EBV Grundlagen: Schema, Definition, Voraussetzungen & Beispiel (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis)
Jul 02, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Wenn die Voraussetzungen von § 985 BGB vorliegen, spricht man von einer Vindikationslage. Dann stehen sich zwei Personen gegenüber:
- der Eigentümer
- und der Besitzer, der kein Recht zum Besitz hat
Du weißt schon: In diesem Fall kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache nach § 985 BGB verlangen. Damit ist die Sache aber noch längst nicht zu Ende. Denn zwischen Eigentümer und Besitzer entstehen oft noch weitere Streitfragen. Genau darum geht es in den §§ 987 ff. BGB, also im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, kurz: EBV.
Damit du die späteren Einzelprobleme verstehst, brauchst du zuerst einen klaren Überblick: Welche Ansprüche gibt es im EBV überhaupt? Und welche Rolle spielt es, was für ein Besitzer vorliegt?
Was ist das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis?
Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Eigentümer und unberechtigtem Besitzer einer Sache. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in §§ 987–1003 BGB.
Ausgangspunkt ist immer eine Vindikationslage.
Eine Vindikationslage liegt vor, wenn die Voraussetzungen des § 985 BGB erfüllt sind. Das bedeutet:
- Eigentum beim Anspruchsteller
- Besitz beim Anspruchsgegner
- kein Recht zum Besitz beim Besitzer ( § 986 BGB)
Treffen Eigentümer und unberechtigter Besitzer aufeinander, greifen die Regeln des EBV.
Die vier Anspruchsziele im EBV
In einer Klausur solltest du dir immer zuerst eine Frage stellen:
Was will die Person eigentlich erreichen?
Das EBV kennt vier typische Anspruchsziele, die Eigentümer und Besitzer gegeneinander verfolgen können.
I. Herausgabe der Sache
Das ist der klassische Fall, den du gedanklich zu Beginn der Prüfung immer beachten musst.
Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Anspruchsgrundlage:
§ 985 BGB
Dieser Anspruch ist der Ausgangspunkt jeder EBV-Konstellation.
II. Nutzungsherausgabe
Der Eigentümer kann außerdem verlangen, dass der Besitzer gezogene Nutzungen herausgibt.
Beispiel:
- Früchte
- wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung
Die konkreten Anspruchsgrundlagen finden sich in §§ 987 ff. BGB.
III. Schadensersatz
Hat der Besitzer die Sache beschädigt oder verschlechtert, kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen.
Auch hier greifen die Regelungen der §§ 987 ff. BGB.
IV. Verwendungsersatz
Nicht nur der Eigentümer kann Ansprüche haben.
Auch der Besitzer kann etwas verlangen: Ersatz für Aufwendungen auf die Sache.
Beispiel:
- Reparaturen
- notwendige Erhaltungsmaßnahmen
Dieser Anspruch heißt Verwendungsersatz.
Beim Verwendungsersatz musst du zwischen notwendigen und nützlichen Verwendungen unterscheiden.
Genaueres zu den verschieden Ansprüchen findest du in unserem Kapitel zu den Anspruchsgrundlagen des EBV.
Beispiel zum EBV (klassischer Klausurfall)
Ein einfaches Beispiel macht die Struktur klar:
- B klaut ein Auto von A.
- B verkauft das Auto an C.
- C weiß nichts vom Diebstahl und ist daher gutgläubig.
- C vermietet das Auto weiter und verdient 100 €.
- Außerdem lässt C einen Motorschaden reparieren.
Rechtliche Situation
- A bleibt Eigentümer, weil ein gutgläubiger Erwerb des C nach § 935 BGB ausgeschlossen ist.
- C ist Besitzer, hat aber kein Recht zum Besitz.
➞ Damit liegt eine Vindikationslage vor.
Mögliche Ansprüche
A könnte wenn die Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche vorliegen verlangen:
- Herausgabe des Autos (§ 985 BGB)
- Herausgabe der Mieteinnahmen (Nutzungen)
- Schadensersatz wegen des Motorschadens
C könnte verlangen:
- Ersatz der Reparaturkosten (Verwendungsersatz)
Dieses Beispiel zeigt genau, warum das EBV existiert: Beide Seiten haben Ansprüche, die sie gegeneinander geltend machen können.
