Anwartschaftsrecht als Recht zum Besitz – Prüfungsschema, Definition, Meinungsstreit und Beispiel
Jun 21, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Das Anwartschaftsrecht ist eine ziemlich starke Rechtsposition. Wer es hat, steht gewissermaßen schon auf dem Weg zum Eigentum und muss oft nur noch die letzte Voraussetzung erfüllen, damit aus dem Anwartschaftsrecht volles Eigentum wird. Genau deshalb stellt sich eine wichtige Frage:
Ist das Anwartschaftsrecht auch ein Recht zum Besitz im Sinne von § 986 BGB?
Die Frage ist vor allem in Klausuren relevant, wenn der Besitzer die Sache nicht vom Eigentümer selbst, sondern von einem Nichtberechtigten unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. Dann hilft ihm sein Kaufvertrag oft nicht weiter. Ob er die Sache trotzdem behalten darf, hängt dann entscheidend davon ab, ob das Anwartschaftsrecht selbst ein Recht zum Besitz vermittelt.
Der Ausgangspunkt: § 985 und § 986 BGB
Wenn der Eigentümer eine Sache vom Besitzer herausverlangt, prüfst du den Anspruch aus § 985 BGB.
Dafür braucht es drei Voraussetzungen:
- Der Anspruchsteller ist Eigentümer
- Der Anspruchsgegner ist Besitzer
- Der Besitzer hat kein Recht zum Besitz nach § 986 BGB
Genau an diesem dritten Punkt stellt sich beim Anwartschaftsrecht das Problem.
Wann wird das Problem überhaupt relevant?
Das Problem ist nicht in jedem Fall wichtig. Wenn der Eigentümer selbst dem Besitzer die Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft hat, hat der Käufer schon aus dem Kaufvertrag ein Recht zum Besitz. Dann kommt es auf das Anwartschaftsrecht gar nicht entscheidend an.
Spannend wird es erst, wenn der Besitzer das Anwartschaftsrecht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben hat.
Dann gilt:
- Ein obligatorisches Besitzrecht aus dem Kaufvertrag wirkt nur zwischen den Vertragsparteien.
- Gegen den wahren Eigentümer hilft dieses Besitzrecht also grundsätzlich nicht.
- Der Besitzer wäre deshalb auf ein dingliches Besitzrecht angewiesen.
Und genau dann stellt sich die Frage:
Kann das Anwartschaftsrecht dieses dingliche Recht zum Besitz vermitteln?
Wiederholung: Was ist ein Anwartschaftsrecht?
Ein Anwartschaftsrecht ist die gesicherte Erwerbsposition eines Erwerbers, bei der vom Vollrecht (Eigentum) nur noch der Eintritt einer Bedingung abhängt.
Typischer Fall: Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB).
Beispiel:
Der Käufer zahlt den Kaufpreis in Raten. Sobald die letzte Rate gezahlt ist, geht automatisch das Eigentum auf ihn über.
Der Käufer besitzt daher bereits ein Anwartschaftsrecht als Vorstufe zum Eigentum. Wie ein Anwartschaftsrecht entsteht und übertragen wird, kannst du aber nochmal in eigenen Blogbeiträgen nachlesen:
Meinungsstreit: Ist das Anwartschaftsrecht ein Recht zum Besitz?
Hier liegt das eigentliche Klausurproblem.
Ansicht 1: Anwartschaftsrecht ist ein Recht zum Besitz
Argumente:
- Anwartschaftsrecht ist Vorstufe zum Eigentum
- Es handelt sich um ein absolutes Recht
- Absolute Rechte wirken gegenüber jedermann
- Ohne Besitzschutz wäre das Anwartschaftsrecht praktisch wertlos
- Der Anwartschaftsrecht Inhaber sei auch schutzwürdig
Ansicht 2 (herrschende Meinung): Kein Recht zum Besitz
Die herrschende Meinung lehnt ein Recht zum Besitz ab.
Argumente:
- Sicherungsfunktion des Anwartschaftsrechts
- Das Anwartschaftsrecht soll nur den Eigentumserwerb, nicht den Besitz sichern.
- Der Eigentumserwerb hängt nicht vom Besitz ab.
- Ausreichender Schutz über § 242 BGB
- Auch wenn der Anwartschaftsrechtsinhaber schutzwürdig ist, ist der Eigentümer weiterhin schutzwürdiger
- Anwartschaftsrecht ist nur wesensgleiches Minus zum Eigentum
Der Anwartschaftsberechtigte wird über die dolo-agit-Einrede geschützt.
Die dolo-agit-Einrede (§ 242 BGB)
Die dolo-agit-Einrede bedeutet:
Wer etwas verlangt, das er sofort wieder zurückgeben müsste, handelt treuwidrig.
Wie viele Raten noch offen sein dürfen ist nicht abschließend geregelt. In der Klausur solltest du kurz herleiten, warum der Eigentümer die Sache „sofort“ herauszugeben ist.
Was du dir für die Klausur merken solltest
Das Problem wird vor allem relevant, wenn der Besitzer das Anwartschaftsrecht gutgläubig erworben hat und ihm sein obligatorisches Besitzrecht aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Eigentümer nicht hilft.
Dann musst du sauber unterscheiden:
- Obligatorisches Besitzrecht
- Wirkt nur zwischen den Vertragsparteien.
- Dingliches Besitzrecht
- Würde auch gegenüber Dritten wirken.
Gerade weil das Anwartschaftsrecht nach herrschender Meinung kein dingliches Besitzrecht vermittelt, kommt es auf den Schutz über § 242 BGB an.
FAQ zum Anwartschaftsrecht als Recht zum Besitz
An welcher Stelle wird das Problem relevant?
Bei § 985 BGB im Rahmen des Rechts zum Besitz nach § 986 BGB.
Wann spielt das Problem in der Klausur besonders eine Rolle?
Wenn der Besitzer das Anwartschaftsrecht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben hat.
Warum hilft dem Besitzer sein Kaufvertrag in diesen Fällen oft nicht weiter?
Weil das Besitzrecht aus dem Kaufvertrag nur obligatorisch wirkt und deshalb grundsätzlich nicht gegenüber dem wahren Eigentümer.
Ist das Anwartschaftsrecht nach herrschender Meinung ein Recht zum Besitz?
Nein.
Was ist das Hauptargument gegen ein Recht zum Besitz aus dem Anwartschaftsrecht?
Das Anwartschaftsrecht soll den Eigentumserwerb, nicht den Besitz als solchen sichern.
Wie wird der Anwartschaftsberechtigte stattdessen geschützt?
Über die dolo-agit-Einrede aus § 242 BGB.
Wann greift § 242 BGB typischerweise ein?
Wenn der Besitzer schon kurz vor dem Eigentumserwerb steht, etwa nach fast vollständiger Kaufpreiszahlung.
Wann greift § 242 BGB eher nicht ein?
Wenn noch ein erheblicher Teil des Kaufpreises offen ist und der Eigentumserwerb noch nicht unmittelbar bevorsteht.
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