Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) – Schema, Definition, Voraussetzungen und Beispiel

strafrecht bt ii Aug 22, 2026
 

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Einleitung

Der räuberische Diebstahl ist im Grunde der Fall, in dem ein Dieb erst klaut und dann Gewalt oder Drohung einsetzt, um die Beute zu behalten. Genau deshalb ist § 252 StGB klausurwichtig: Die Norm liegt zeitlich zwischen Diebstahl und Raub.

    

Warum gibt es § 252 StGB überhaupt?

Beim Diebstahl und beim Raub musst du zwischen Vollendung und Beendigung unterscheiden. 

Der Diebstahl ist vollendet, sobald der Täter neuen Gewahrsam begründet hat. 
Er ist aber noch nicht beendet, solange der Täter die Beute noch nicht gesichert hat. 

Genau in dieser Phase greift § 252 StGB. 

Die einfache Merkhilfe lautet deshalb: 

  • Nötigungsmittel vor Vollendung = eher § 249 oder § 255  
  • Nötigungsmittel nach Vollendung = § 252  

    

Was ist die Grundidee von § 252 StGB?

§ 252 StGB bestraft den Täter, der nach einem bereits vollendeten Diebstahl Gewalt oder Drohung einsetzt, um im Besitz der Beute zu bleiben. 

Der Täter klaut also zuerst und merkt dann, dass er entdeckt wurde. Um die Sache trotzdem behalten zu können, schlägt oder bedroht er das Opfer. Genau das ist der räuberische Diebstahl. 

    

Wie prüfst du § 252 StGB?

Du prüfst den objektiven Tatbestand in drei Schritten und danach im subjektiven Tatbestand noch Vorsatz und Besitzerhaltungsabsicht. 

Objektiver Tatbestand 

  1. Vortat: vollendeter, aber noch nicht beendeter Diebstahl  
  2. Betroffen auf frischer Tat  
  3. qualifiziertes Nötigungsmittel  

Subjektiver Tatbestand 

  1. Vorsatz  
  2. Besitzerhaltungsabsicht

Vortat: vollendeter, aber noch nicht beendeter Diebstahl 

Zuerst brauchst du einen Diebstahl als Vortat. 

Wichtig ist: Der Diebstahl muss schon vollendet, aber noch nicht beendet sein. 

Das ist der Kern von § 252. 

Ein typischer Fall ist: 
Der Täter steckt die Sache in seine Tasche und hat damit schon neuen Gewahrsam begründet. Er ist aber noch am Tatort oder ganz in der Nähe und hat die Beute noch nicht sicher weggebracht. Dann befindet er sich in der Beendigungsphase. 

Genau in dieser Phase kann § 252 greifen. 


Betroffen auf frischer Tat 

Als Nächstes muss der Täter auf frischer Tat betroffen sein. 

Das bedeutet im Kern: Er wird zeitlich und räumlich nah an der Tat als Täter wahrgenommen. 

Für die Klausur kannst du dir grob merken: 
Es reicht in der Regel aus, dass der Täter während der Beendigungsphase erwischt wird. 

Also gerade dann, wenn er noch nicht wirklich mit der Beute „durch“ ist. 


Qualifiziertes Nötigungsmittel 

Jetzt brauchst du noch das qualifizierte Nötigungsmittel. 

Das ist wie beim Raub: 

  • Gewalt gegen eine Person  
  • oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben  

Inhaltlich ist das also nichts Neues. Der entscheidende Unterschied zum Raub ist wieder nur der Zeitpunkt:

Bei § 252 setzt der Täter das Nötigungsmittel erst nach dem vollendeten Diebstahl ein. 


Vorsatz 

Im subjektiven Tatbestand prüfst du ganz normal den Vorsatz bezüglich aller objektiven Merkmale. 


Besitzerhaltungsabsicht 

Dazu kommt noch die Besitzerhaltungsabsicht. 

Der Täter muss also gerade mit dem Ziel handeln, im Besitz der gestohlenen Sache zu bleiben. 

Das ist das besondere subjektive Merkmal des § 252 StGB. 

    

Der typische Klausurfall

Der Klassiker sieht so aus: 

T steckt bei O heimlich Schmuck in seine Tasche. Noch bevor er die Wohnung verlässt, wird er entdeckt. Um fliehen zu können und die Beute zu behalten, schlägt er O ins Gesicht und rennt weg. 

Dann prüfst du:
  • Diebstahl vollendet? Ja.  
  • Diebstahl schon beendet? Nein.  
  • Auf frischer Tat betroffen? Ja.  
  • Gewalt oder Drohung? Ja.  
  • Besitzerhaltungsabsicht? Ja.  
Ergebnis:

§ 252 StGB. 

    

Was ist der Unterschied zu § 249 StGB?

Das ist die wichtigste Abgrenzung. 

Beim Raub setzt der Täter das Nötigungsmittel ein, um die Wegnahme überhaupt erst zu ermöglichen. 

Beim räuberischen Diebstahl setzt der Täter das Nötigungsmittel erst ein, nachdem die Wegnahme schon vollendet ist, um die Beute zu sichern. 

Kurz gesagt: 

  • Raub = Gewalt oder Drohung für den Gewahrsamswechsel  
  • § 252 = Gewalt oder Drohung zur Sicherung der schon erlangten Beute 

    

Was du dir für die Klausur merken solltest

Bei § 252 StGB musst du dir vor allem merken, dass die Norm immer dann greift, wenn der Täter in der Beendigungsphase eines Diebstahls ein qualifiziertes Nötigungsmittel einsetzt. Im objektiven Tatbestand prüfst du deshalb den vollendeten, aber noch nicht beendeten Diebstahl, das Betroffensein auf frischer Tat und Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Im subjektiven Tatbestand kommt neben dem Vorsatz noch die Besitzerhaltungsabsicht dazu. Der wichtigste Unterschied zum Raub liegt also nicht im Nötigungsmittel, sondern im Zeitpunkt seines Einsatzes.

    

FAQ zum räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB)

Was ist räuberischer Diebstahl?

Räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn ein Täter nach einem bereits vollendeten Diebstahl Gewalt oder Drohungen einsetzt, um die gestohlene Sache zu behalten. 

Wann prüft man § 252 StGB in der Klausur?

Immer dann, wenn der Täter erst nach der Wegnahme Gewalt anwendet. 

Was bedeutet „auf frischer Tat betroffen“?

Der Täter wird in unmittelbarer Nähe zum Tatort und kurz nach der Tat als Täter wahrgenommen. 

Was ist der Unterschied zwischen Raub und räuberischem Diebstahl?

Beim Raub (§ 249 StGB) wird Gewalt vor oder während der Wegnahme eingesetzt.
Beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) erfolgt sie erst nach der Vollendung des Diebstahls. 

Was ist die Besitzerhaltungsabsicht?

Der Täter muss mit Absicht handeln, sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten. 

Kann auch ein Raub die Vortat sein?

Ja, theoretisch. In der Regel tritt § 252 StGB dann jedoch konkurrenzrechtlich hinter § 249 StGB zurück. 

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