Arten von Besitzern im EBV (sehr klausurrelevant)
Ob ein Anspruch im EBV besteht, hängt stark davon ab, welche Art von Besitzer vorliegt.
Das Gesetz unterscheidet drei zentrale Besitzergruppen.
Der redliche Besitzer (gutgläubig und unverklagt)
Redlicher Besitzer ist der unberechtigte Besitzer, der gutgläubig davon ausgeht, ein Recht zum Besitz zu haben.
Beispiel
Du kaufst ein gestohlenes Fahrrad, ohne zu wissen, dass es gestohlen ist.
= Du bist redlicher Besitzer.
Der redliche Besitzer ist besonders schutzwürdig.
Der bösgläubige oder verklagte Besitzer
Bösgläubig ist der Besitzer, der weiß oder wissen muss, dass er kein Recht zum Besitz hat.
Beispiel
Du kaufst ein Auto und weißt, dass es gestohlen ist.
= Du bist bösgläubiger Besitzer.
Gleichgestellt ist der verklagte Besitzer.
Sobald die Herausgabeklage rechtshängig ist, wird der Besitzer wie ein bösgläubiger Besitzer behandelt.
Rechtshängigkeit tritt ein mit Zustellung der Klage (§ 253 ZPO).
Der deliktische Besitzer
Deliktischer Besitzer ist, wer den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
Rechtsgrundlage: § 858 BGB
Beispiel
Der klassische Fall: Jemand stiehlt eine Sache
= Das ist der deliktische Besitzer.
Sinn und Zweck des EBV
Der zentrale Zweck des EBV liegt im Schutz des redlichen Besitzers.
Die Schutzwürdigkeit nimmt typischerweise von links nach rechts ab:
1. Redlicher Besitzer️
2. Bösgläubiger / verklagter Besitzer
3. Deliktischer Besitzer
Die §§ 987 ff. BGB berücksichtigen genau diese Unterschiede.
In unserem Beispiel oben handelt es sich bei C also um einen redlichen Besitzer, da C nicht wusste, dass das Auto gestohlen war. Das EBV schützt den C folglich.
Was du dir für die Klausur merken solltest (Kurzschema)
Wenn du eine EBV-Konstellation erkennst, kannst du dir folgende Struktur merken:
1. Vindikationslage prüfen
- Eigentum beim Anspruchsteller
- Besitz beim Anspruchsgegner
- kein Recht zum Besitz
2. Anspruchsziel bestimmen
- Herausgabe (§ 985 BGB)
- Nutzungsherausgabe
- Schadensersatz
- Verwendungsersatz
III. Besitzertyp bestimmen
- redlicher Besitzer
- bösgläubiger / verklagter Besitzer
- deliktischer Besitzer
IV. passende Anspruchsgrundlage prüfen
FAQ zu den EBV Grundlagen
Was ist eine Vindikationslage?
Wenn Eigentümer und unberechtigter Besitzer einander gegenüberstehen.
Welche Norm regelt die Herausgabe der Sache?
§ 985 BGB
Welche vier Anspruchsziele gibt es im EBV?
Herausgabe, Nutzungsherausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz.
Wer ist ein redlicher Besitzer?
Der gutgläubige und unverklagte Besitzer.
Wer ist ein bösgläubiger Besitzer?
Derjenige, der weiß, dass er kein Recht zum Besitz hat.
Warum wird der verklagte Besitzer wie ein bösgläubiger Besitzer behandelt?
Weil er spätestens mit Zustellung der Klage weiß, dass sein Besitzrecht zweifelhaft ist.
Wer ist deliktischer Besitzer?
Derjenige, der sich die Sache durch verbotene Eigenmacht verschafft hat.
Welche Grundwertung steckt hinter dem EBV?
Der redliche Besitzer wird geschützt; bösgläubige und deliktische Besitzer sind deutlich weniger schutzwürdig.
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