§ 823 II BGB – Prüfungsschema, Voraussetzungen, Definition & Beispiel

deliktsrecht Apr 20, 2026
 

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Einleitung 

§ 823 I BGB ist die bekannteste Anspruchsgrundlage im Deliktsrecht. Er schützt aber nur bestimmte Rechte und Rechtsgüter, etwa Körper, Gesundheit oder Eigentum. Das Vermögen als solches wird von § 823 I BGB gerade nicht geschützt. 

Genau hier kommt § 823 II BGB ins Spiel. Die Norm greift dann ein, wenn zwar kein Recht oder Rechtsgut aus § 823 I BGB verletzt ist, aber ein Schutzgesetz verletzt wurde. In diesem Beitrag schauen wir uns an, wann § 823 II BGB einschlägig ist, wie du die Norm in der Klausur prüfst und worauf du besonders achten solltest.

          

Beispiel § 823 Abs. 2 BGB

A verkauft B einen Gebrauchtwagen und erklärt wahrheitswidrig, das Auto sei kein Unfallwagen. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Unfallfahrzeug. Deshalb ist das Auto 1.000 Euro weniger wert. 

Die Frage lautet: 
Hat B gegen A einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB?

          

Warum greift § 823 I BGB hier nicht? 

Zunächst könnte man daran denken, dass das Eigentum des B verletzt ist, weil das Auto mangelhaft ist. Genau das ist aber nicht der Fall. 

Denn B hat von Anfang an kein mangelfreies Eigentum erworben. Das Auto war bereits bei Übergabe ein Unfallwagen. Damit liegt keine nachträgliche Eigentumsverletzung vor, sondern lediglich ein Mangel der Kaufsache. 

Das kennst du schon vom Problem des weiterfressenden Mangels: 
Wenn jemand von Anfang an nur mangelhaftes Eigentum erwirbt, ist das Eigentum nicht im Sinne von § 823 I BGB verletzt. Deshalb greift § 823 I BGB hier nicht. 

          

Warum gibt es dann § 823 II BGB? 

Gerade an solchen Fällen sieht man, dass § 823 I BGB keine allgemeine Vermögensschutzklausel ist. Nicht jeder wirtschaftliche Nachteil wird deliktsrechtlich ersetzt. 

Trotzdem gibt es Situationen, in denen das Gesetz auch Vermögensschäden schützen will. Das geschieht über § 823 II BGB. Die Norm erweitert den Schutz also ein Stück weit über § 823 I BGB hinaus. 

Der Gedanke ist: 

Das Vermögen wird nicht allgemein geschützt, sondern nur dann, wenn der Schädiger gegen ein Gesetz verstößt, das gerade auch dem Schutz des Einzelnen dient. 

          

Was ist ein Schutzgesetz? (Definition)

§ 823 II BGB setzt voraus, dass ein Schutzgesetz verletzt wurde. 

Ein Schutzgesetz ist eine Rechtsnorm, die zumindest auch dazu dient, den Einzelnen vor der Verletzung seiner Rechte, Rechtsgüter oder rechtlich geschützten Interessen zu schützen. 

Nicht ausreichend sind Normen, die ausschließlich dem Schutz der Allgemeinheit dienen. 

Für die Klausur kannst du dir also merken: 

Ein Schutzgesetz schützt nicht nur allgemein die öffentliche Ordnung, sondern gerade auch individuelle Interessen. 

          

Typische Schutzgesetze 

Besonders häufig stammen Schutzgesetze aus dem Strafrecht. Typische Beispiele sind: 

  • § 223 StGB bei vorsätzlicher Körperverletzung 
  • § 229 StGB bei fahrlässiger Körperverletzung 
  • § 242 StGB bei Diebstahl 
  • § 303 StGB bei Sachbeschädigung 
  • § 263 StGB bei Betrug 

Im Gebrauchtwagenfall kommt als Schutzgesetz vor allem § 263 StGB in Betracht. Denn wer einen Käufer durch falsche Angaben täuscht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht, verwirklicht möglicherweise einen Betrug. 

          

Der Unterschied zwischen § 823 I und § 823 II BGB 

Der Unterschied lässt sich gut so zusammenfassen: 

  • § 823 I BGB greift, wenn ein dort genanntes Recht oder Rechtsgut verletzt wird. 
  • § 823 II BGB greift, wenn ein Schutzgesetz verletzt wird. 

§ 823 II BGB schützt damit auch Interessen, die von § 823 I BGB nicht unmittelbar erfasst werden, insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen auch das Vermögen. 

          

Wie prüfst du § 823 II BGB in der Klausur? 

Der Anspruch aus § 823 II BGB wird in fünf Schritten geprüft: 

  1. Schutzgesetz 
  2. Persönlicher und sachlicher Schutzbereich 
  3. Verletzung des Schutzgesetzes 
  4. Rechtswidrigkeit und Verschulden 
  5. Schaden 

I. Schutzgesetz 

Zuerst prüfst du, ob überhaupt ein Schutzgesetz vorliegt. 

Bei vielen Strafnormen ist das unproblematisch. So ist etwa § 263 StGB ein klassisches Schutzgesetz, weil die Norm gerade auch das Vermögen einzelner Personen schützt. 

In einfachen Klausurfällen reicht hier oft ein knapper Satz. 


II. Persönlicher und sachlicher Schutzbereich 

Danach prüfst du, ob der Anspruchsteller zum geschützten Personenkreis gehört und ob der geltend gemachte Schaden vom Schutzzweck der Norm erfasst ist. 

Der persönliche Schutzbereich fragt also: 
Soll gerade diese Person durch die Norm geschützt werden? 

Der sachliche Schutzbereich fragt: 
Fällt gerade dieser Schaden in den Schutzbereich des Gesetzes? 

