Frustrierte Aufwendungen im Schadensrecht – Definition, Problem und Beispiel
May 09, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Im Schadensrecht begegnet dir häufig die Frage, was eigentlich ein ersatzfähiger Schaden ist. Ein besonders klassisches Problem sind dabei die sogenannten frustrierten Aufwendungen.
Dabei geht es um Aufwendungen, die eine Person tätigt, die aber durch ein schädigendes Ereignis nutzlos werden. In Klausuren stellt sich dann die Frage: Kann man diese Aufwendungen als Schaden ersetzt verlangen?
Dieser Beitrag erklärt dir Definition, Prüfung, die Frustrationstheorie sowie die herrschende Meinung, damit du das Problem sicher in der Klausur lösen kannst.
Was sind frustrierte Aufwendungen?
Frustrierte Aufwendungen sind Kosten, die jemand freiwillig aufwendet, deren Nutzen aber durch ein schädigendes Ereignis verloren geht.
Typische Beispiele:
- gebuchte Reise, die wegen eines Unfalls nicht angetreten werden kann
- gepachtetes Jagdrevier, das wegen einer Verletzung nicht genutzt werden kann
- Eintrittskarten für eine Veranstaltung, die man nach einem Unfall nicht besuchen kann
Das Problem besteht darin, dass diese Aufwendungen zwar nutzlos geworden sind, aber möglicherweise kein rechtlicher Schaden vorliegt.
Ausgangspunkt: Die Differenzhypothese (§ 249 Abs. 1 BGB)
Im Schadensrecht wird der Schaden grundsätzlich nach der Differenzhypothese bestimmt.
Danach vergleicht man:
- die Vermögenslage mit Schadensereignis
- die Vermögenslage ohne Schadensereignis
Die Differenz zwischen beiden Zuständen ist der Schaden.
Beispiel: Jagdrevier-Fall
Ein klassischer Fall zu frustrierten Aufwendungen sieht so aus:
Jäger A pachtet für ein Jahr ein Jagdrevier und zahlt dafür 1.000 Euro. Kurz darauf wird er durch einen Unfall verletzt, den B verschuldet hat. Wegen der Verletzung kann A ein Jahr lang nicht jagen.
Die Frage lautet:
Kann A die 1.000 Euro von B als Schadensersatz verlangen?
Anwendung der Differenzhypothese
Wir vergleichen die Vermögenslagen.
Vermögenslage mit Unfall
A hat 1.000 Euro für das Jagdrecht gezahlt.
Vermögenslage ohne Unfall
Auch ohne Unfall hätte A die 1.000 Euro gezahlt.
➡ Ergebnis:
Die Differenz beträgt 0 Euro.
Damit liegt kein Vermögensschaden vor.
Die Frustrationstheorie
Weil dieses Ergebnis vielen ungerecht erscheint, wurde die sogenannte Frustrationstheorie entwickelt.
Nach dieser Theorie sollen alle Aufwendungen ersatzfähig sein, die durch ein schädigendes Ereignis nutzlos werden.
Im Jagdrevier-Beispiel würde das bedeuten:
A könnte die 1.000 Euro als Schaden ersetzt verlangen.
Kritik an der Frustrationstheorie
Die Frustrationstheorie wird von der herrschenden Meinung abgelehnt.
Dafür gibt es zwei wichtige Gründe.
I. Gefahr einer uferlosen Haftung
Wenn man jede nutzlos gewordene Ausgabe ersetzen würde, könnte der Schaden nahezu unbegrenzt werden.
Beispiele: Urlaubsreisen, Konzertkarten, Mitgliedbeiträge, Abonnements
Viele dieser Aufwendungen stehen nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem Schadensereignis.
II.Systematik des BGB
Das BGB unterscheidet bewusst zwischen Schäden und Aufwendungen
Ein Schaden ist ein unfreiwilliges Vermögensopfer.
Eine Aufwendung ist hingegen ein freiwilliges Vermögensopfer.
Aufwendungen können daher nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 284 BGB ersetzt verlangt werden, nicht über den normalen Schadensersatz.
Ergebnis der herrschenden Meinung
Nach der herrschenden Meinung gilt:
Frustrierte Aufwendungen stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden dar.
Im Jagdrevier-Beispiel bedeutet das:
A kann die 1.000 Euro nicht von B verlangen.
Abgrenzung: Nutzungsausfallschaden
Man könnte überlegen, ob der Schaden darin liegt, dass A das Jagdrevier nicht nutzen konnte.
Ein solcher Nutzungsausfallschaden ist aber nur unter engen Voraussetzungen ersatzfähig, etwa bei Gegenständen von zentraler Bedeutung für die Lebensführung (z. B. ein Auto, um zu seinem Job zu fahren).
Diese Voraussetzungen liegen im Jagdrevier-Fall nicht vor.
Zusammenfassung
Frustrierte Aufwendungen sind Kosten, deren Nutzen durch ein Schadensereignis verloren geht. Der Schaden wird grundsätzlich nach der Differenzhypothese bestimmt. Wenn die Aufwendungen auch ohne das Schadensereignis entstanden wären, liegt kein Vermögensschaden vor. Die Frustrationstheorie will solche Aufwendungen dennoch ersetzen, wird jedoch wegen der Gefahr einer uferlosen Haftung und wegen der Systematik des BGB abgelehnt. Nach herrschender Meinung stellen frustrierte Aufwendungen daher grundsätzlich keinen ersatzfähigen Schaden dar.
FAQ – Frustrierte Aufwendungen
Was sind frustrierte Aufwendungen?
Das sind freiwillige Ausgaben, deren Nutzen durch ein Schadensereignis verloren geht.
Warum sind frustrierte Aufwendungen meistens kein Schaden?
Weil sie nach der Differenzhypothese auch ohne das Schadensereignis entstanden wären.
Was ist die Frustrationstheorie?
Eine Theorie, die nutzlos gewordene Aufwendungen als Schaden ansieht.
Warum wird die Frustrationstheorie abgelehnt?
Sie würde zu einer uferlosen Haftung führen und widerspricht der Systematik des BGB.
Welche Rolle spielt § 284 BGB?
Diese Norm ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatz statt Schadensersatz.
Kann ein Nutzungsausfall einen Schaden darstellen?
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei wichtigen Wirtschaftsgütern wie einem Auto.
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