Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht – Definition, Schema, Voraussetzungen und Unterschiede
Apr 08, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Die Duldungsvollmacht und die Anscheinsvollmacht sind absolute Klassiker im Stellvertretungsrecht. Sie werden immer dann relevant, wenn jemand ohne Vollmacht handelt, es aber für einen gutgläubigen Dritten so aussieht, als würde die Person mit Vertretungsmacht handeln.
Im Gegensatz zu den §§ 170 ff. BGB geht es hier nicht um den Fortbestand einer erloschenen Vollmacht, sondern um Fälle, in denen nie eine Vollmacht erteilt wurde, der Dritte aber trotzdem schutzwürdig ist.
Ausgangspunkt: Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
Vertretungsmacht kann sich aus drei Quellen ergeben:
- Rechtsgeschäft (Vollmacht)
- Gesetz
- Rechtsschein
Bei den Rechtsscheinvollmachten unterscheidet man:
- Gesetzlich geregelt: §§ 170–173 BGB
- Ungeschrieben: Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht
Prüfungsschema: Duldungs- und Anscheinsvollmacht
Sowohl Duldungsvollmacht als auch Anscheinsvollmacht prüfst du grundsätzlich gleich. Es sind immer drei Voraussetzungen erforderlich:
- Rechtsschein
- Zurechnung
- Gutgläubigkeit des Dritten (§ 173 BGB analog)
Der einzige Unterschied liegt bei der Zurechnung. Unterschied zwischen Anscheins- und Duldungsvollmacht: Bei der Duldungsvollmacht kennt der Vertretene das Verhalten des Handelnden und duldet es. Bei der Anscheinsvollmacht kennt der Vertretene das Verhalten des Handelnden nicht, hätte es aber kennen müssen.
I. Duldungsvollmacht
Definition Duldungsvollmacht
Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene weiß, dass jemand wiederholt für ihn als Vertreter auftritt, dies duldet und der Geschäftsgegner deshalb gutgläubig auf eine Vertretungsmacht vertraut.
1. Rechtsschein
Der Vertreter tritt wiederholt als Vertreter auf. Wichtig: Ein einmaliges Auftreten genügt regelmäßig nicht.
2. Zurechnung
Der Vertretene kennt das Verhalten und duldet es. Er hätte also einschreiten können, tut es aber nicht.
3. Gutgläubigkeit
Drittens muss der Dritte gutgläubig sein. Der Dritte darf keine Kenntnis vom Fehlen der Vollmacht haben und dies auch nicht fahrlässig verkennen. Die Voraussetzung der Gutgläubigkeit wird hergeleitet aus § 173 BGB analog.
Beispiel Duldungsvollmacht
A weiß, dass Mitbewohner B regelmäßig in seinem Namen Elektrogeräte kauft und unternimmt nichts dagegen.
II. Anscheinsvollmacht
Definition Anscheinsvollmacht
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Auftreten eines vermeintlichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Dritter gutgläubig ist.
1. Rechtsschein
Wiederholtes Auftreten als Vertreter.
2. Zurechnung
Der Vertretene kennt das Verhalten des Handelnden nicht, hätte es aber erkennen können (Fahrlässige Unkenntnis).
3. Gutgläubigkeit
Wie bei der Duldungsvollmacht: Der Dritte darf keine Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis haben (§ 173 BGB analog).
Beispiel Anscheinsvollmacht
Ein Ladeninhaber kontrolliert seinen Betrieb schlecht. Eine Mitarbeiterin bestellt (ohne dafür bevollmächtigt zu sein) regelmäßig Waren im Namen des Inhabers.
Klausuraufbau – Kurzschema
Das Prüfungsschema zur Duldungs- und Anscheinsvollmacht hast Du bereits oben gelernt. Hier siehst Du, an welcher Stelle Du es ins Schema der Stellvertretung einbaust:
- Eigene Willenserklärung (+)
- Handeln im fremden Namen (+)
- Vertretungsmacht?
- Vollmacht (-)
- Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht prüfen
Zusammenfassung Duldungs- und Anscheinsvollmacht
Die Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind ungeschriebene Rechtsscheinvollmachten. Sie greifen ein, wenn nie eine Vollmacht erteilt wurde, der Dritte aber schutzwürdig von einer Bevollmächtigung ausgeht. Beide setzen Rechtsschein, Zurechnung und Gutgläubigkeit voraus. Der Unterschied liegt in der Zurechnung: Bei der Duldungsvollmacht kennt und duldet der Vertretene das Verhalten, bei der Anscheinsvollmacht kennt er es nicht, hätte es aber erkennen müssen. In beiden Fällen wird die Vertretungsmacht fingiert.
FAQ – Duldungs- und Anscheinsvollmacht
Was ist eine Duldungsvollmacht?
Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene weiß, dass jemand wiederholt für ihn als Vertreter auftritt, dies duldet und der Geschäftsgegner deshalb gutgläubig auf eine Vertretungsmacht vertraut.
Was ist eine Anscheinsvollmacht?
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Auftreten eines vermeintlichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Dritter gutgläubig ist.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Das Schema der Duldungs- und Anscheinsvollmacht lautet: Rechtsschein, Zurechnung, Gutgläubigkeit.
Wo ist die Anscheins- und Duldungsvollmacht geregelt? In welchen Normen bzw. Paragraphen?
Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind nicht gesetzlich im BGB geregelt. Es handelt sich um ungeschriebene Vollmachten kraft Rechtsschein.
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