Widerruf von Verbraucherverträgen (§§ 355 ff. BGB) – Voraussetzungen, Prüfungsschema und Beispiele

schuldrecht at May 25, 2026
 

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FAQ – Widerruf von Verbraucherverträgen
              

Einleitung

Wenn du online bei einem großen Unternehmen bestellst und etwas läuft schief, stehst du als Verbraucher oft einer „Übermacht“ gegenüber: Unternehmen haben Routine, Zeit, Geld – und im Zweifel juristische Unterstützung. Damit dieses Ungleichgewicht nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen wird, enthält das BGB zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften. 

Eine der wichtigsten davon ist das Widerrufsrecht. Hier bekommst du einen übersichtlichen Überblick: Wo es geregelt ist, wann es besteht und wie du es sauber prüfst. 

            

Was ist das Widerrufsrecht? (Definition) 

Das Widerrufsrecht ist ein Gestaltungsrecht des Verbrauchers. 

Das bedeutet: Durch eine einseitige Erklärung kann der Verbraucher den Vertrag nachträglich beseitigen. Dieses Prinzip kennst du bereits von anderen Gestaltungsrechten wie: Rücktritt, Anfechtung oder Aufrechnung. 

Du findest die zentralen Regeln vor allem in zwei Normblöcken: 

  • §§ 312 ff. BGB (Verbraucherverträge, insbesondere Fernabsatz & außerhalb von Geschäftsräumen) 
  • §§ 355 ff. BGB (Ausübung des Widerrufsrechts, Fristen, Rechtsfolgen) 

Das Gute: Beim Widerrufsrecht ist extrem viel direkt im Gesetz geregelt. Du musst weniger auswendig lernen. Wichtiger ist, dass du weißt, wo du nachschlägst.

            

Widerruf von Verbraucherverträgen – Prüfungsschema 

Da der Widerruf ein Gestaltungsrecht ist, prüfst du ihn in der Klausur in drei Schritten: 

  1. Bestehen eines Widerrufsrechts 
  2. Widerrufserklärung 
  3. Einhaltung der Widerrufsfrist 

Der Schwerpunkt liegt in der Regel beim ersten Prüfungspunkt.

            

I. Bestehen eines Widerrufsrechts 

Zunächst musst du prüfen, ob dem Verbraucher überhaupt ein Widerrufsrecht zusteht. 

Dabei gehst du in mehreren Schritten vor. 


a) Verbrauchervertrag (§ 312 Abs. 1 BGB) 

Ein Widerrufsrecht setzt zunächst einen Verbrauchervertrag voraus. 

Nach § 310 Abs. 3 BGB ist das ein Vertrag zwischen: 

  • Verbraucher (§ 13 BGB) 

    = jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. 

    Beispiele: 

    • Abschluss eines Netflix-Abos 
    • Bestellung von Kleidung im Internet. 
  • Unternehmer (§ 14 BGB) 

    = Person, die im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. 

    Beispiele: 

    • Online-Shops 
    • Autohändler 
    • Versandhändler. 

b) Entgeltlicher Vertrag 

Der Vertrag muss grundsätzlich entgeltlich sein. 

Das bedeutet: Der Verbraucher verpflichtet sich zu einer Gegenleistung, meist zur Zahlung eines Preises. 

Die Entgeltlichkeit wird jedoch weit ausgelegt. Selbst ein Bürge kann ein Widerrufsrecht haben, obwohl er nicht unmittelbar eine Zahlung schuldet.


c) Kein Ausschluss nach § 312 BGB 

§ 312 enthält mehrere Ausschlussfälle, in denen die Vorschriften (und damit oft auch das Widerrufsrecht) nicht greifen. 

In der Klausur machst du hier meist einen kurzen Check: 
§ 312 Abs. 2 sowie die weiteren Ausschlussregelungen einmal „scannen“ und sicherstellen, dass nichts passt. 

Die wichtigsten Ausschlussregelungen finden sich in: 

  • § 312 Abs. 2 BGB 
  • § 312 Abs. 4 BGB 
  • § 312 Abs. 5 BGB 
  • § 312 Abs. 6 BGB. 

d) Vertragstyp mit Widerrufsrecht (§ 312g BGB) 

Das Widerrufsrecht besteht vor allem in zwei Fällen: 

1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 312b BGB) 

Hintergrund: Schutz vor Überrumpelung. Man rechnet nicht mit einem Vertragsschluss und entscheidet möglicherweise übereilt. 

