GoA - Überblick über die Systematik der §§ 677 ff. BGB

Feb 16, 2024
 

Man unterscheidet insgesamt vier Arten der GoA. Und je nachdem welche GoA vorliegt, gibt es unterschiedliche AGL. Es ist also mega wichtig zu wissen, welche Form der GoA vorliegt.

Definition Geschäftsherr, Geschäftsführer

Um das zu verstehen, musst Du erstmal ein paar Grundbegriffe kennen. Bei der GoA gibt’s immer zwei Personen:

Den Geschäftsführer und den Geschäftsherrn. Geschäftsführer ist die Person, die das Geschäft ausführt. Wenn Martin Dien Haus löscht, dann ist Martin der Geschäftsführer. Geschäftsherr ist die Person, für die das Geschäft erledigt wird. Das bist dann in dem Beispiel Du, weil es eigentlich deine Aufgabe wäre Dein Haus zu löschen.

Definition Fremdgeschäftsführungswille

Und ultra wichtig für die Systematik ist der Fremdgeschäftsführungswille. Hier geht’s darum, ob der Geschäftsführer das Geschäft für sich erledigt oder für dich, den Geschäftsherren.

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Systematik der GoA

Ausgangspunkt ist immer das Fremde Geschäft. Wenn wir ein Fremdes Geschäft haben, kommt es jetzt darauf an, ob der Geschäftsführer mit Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt hat, oder ohne. Das bedeutet: Will er das Geschäft für sich ausführen oder für jemand anderen? Wenn er mit diesem Willen handelt, dann liegt eine echte GoA vor. Wenn er das nicht tut, dann liegt eine unechte GoA vor.

Echte, (un)berechtigte GoA

Bei der echten GoA grenzt man ab, ob eine Berechtigung vorliegt oder nicht. Wenn der Geschäftsführer zur Vornahme des Geschäftes berechtigt war, dann ist das eine echte berechtigte GoA (§ 683 BGB). Ist er nicht berechtigt, liegt eine unberechtigte GoA nach § 684 BGB vor. 

Unechte GoA (Eigengeschäftsführung)

Bei der unechten GoA handelt der Geschäftsführer ohne Fremdgeschäftsführungswillen. Die unechte GoA gibt’s genau wie die echte GoA in zwei Arten. Abgrenzungskriterium ist aber nicht die Berechtigung, sondern die Kenntnis von der Fremdheit des Geschäfts. Wenn der Geschäftsführer nicht weiß, dass ein fremdes Geschäft vorliegt, dann nennt sich das irrtümlcihe GoA (§ 687 Abs. 1 BGB). Weiß er es, handelt es sich um eine angemaßte GoA (§ 687 Abs. 2 BGB).

Die Systematik der GoA haben wir Dir in diesem Schaubild nochmal zusammengefasst:

 

 

 

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