Anfechtung eines Testaments, §§ 2078 ff. BGB: Schema, Voraussetzungen und Beispiele
Apr 21, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Wer ein Testament aufsetzt, bringt durch die gewillkürte Erbfolge die gesetzliche Erbfolge durcheinander. Stirbt der Erblasser, kommt es nicht selten zum Streit der Erben über den genauen Inhalt des Testaments. In engen Grenzen sieht das Gesetz für die Erben eine Anfechtungsmöglichkeit vor. Die Anfechtung eines Testaments ist ein beliebter Prüfungsgegenstand in einer Erbrechtsklausur und erfreut sich regelmäßiger Examensrelevanz.
Wird ein Testament erfolgreich angefochten, ist die betroffene Verfügung von Anfang an nichtig (ex tunc). Sie gilt daher rechtlich so, als hätte es sie nie gegeben. In vielen Fällen führt das dazu, dass wieder die gesetzliche Erbfolge gilt.
Im Folgenden lernst du wie die Anfechtung eines Testaments funktioniert und wann sie möglich ist, sodass sie dich in den Klausuren nicht böse überraschen kann.
Die Regelungen der §§ 2078 ff. BGB
Die Anfechtung eines Testaments ist die nachträgliche Aufhebung einer letztwilligen Verfügung wegen eines gesetzlichen Anfechtungsgrundes.
Die maßgeblichen Vorschriften findest du in:
- §§ 2078, 2079 BGB → Dort sind die Anfechtungsgründe geregelt
- §§ 2080, 2081 BGB → Dort steht die Anfechtungsberechtigung und Erklärung
- § 2082 BGB → Hier ist die Anfechtungsfrist bestimmt
Das Prüfungsschema
Die Anfechtung wird – ähnlich wie im BGB AT – in drei Schritten geprüft:
- Anfechtungserklärung (§§ 143, 2080, 2081 BGB)
- Anfechtungsgrund (§§ 2078, 2079 BGB)
- Anfechtungsfrist (§ 2082 BGB)
Diese Struktur solltest du in der Klausur unbedingt einhalten. Wir schauen uns das einmal an:
I. Die Anfechtungserklärung in §§ 143, 2080, 2081 BGB
Zunächst muss eine Anfechtungserklärung abgegeben werden.
Grundsätzlich gilt dabei, dass die Erklärung formlos möglich ist. In bestimmten Fällen muss sie jedoch gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Das gilt insbesondere bei der Erbeinsetzung und der Enterbung.
Wer ist zur Abgabe der Erklärung berechtigt?
Die Anfechtung kann nicht vom Erblasser selbst erklärt werden. Dieser kann sein Testament jederzeit widerrufen (§ 2253 BGB).
Deshalb bestimmt § 2080 BGB, dass nur derjenige anfechten dar, der durch die Anfechtung einen Vorteil erlangt.
Beispiel
Der Erblasser enterbt seine Tochter im Testament. Die Tochter erklärt die Anfechtung. Hat diese Erfolg, würde die gesetzliche Erbfolge wieder greifen und die Tochter würde erben.
Deshalb ist die Tochter anfechtungsberechtigt.
II. Anfechtungsgrund nach §§ 2078, 2079 BGB
Wie bei der Anfechtung, die du aus BGB-AT kennst, brauchen wir auch hier einen Anfechtungsgrund.
Aber Achtung: Die Anfechtungsgründe im Erbrecht stehen nicht in §§ 119 ff. BGB, sondern in §§ 2078, 2079 BGB.
Diese Normen verdrängen die allgemeinen Anfechtungsregeln. Es gibt folgende Gründe:
a) Inhaltsirrtum nach § 2078 I Fall 1 BGB
Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war.
Beispiel:
Der Erblasser schreibt: „Es soll die gesetzliche Erbfolge gelten.“
Er glaubt jedoch fälschlicherweise, dass seine Ehefrau dadurch Alleinerbin wird.
b) Erklärungsirrtum nach § 2078 I Fall 2 BGB
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn sich der Erblasser verschreibt oder verspricht.