Was ein Geschäftsraum ist, steht in § 312b Abs. 2 (legaldefiniert). 

Beispiel: 
Während einer Busfahrt verkauft der Reiseleiter plötzlich Kaffeemaschinen. Das ist ein Vertragsschluss „aus dem Nichts“ → typischer Widerruf. 

2) Fernabsatzverträge (§ 312c BGB) 

Fernabsatz liegt vor, wenn für Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel genutzt werden. 

Fernkommunikationsmittel sind z. B.: 
Brief, Telefon, E-Mail, SMS, Internet. 

Hintergrund: Der Verbraucher kann Ware/Dienstleistung beim Abschluss nicht so prüfen wie im Laden, sodass ein erhöhtes Fehlentscheidungsrisiko besteht. 

Beispiel: 
Du bestellst Schuhe online und merkst erst wenn sie bei dir angekommen sind, dass sie nicht passen.

            

II. Widerrufserklärung (§ 355 Abs. 1 BGB) 

Der Verbraucher muss den Widerruf erklären. 

Wichtig: Aus der Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen möchte. 

Beispiele: 

  • „Ich widerrufe den Vertrag.“ 
  • „Ich mache von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.“ 

Eine besondere Form ist nicht erforderlich. Allerdings reicht es nicht aus, die Ware einfach kommentarlos zurückzuschicken.

            

III. Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 BGB) 

Der Widerruf muss innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen. 

Grundsatz: 14 Tage Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2) 

Aber Achtung bei Fristbeginn: „Beginn mit Vertragsschluss“ ist oft nicht der Regelfall, weil §§ 356 bis 356e viele Sonderregeln enthalten. 

Besonders wichtig bei § 312b/§ 312c: 

  • Nach § 356 Abs. 3 S. 1 beginnt die Frist erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde. 
  • Ohne Belehrung läuft die Frist nicht an, aber: 
  • Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 S. 2). 

            

Sonderfall: Widerruf nichtiger Verträge 

Ein interessanter Sonderfall ist der Widerruf eines nichtigen Vertrags. 

Der BGH erlaubt dies. 

Der Verbraucher hat dann zwei Möglichkeiten: 

  1. Widerruf → Rückabwicklung nach § 357 BGB 
  2. Berufung auf Nichtigkeit → Rückabwicklung über §§ 812 ff. BGB. 

            

Verbundene Verträge (§§ 358 ff. BGB) 

In der Praxis schließen Verbraucher häufig mehrere zusammenhängende Verträge. 

Beispiel: Du kaufst ein Smartphone online und finanzierst den Kauf gleichzeitig über einen Kredit. 

Widerruft der Verbraucher einen dieser Verträge, gilt: 

Er ist auch an den anderen Vertrag nicht mehr gebunden 

Dieses Prinzip nennt man Liquidationsdurchgriff.

            

Zusammenfassung

Das Widerrufsrecht ist ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes. Es ermöglicht dem Verbraucher, einen Vertrag nachträglich zu lösen. Voraussetzung ist in der Regel ein Verbrauchervertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde. Der Verbraucher muss den Widerruf erklären und dabei die Widerrufsfrist von grundsätzlich 14 Tagen einhalten. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 312 ff. und §§ 355 ff. BGB.

            

FAQ – Widerruf von Verbraucherverträgen

Was ist ein Widerrufsrecht?

Ein Gestaltungsrecht, mit dem ein Verbraucher einen Vertrag einseitig auflösen kann.

Welche Normen regeln das Widerrufsrecht?

Vor allem die §§ 312 ff. und §§ 355 ff. BGB.

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Vor allem bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

Wie lange beträgt die Widerrufsfrist?

Grundsätzlich 14 Tage.

Reicht es aus, die Ware zurückzuschicken?

Nein. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden.

Was passiert bei verbundenen Verträgen?

Widerruft der Verbraucher einen Vertrag, ist er meist auch nicht mehr an den verbundenen Vertrag gebunden.

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