Notenskala im Jurastudium: Punktesystem, Notenstufen und Prädikatsexamen erklärt
Jun 09, 2026Wer das Jurastudium beginnt, lernt schnell: Die Notenskala in Jura funktioniert nicht wie in der Schule oder in den meisten anderen Studiengängen. Statt 15 Punkten gibt es 18 Punkte. Und eine neue Note "vollbefriedigend" gibts auch. Dieser Artikel zeigt Dir, wie das Notensystem funktioniert, was die einzelnen Notenstufen bedeuten und wie die Notenverteilung im Ersten Examen tatsächlich aussieht.
Die Notenskala in Jura auf einen Blick
Punktesystem: 0 bis 18 Punkte. Bestanden ist eine juristische Prüfung ab 4 Punkten. Es gibt zwei Anwendungsebenen der Skala:
- Einzelnoten (z. B. eine einzelne Klausur, eine mündliche Prüfung): in vollen Punkten von 0 bis 18.
- Gesamtnoten (Durchschnitt aus mehreren Einzelnoten, z. B. beim ersten Staatsexamen): rechnerisch auf zwei Nachkommastellen, ohne Auf- oder Abrundung.
Beide Skalen werden in sieben Notenstufen übersetzt: ungenügend, mangelhaft, ausreichend, befriedigend, vollbefriedigend, gut, sehr gut. Die Stufengrenzen verschieben sich allerdings je nachdem, ob es sich um eine Einzelnote oder eine Gesamtnote handelt.
Die sieben Notenstufen bei Einzelnoten
Eine einzelne Prüfungsleistung, also zum Beispiel eine Klausur oder die mündliche Prüfung, wird in vollen Punkten bewertet.
- Sehr gut: 16 - 18 Punkte. Eine besonders hervorragende Leistung.
- Gut: 13 - 15 Punkte. Eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung.
- Vollbefriedigend: 10 - 12 Punkte. Eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung.
- Befriedigend: 7 - 9 Punkte. Eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht.
- Ausreichend: 4 - 6 Punkte. Eine Leistung, die trotz Mängeln durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht.
- Mangelhaft: 1 - 3 Punkte. Eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung. Nicht bestanden.
- Ungenügend: 0 Punkte. Eine völlig unbrauchbare Leistung. Nicht bestanden.
Die Notenstufen bei der Gesamtnote
Sobald aus mehreren Einzelleistungen eine Gesamtnote gebildet wird, verschieben sich die Notengrenzen. Hier wird mit zwei Nachkommastellen gerechnet und nicht gerundet. Konkret bedeutet das:
- Sehr gut: 14,00 bis 18,00 Punkte
- Gut: 11,50 bis 13,99 Punkte
- Vollbefriedigend: 9,00 bis 11,49 Punkte
- Befriedigend: 6,50 bis 8,99 Punkte
- Ausreichend: 4,00 bis 6,49 Punkte
- Mangelhaft: 1,50 bis 3,99 Punkte
- Ungenügend: 0,00 bis 1,49 Punkte
Das heißt: Schon eine Gesamtnote von 9,00 Punkten ist „vollbefriedigend", obwohl eine einzelne 9-Punkte-Klausur nur „befriedigend" wäre. Wer also in einem Examen mit gewichtetem Mittelwert genau 9,00 Punkte erreicht, hat ein Prädikatsexamen, auch wenn er in keiner einzelnen Klausur jemals 10 Punkte oder mehr geschrieben hat.
Genau diese Verschiebung sorgt regelmäßig für Verwirrung bei Studierenden, die ihre Examensnote ausrechnen.
Was ist ein Prädikatsexamen?
Ein Prädikatsexamen ist ein Staatsexamen, das mit einer Gesamtnote von mindestens 9,00 Punkten abgeschlossen wurde, also mit der Notenstufe „vollbefriedigend" oder besser. Es ist in der juristischen Welt der zentrale Qualitätsmarker für überdurchschnittliche Leistungen und die Eintrittskarte in alle gut bezahlten Jobs.
Statistiken zur Notenverteilung im Ersten Examen
Die Notenskala wirkt auf den ersten Blick erstaunlich differenziert. In der Realität wird allerdings vor allem der untere und mittlere Bereich der Skala genutzt. Der obere Bereich ist statistisch extrem dünn besetzt.
Die folgenden Zahlen beziehen sich auf die Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz (Stand 2023, veröffentlicht 2025), die jährlich aktualisiert wird.
Bestehensquote im Ersten Staatsexamen
Im Jahr 2023 nahmen bundesweit 13.220 Personen an der staatlichen Pflichtfachprüfung des Ersten Staatsexamens teil. Davon haben 3.632 Personen, also 27,47 Prozent, nicht bestanden. Im Vorjahr lag die Durchfallquote bei 26,23 Prozent, in den Vorjahren ähnlich konstant bei rund 25 bis 30 Prozent.
Die Bestehensquote in der staatlichen Pflichtfachprüfung lag damit 2023 bei 72,5 Prozent. Insgesamt haben 9.217 Kandidat:innen das Erste Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen.