Auch dieser Punkt ist in vielen Fällen unproblematisch und muss nur vertieft werden, wenn sich hier besondere Probleme stellen. 


III. Verletzung des Schutzgesetzes 

Anschließend musst du prüfen, ob das Schutzgesetz tatsächlich verletzt wurde. 

Wenn das Schutzgesetz eine Strafnorm ist, bedeutet das im Ergebnis meist: Du prüfst, ob der Schädiger den Tatbestand dieser Norm erfüllt hat. 

Im Gebrauchtwagenfall wäre also zu prüfen, ob A einen Betrug nach § 263 StGB begangen hat, also insbesondere durch Täuschung über die Unfallfreiheit des Fahrzeugs einen Irrtum und dadurch einen Vermögensschaden bei B verursacht hat. 


IV. Rechtswidrigkeit und Verschulden 

Rechtswidrigkeit und Verschulden musst du nur noch gesondert prüfen, wenn sie nicht schon bei der Verletzung des Schutzgesetzes enthalten waren. 

Bei Strafgesetzen ist das oft nicht nötig, weil du dort bereits geprüft hast, ob vorsätzlich oder fahrlässig und rechtswidrig gehandelt wurde. 

Deshalb kann dieser Prüfungspunkt in vielen Klausuren sehr kurz ausfallen oder ganz im vorigen Punkt aufgehen. 


V. Schaden 

Schließlich muss dem Geschädigten ein ersatzfähiger Schaden entstanden sein. Das richtet sich wie üblich nach den §§ 249 ff. BGB. 

Im Beispielsfall liegt der Schaden in dem Minderwert des Fahrzeugs von 1.000 Euro.

          

Anwendung auf den Fall 

Im Fall des Gebrauchtwagens scheidet ein Anspruch aus § 823 I BGB aus, weil B nie mangelfreies Eigentum erworben hat. Eine Eigentumsverletzung liegt deshalb nicht vor. 

Ein Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB kommt dagegen in Betracht. § 263 StGB ist ein Schutzgesetz, B gehört zum geschützten Personenkreis, und sein Vermögensschaden von 1.000 Euro fällt in den sachlichen Schutzbereich der Norm. 

Wenn A den B bewusst über die Unfallfreiheit des Wagens täuschte, liegt auch eine Verletzung des Schutzgesetzes vor. 

Dann hat B gegen A einen Schadensersatzanspruch aus § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB.

          

Drei wichtige Klausurtipps zu § 823 II BGB 

I. § 823 II BGB steht oft neben anderen Anspruchsgrundlagen 

§ 823 II BGB kann neben anderen deliktischen Anspruchsgrundlagen bestehen. Es besteht also Anspruchskonkurrenz. 

Es ist deshalb möglich, dass jemand gleichzeitig Ansprüche aus § 823 I BGB und § 823 II BGB hat. Der Schaden wird natürlich trotzdem nur einmal ersetzt, aber in der Klausur musst du beide Normen erkennen und ansprechen.


II. Meist reicht eine knappe Prüfung 

In vielen Klausuren ist § 823 II BGB eher unproblematisch. Dann reicht häufig schon eine sehr knappe Prüfung. 

Oft liegt der Schwerpunkt nicht bei § 823 II BGB selbst, sondern an anderer Stelle. Ausführlicher musst du nur werden, wenn fraglich ist, ob eine Norm wirklich Schutzgesetzcharakter hat oder wenn der Schutzbereich problematisch ist. 

Als Faustregel gilt: 

Knapp prüfen, außer es ist gerade der Schwerpunkt des Falls.


III. Die richtige Anspruchsgrundlage angeben 

In der Klausur schreibst du nicht nur § 823 II BGB, sondern immer: 

§ 823 II BGB i.V.m. dem jeweiligen Schutzgesetz 

Also zum Beispiel: 

§ 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB 

Das ist die vollständige und richtige Anspruchsgrundlage.

          

§ 823 Abs.2 in 5 Sätzen 

  1. § 823 II BGB schützt das Vermögen nicht generell, sondern nur bei Verletzung eines Schutzgesetzes.  
  2. Ein Schutzgesetz ist jede Norm, die zumindest auch Individualschutz bezweckt.  
  3. Die Prüfung erfolgt in fünf Schritten: Schutzgesetz, Schutzbereich, Verletzung, Rechtswidrigkeit/Verschulden, Schaden.  
  4. Typische Schutzgesetze stammen aus dem Strafrecht, etwa § 263 StGB.  
  5. In Klausuren ist § 823 II BGB meist kurz zu prüfen, außer der Schutzgesetzcharakter ist problematisch. 

          

FAQ – § 823 II BGB

Wie prüft man § 823 II BGB?

In fünf Schritten: Schutzgesetz, Schutzbereich, Verletzung, Rechtswidrigkeit/Verschulden, Schaden.

Was ist ein Schutzgesetz?

Eine Norm, die zumindest auch dem Individualschutz dient.

Ist § 263 StGB ein Schutzgesetz?

Ja. Der Betrug schützt das Vermögen des Einzelnen.

Wann greift § 823 II statt § 823 I?

Wenn kein absolutes Recht verletzt wurde, aber ein Schutzgesetz.

Schützt § 823 II das Vermögen?

Ja, aber nur bei Verletzung eines Schutzgesetzes.

Muss man Rechtswidrigkeit und Verschulden immer prüfen?

Nur wenn sie nicht bereits Bestandteil des Schutzgesetzes sind.

Kann § 823 II neben § 823 I geprüft werden?

Ja, es besteht Anspruchskonkurrenz.

Reicht es, § 823 II nur zu erwähnen?

Oft ja – zumindest wenn kein Problem im Schutzgesetz liegt.

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