegt.
FAQ zum Vermögensschaden und Vermögensbegriff
Was ist ein Vermögensschaden?
Eine negative Differenz zwischen Vermögenslage vor und nach der Verfügung.
Was sagt der wirtschaftliche Vermögensbegriff?
Zum Vermögen gehören alle wirtschaftlich wertvollen Güter, über die man faktisch verfügen kann .
Was sagt der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff?
Nur rechtlich geschützte Vermögenspositionen zählen.
Warum ist der Streit wichtig?
Weil er entscheidet, ob bei illegalen Geschäften ein vollendeter Betrug vorliegt.
Welche Ansicht ist die herrschende Meinung?
Überwiegend wird der juritsich-ökonomische Vermögensbegriff vertreten.
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