Besitzschutz (BGB): Arten, Schemata, Voraussetzungen und typische Klausurprobleme

mobsachr Jun 22, 2026
 

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FAQ zum Besitzschutz
        

Einleitung

Besitz ist zwar nicht dasselbe wie Eigentum, wird vom Gesetz aber trotzdem an vielen Stellen geschützt. Das ist auch logisch: Wer eine Sache besitzt, soll sich gegen Eingriffe wehren können, selbst wenn er nicht Eigentümer ist. 

Für die Klausur solltest du dir deshalb merken: Der Besitz wird auf mehreren Ebenen geschützt. Die wichtigsten Schutzinstrumente sind: 

  • Selbsthilferechte (§§ 859, 860 BGB) 
  • Anspruch wegen Besitzstörung (§ 862 BGB) 
  • Herausgabeanspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB) 
  • Herausgabeansprüche aus § 1007 BGB 
  • Deliktsrechtlicher Schutz (§ 823 BGB) 

Für Klausuren ist vor allem wichtig, zwischen possessorischem und petitorischem Besitzschutz zu unterscheiden und die jeweiligen Prüfungsschemata sicher zu beherrschen.

      

Was ist Besitzschutz?  

Der Besitzschutz umfasst alle gesetzlichen Ansprüche und Rechte, die den tatsächlichen Besitz oder das Recht zum Besitz gegen Eingriffe Dritter schützen. 

Man unterscheidet zwei Arten: 

Possessorischer Besitzschutz 

  • schützt den faktischen Besitz 
  • unabhängig davon, ob der Besitzer ein Recht zum Besitz hat 
  • geregelt in §§ 859–862 BGB 

Petitorischer Besitzschutz 

  • schützt den berechtigten Besitz 
  • setzt ein Recht zum Besitz voraus 
  • geregelt in § 1007 BGB 

Diese Unterscheidung ist klausurrelevant, weil sich daraus unterschiedliche Prüfungsschritte und Anspruchsvoraussetzungen ergeben.

      

Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) 

Alle possessorischen Besitzschutzansprüche setzen verbotene Eigenmacht voraus: 

Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern das Gesetz die Handlung nicht gestattet (§ 858 I BGB). 

Die verbotene Eigenmacht hat zwei Erscheinungsformen: 

  • Besitzentzug 
    = Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft 
  • Besitzstörung 
    = Beeinträchtigung der Nutzung oder Ausübung des Besitzes 

Beides muss gegen oder ohne den Willen des Besitzers erfolgen.

      

Selbsthilferechte (§§ 859, 860 BGB) 

Die §§ 859, 860 BGB erlauben dem Besitzer, sich unmittelbar selbst gegen verbotene Eigenmacht zu wehren. 

Der Gesetzgeber will dadurch eine schnelle Wiederherstellung der früheren Besitzverhältnisse ermöglichen. 

In Klausuren werden diese Normen meist als Rechtfertigungsgrund geprüft. 


Voraussetzungen 

  1. Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) 
  2. Selbsthilfehandlung des Besitzers 
  3. Handlung erfolgt unmittelbar bzw. zeitnah 
  4. Besitzentzug darf nicht bereits vollständig vollzogen worden sein 

Auch Besitzdiener können sich nach ganz h.M über § 860 BGB gegen verbotene Eigenmacht wehren. 


Beispiel: 

D klaut O das Handy. 
O rennt hinterher und schlägt D mit einem Regenschirm, bis dieser das Handy zurückgibt. 

  • Die Wegnahme ist Besitzentzug gegen den Willen des O 
  • also verbotene Eigenmacht 
  • O darf sich nach § 859 BGB wehren. 

Wenn D später Schadensersatz nach § 823 BGB verlangt, wird § 859 in der Rechtswidrigkeit als Rechtfertigungsgrund geprüft.

      

Anspruch wegen Besitzstörung (§ 862 BGB) 

§ 862 BGB schützt den Besitzer bei Besitzstörungen. 


Prüfungsschema § 862 BGB 

  1. Besitz des Anspruchstellers 
  2. Besitzstörung 
  3. Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) 
  4. Kein Ausschluss 

Rechtsfolgen 

Der Besitzer kann verlangen: 

  • Beseitigung der Störung 
  • Unterlassung zukünftiger Störungen 

§ 862 BGB funktioniert ähnlich wie § 1004 BGB, der aber das Eigentum schützt. 


Beispiel 

Du mietest eine Wohnung mit Balkon. 
Der Hund der Nachbarin macht regelmäßig auf deinen Balkon. 

➞ Das ist eine Besitzstörung gegen deinen Willen. 