Notenverteilung im gesamten Ersten Staatsexamen
Im Detail sieht die Notenverteilung im Ersten Staatsexamen seit Jahren so aus: Die größte Gruppe der Bestehenden landet im Bereich „befriedigend" (6,50 bis 8,99 Punkte), die zweitgrößte im Bereich „ausreichend" (4,00 bis 6,49 Punkte). Der Bereich „vollbefriedigend" ist klar in der Minderheit, „gut" ein Bruchteil davon, „sehr gut" eine statistische Ausnahme. Wer ein Prädikat erreichen will, gehört damit objektiv zu den besten 15 bis 20 Prozent eines Jahrgangs.
Das Zweite Staatsexamen
Im Zweiten Staatsexamen (Assessorexamen), das nach dem Referendariat abgelegt wird, sind die Durchschnittsnoten typischerweise etwas höher als im Ersten Examen, die Durchfallquote dagegen etwas niedriger. Die Prädikatsquote liegt nach den Zahlen des Bundesamts für Justiz bei rund einem Fünftel der Examenskandidat:innen, also etwa 20 Prozent.
Wie man diese Zahlen einordnen sollte
Wenn Du in einer ersten Hausarbeit oder Klausur eine 6 oder 7 zurückbekommst, ist das in einem juristischen Kontext keine schlechte Note, sondern liegt im durchschnittlichen Bereich. Wer auf der Schule mit Einsen und Zweien durchgekommen ist, muss diese Erwartung im Jurastudium bewusst neu justieren. Das obere Drittel der Notenskala (13 bis 18 Punkte) wird im Jurastudium praktisch nicht vergeben. Statistisch wird die Notenskala faktisch nur von 0 bis etwa 13 oder 14 Punkten genutzt.
Gleichzeitig zeigen die Statistiken eindrucksvoll, wie unsicher die Examensvorbereitung in Jura tatsächlich ist. Mit einer Durchfallquote von rund 27 Prozent in der staatlichen Pflichtfachprüfung ist das Erste Staatsexamen eine der härtesten universitären Prüfungen in Deutschland.
Zusammenfassung
Die Notenskala im Jurastudium reicht von 0 bis 18 Punkten und kennt sieben Notenstufen. In der Praxis wird vor allem der untere und mittlere Skalenbereich genutzt. Ein „gut" oder „sehr gut" bleibt eine seltene Ausnahme. Die Durchfallquote in der staatlichen Pflichtfachprüfung liegt bei rund 30 Prozent.
FAQ zur Notenskala im Jurastudium
Sind 7 Punkte in Jura gut? Ja, in einem juristischen Kontext sind 7 Punkte eine solide Leistung. Als Einzelnote entsprechen sie der Notenstufe „befriedigend" (Bereich 7 bis 9 Punkte).
Hat jemals jemand 17 Punkte in Jura erreicht? Ja, allerdings extrem selten und fast ausschließlich in einzelnen Klausuren oder mündlichen Prüfungen, nicht als Gesamtnote im Staatsexamen. Unter Juristen kursiert der bezeichnende Spruch: „18 Punkte kriegt niemand, 17 Punkte nur Gott und 16 der Klausurersteller." Trotzdem sind solche Noten möglich.
Wie selten sind 18 Punkte in Jura? 18 Punkte gelten als praktisch unerreichbar. Als Gesamtnote im Staatsexamen wurde diese Punktzahl noch nie vergeben. In einzelnen Klausuren oder mündlichen Prüfungen ist 18 zwar nicht ausgeschlossen, kommt aber pro Jahrgang bundesweit ganz selten vor. Die Notenstufe „sehr gut" (16 bis 18 Punkte) wird bundesweit nur von rund 0,4 Prozent der Kandidat:innen erreicht. 2023 waren das insgesamt 34 Personen im gesamten Ersten Staatsexamen, und in dieser Gruppe sind 17er und 18er-Bewertungen die absolute Ausnahme. Die jeweils besten Examina liegen je nach Bundesland meist im Bereich zwischen 15,5 und etwa 16,3 Punkten als Gesamtnote.
Sind 4 Punkte in Jura bestanden? Ja. 4 Punkte sind die niedrigste Punktzahl, mit der eine juristische Prüfung als bestanden gilt. Sie entsprechen der Notenstufe „ausreichend" (Bereich 4 bis 6 Punkte). Daher der bekannte Spruch unter Jurastudierenden: „Vier gewinnt." Erst mit 3 oder weniger Punkten gilt eine Prüfung als nicht bestanden (1 bis 3 Punkte = mangelhaft, 0 Punkte = ungenügend).
Welche Note sind 8 Punkte in Jura? 8 Punkte entsprechen der Notenstufe „befriedigend" und liegen in der Mitte des Bereichs zwischen 7 und 9 Punkten. Als Einzelnote ist das eine solide Leistung, die in vielen Klausuren bereits zum oberen Drittel zählt.
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