Beispiel:
Der Erblasser schreibt: „Mein Sohn soll 5.000 € erhalten.“ Tatsächlich wollte er 500 € schreiben.
c) Motivirrtum nach § 2078 II Fall 1 BGB
Der Motivirrtum ist im Erbrecht besonders wichtig.
Ein Motivirrtum liegt vor, wenn der Erblasser über Umstände irrt, die ihn zur Errichtung der Verfügung bewegt haben.
Der Motivirrtum ist im Erbrecht weiter gefasst als im BGB AT.
Beispiel:
Die Erblasserin setzt ihre Enkelin als Alleinerbin ein, weil sie glaubt, dass diese ihren Führerschein bestanden hat. Tatsächlich hat die Enkelin die Prüfung nicht bestanden.
d) Widerrechtliche Drohung nach § 2078 II Fall 2 BGB
Ein Testament kann auch angefochten werden, wenn der Erblasser durch Drohung zur Verfügung bestimmt wurde.
Beispiel
Eine Person sagt zum Erblasser: „Wenn du mich nicht als Erben einsetzt, tue ich dir etwas an.“ Das ist eine widerrechtliche Drohung.
e) Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten nach § 2079 BGB)
Ein besonderer Anfechtungsgrund ist das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten.
Voraussetzung:
Der Erblasser hat einen Pflichtteilsberechtigten nicht berücksichtigt, weil:
- er dessen Existenz nicht kannte oder
- die Person erst nach Errichtung des Testaments geboren wurde.
Pflichtteilsberechtigte sind insbesondere:
- die Kinder
- der Ehegatte oder
- die Eltern (§ 2303 BGB)
III. Anfechtungsfrist (§ 2082 BGB)
Die Anfechtung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Auch das kennst du schon. Allerdings ist die Frist hier deutlich länger.
Die Frist beträgt 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 2082 I BGB).
Aber Achtung: Unabhängig von der Kenntnis gilt:
- 30 Jahre nach dem Erbfall ist die Anfechtung ausgeschlossen (§ 2082 III BGB).
IV. Rechtsfolge
Wird ein Testament erfolgreich angefochten, dann ist die Verfügung ex tunc nichtig (§ 142 I BGB). Das bedeutet: Sie gilt von Anfang an als unwirksam.
In der Praxis führt das häufig dazu, dass die gesetzliche Erbfolge wieder gilt.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Anfechtung eines Testaments ist in den §§ 2078 ff. BGB geregelt.
Sie wird in drei Schritten geprüft: Anfechtungserklärung, Anfechtungsgrund und Anfechtungsfrist.
Anfechtungsberechtigt ist nur, wer durch die Anfechtung einen Vorteil erlangt (§ 2080 BGB).
Typische Anfechtungsgründe sind Irrtümer, Drohung oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten.
Ist die Anfechtung erfolgreich, ist die Verfügung ex tunc unwirksam.
Prüfe dein Wissen:
Wann kann ein Testament angefochten werden?
Ein Testament kann angefochten werden, wenn ein gesetzlicher Anfechtungsgrund nach §§ 2078 oder 2079 BGB vorliegt.
Wer darf ein Testament anfechten?
Nur eine Person, die durch die Aufhebung des Testaments einen Vorteil erlangt (§ 2080 BGB).
Welche Anfechtungsgründe gibt es?
Mögliche Gründe sind Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Motivirrtum, Drohung oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten.
Wie lange kann ein Testament angefochten werden?
Die Frist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 2082 I BGB), höchstens aber 30 Jahre!
Was passiert nach erfolgreicher Anfechtung?
Die Verfügung wird rückwirkend unwirksam (§ 142 I BGB).
Gilt danach wieder die gesetzliche Erbfolge?
In vielen Fällen ja, wenn kein anderes wirksames Testament existiert.
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