Du kannst nach § 862 BGB verlangen: 

  • Beseitigung der Störung (Reinigung) 
  • Unterlassung weiterer Störungen. 

      

Herausgabeanspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB) 

§ 861 BGB greift, wenn der Besitz vollständig entzogen wurde. 


Prüfungsschema § 861 BGB 

  1. Früherer Besitz des Anspruchstellers 
  2. Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners (§ 858 II BGB) 
  3. Kein Ausschluss nach § 861 II BGB 
  4. Anspruch nicht nach § 864 BGB erloschen 

Fehlerhafter Besitz (§ 858 II BGB) 

Fehlerhaft ist der Besitz insbesondere: 

  • wenn der Besitzer selbst verbotene Eigenmacht ausgeübt hat 
  • wenn er Erbe eines fehlerhaften Besitzers ist 
  • wenn er Besitznachfolger mit Kenntnis der Fehlerhaftigkeit ist. 

Erlöschen des Anspruchs (§ 864 BGB) 

Der Anspruch erlischt: 

  • nach einem Jahr 
  • oder wenn ein rechtskräftiges Urteil ein Recht zum Besitz feststellt. 

      

Herausgabeansprüche aus § 1007 BGB 

§ 1007 BGB gehört zum petitorischen Besitzschutz. 

Hier geht es nicht nur um Besitz, sondern um das Recht zum Besitz. 

  • § 1007 Abs. 1 BGB 
    • Herausgabeanspruch gegen den bösgläubigen Besitzer. 
  • § 1007 Abs. 2 BGB 
    • Herausgabeanspruch bei abhandengekommenen Sachen. 

Diese Ansprüche spielen vor allem eine Rolle, wenn der Anspruchsteller nicht Eigentümer ist, aber dennoch ein Recht zum Besitz hat. (z.B. Mieter einer Wohnung)

      

Besitzschutz über das Deliktsrecht 

Der Besitz wird auch über § 823 BGB geschützt. 

Wichtige Punkte: 

  • Der berechtigte Besitz ist ein sonstiges Recht i.S.d. § 823 I BGB. 
  • Die §§ 858 ff. BGB sind Schutzgesetze, sodass auch § 823 II BGB greifen kann. 

Damit kann der Besitzer bei verbotener Eigenmacht auch Schadensersatz verlangen.

      

Typische Klausurstruktur beim Besitzschutz 

In einer Sachenrechtsklausur kann die Prüfung etwa so aussehen: 

  1. Selbsthilfe (§§ 859, 860 BGB) 
  2. Besitzschutzansprüche 
    • § 862 BGB (Störung) 
    • § 861 BGB (Entzug) 
  3. Petitorischer Besitzschutz 
    • § 1007 BGB 
  4. Eigentumsansprüche 
    • § 985 BGB 
  5. Deliktsrecht 
    • § 823 BGB 

Gerade die Kombination aus § 861 / § 1007 / § 985 ist ein häufiger Klausurklassiker. 

      

Was du dir für die Klausur merken solltest 

Für die Klausur kannst du dir die Besitzschutzsystematik so merken: 

Selbsthilfe 

  • § 859 BGB für den Besitzer  
  • § 860 BGB für den Besitzdiener  

Possessorischer Besitzschutz 

  • § 862 BGB bei Besitzstörung  
  • § 861 BGB bei Besitzentzug  

Petitorischer Besitzschutz 

  • § 1007 BGB  

Deliktsrechtlicher Schutz 

  • § 823 I BGB  
  • § 823 II BGB i.V.m. §§ 858 ff. BGB 

      

FAQ zum Besitzschutz

Auf welchen Wegen wird der Besitz geschützt?

Durch §§ 859, 860 BGB, §§ 861, 862 BGB, § 1007 BGB und das Deliktsrecht. 

Was ist verbotene Eigenmacht?

Besitzentzug oder Besitzstörung gegen oder ohne den Willen des Besitzers. 

Welche Norm schützt bei Besitzstörung?

§ 862 BGB 

Welche Norm schützt bei Besitzentzug?

§ 861 BGB 

Was ist der Unterschied zwischen possessorischem und petitorischem Besitzschutz?

Possessorischer Besitzschutz schützt den tatsächlichen Besitz, petitorischer Besitzschutz den berechtigten Besitz. 

Welche Normen gehören zum possessorischen Besitzschutz?

§§ 859, 860, 861 und 862 BGB. 

Welche Norm gehört zum petitorischen Besitzschutz?

§ 1007 BGB 

Wird auch der Besitz deliktsrechtlich geschützt?

Ja, insbesondere über § 823 I BGB und § 823 II BGB i.V.m. §§ 858 ff. BGB.

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