Entstehung der GbR – Voraussetzungen, Prüfungsschema und Beispiele (§ 705 BGB)
Oct 31, 2026Das erwartet Dich!
Einleitung
Im Gesellschaftsrecht musst Du bei Ansprüchen gegen eine Gesellschaft zuerst klären, ob es die Gesellschaft überhaupt wirksam gibt und ob sie selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann.
Bei der GbR sind dafür drei Fragen entscheidend: Wie entsteht sie im Innenverhältnis? Wann entsteht sie im Außenverhältnis? Und wann ist sie rechtsfähig?
Wo prüfst Du die Entstehung der GbR?
Wenn ein Dritter Ansprüche gegen eine GbR geltend macht, solltest Du am Anfang Deiner Prüfung klären:
- Ist die GbR wirksam entstanden?
- Ist sie rechtsfähig?
Bei der Entstehung unterscheidest Du wiederum zwischen:
- Innenverhältnis
- Außenverhältnis
I. Entstehung im Innenverhältnis
Die Entstehung im Innenverhältnis richtet sich nach § 705 Abs. 1 BGB.
Danach brauchst Du drei Voraussetzungen:
- Gesellschaftsvertrag
- gemeinsamer Zweck
- Förderungspflicht
1. Gesellschaftsvertrag
Zunächst müssen sich mehrere Personen durch einen Gesellschaftsvertrag zusammenschließen.
Dieser Vertrag ist grundsätzlich formfrei möglich.
Das bedeutet: Die Beteiligten müssen nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag schließen.
Entscheidend ist, dass sie sich darüber einigen, gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen.
Klausurhinweis
Ist der Gesellschaftsvertrag unwirksam, kann die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft relevant werden.
Dazu gibt es einen eigenen Beitrag, in dem wir dieses Problem genauer erklären.
2. Gemeinsamer Zweck
Die Gesellschafter müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Dieser Begriff wird sehr weit verstanden.
Erfasst werden grundsätzlich:
- ideelle Zwecke
- wirtschaftliche Zwecke
Typischerweise geht es in der Klausur um einen wirtschaftlichen Zweck, also darum, gemeinsam Geld zu verdienen.
Beispiel: Drei Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam einen kleinen Onlinehandel zu betreiben.
➞Dann verfolgen sie einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck.
Abgrenzung zur OHG
Wichtig ist: Nicht jede Gesellschaft mit wirtschaftlichem Zweck ist automatisch eine GbR.
Wenn der Gesellschaftszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist, kann stattdessen eine OHG vorliegen.
Die Abgrenzung zwischen GbR und OHG hängt also besonders davon ab, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird.
3. Förderungspflicht
Die Gesellschafter müssen sich verpflichten, den gemeinsamen Zweck zu fördern.
Das bedeutet: Jeder Gesellschafter muss dazu beitragen, dass der Gesellschaftszweck erreicht wird.
Wie diese Förderung genau aussieht, hängt vom Gesellschaftsvertrag ab.
Entstehung im Innenverhältnis auf einen Blick
Für die Entstehung im Innenverhältnis brauchst Du:
- Gesellschaftsvertrag
- gemeinsamer Zweck
- Förderungspflicht
II. Entstehung im Außenverhältnis
Für Ansprüche eines Dritten reicht es nicht aus, dass die Gesellschaft nur intern zwischen den Gesellschaftern besteht.
Sie muss auch nach außen wirksam geworden sein.
Das richtet sich insbesondere nach § 705 Abs. 2 BGB.
1. Aufnahme der Geschäfte
Die GbR entsteht im Außenverhältnis, wenn sie nach außen am Rechtsverkehr teilnimmt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie:
- Verträge abschließt
- Waren verkauft
- Büroräume anmietet
- Leistungen gegenüber Dritten anbietet
Beispiel: Eine neu gegründete GbR schließt einen Mietvertrag über Geschäftsräume.
➞Damit tritt sie nach außen auf.
2. Eintragung in das Gesellschaftsregister
Die GbR kann außerdem in das Gesellschaftsregister eingetragen werden.
Dann handelt es sich um eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz eGbR.
Die Eintragung ist insbesondere in bestimmten Konstellationen wichtig, etwa wenn die Gesellschaft Grundstücksrechte erwerben oder übertragen will.
Was ist in der Klausur meistens relevant?
In den meisten Fällen tritt die GbR bereits nach außen auf.
Wenn ein Dritter Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend macht, spricht häufig schon der Sachverhalt dafür, dass die Gesellschaft am Rechtsverkehr teilgenommen hat.
➞Deshalb ist die Außenentstehung in vielen Klausurfällen relativ unproblematisch.
III. Rechtsfähigkeit der GbR
Nach der Entstehung musst Du noch klären, ob die GbR selbst rechtsfähig ist.
Die entscheidende Regelung findest Du in § 705 Abs. 2 BGB.
Dabei unterscheidest Du zwischen:
- Außengesellschaft
- Innengesellschaft
Außengesellschaft
Will die Gesellschaft nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen, ist sie rechtsfähig.
Das bedeutet:
Sie kann selbst
- Rechte erwerben
- Verpflichtungen eingehen
- Anspruchsinhaberin
- Anspruchsgegnerin
sein.
Beispiel: Drei Personen betreiben gemeinsam einen Getränkeshop und schließen Verträge mit Kunden und Lieferanten.
➞Dann liegt eine rechtsfähige Außengesellschaft vor.
Innengesellschaft
Soll die Gesellschaft dagegen nur das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern regeln und nicht nach außen auftreten, ist sie nicht rechtsfähig.
Beispiel: Drei Personen bilden eine reine Fahrgemeinschaft und wollen nur intern Kosten und Organisation regeln.
➞Dann liegt eine Innengesellschaft vor.
Merke:
- Außengesellschaft = rechtsfähig.
- Innengesellschaft = nicht rechtsfähig.
Warum ist das wichtig?
Nur eine rechtsfähige GbR kann selbst Anspruchsgegnerin sein.
Wenn Du also einen Anspruch gegen die Gesellschaft prüfst, musst Du klären, ob eine Außengesellschaft vorliegt.
GbR in der Klausur: Aufbau auf einen Blick
Wenn ein Dritter gegen eine GbR vorgeht, kannst Du so starten:
1. Entstehung im Innenverhältnis
- Gesellschaftsvertrag
- gemeinsamer Zweck
- Förderungspflicht
2. Entstehung im Außenverhältnis
- Teilnahme am Rechtsverkehr
- ggf. Eintragung als eGbR
3. Rechtsfähigkeit
- Außengesellschaft: rechtsfähig
- Innengesellschaft: nicht rechtsfähig
Klausurtipp: Bei mehreren Personen immer kurz an die GbR denken
Eine GbR entsteht oft schneller, als man denkt.
Weil der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei möglich ist und der gemeinsame Zweck weit verstanden wird, kann sich in vielen Sachverhalten unauffällig eine GbR verstecken.
Deshalb gilt: Sobald mehrere Personen gemeinsam einen Zweck verfolgen, solltest Du kurz prüfen, ob eine GbR vorliegt.
Fazit: Erst Entstehung, dann Rechtsfähigkeit
Bei der GbR solltest Du immer sauber zwischen drei Fragen unterscheiden:
- Ist sie im Innenverhältnis entstanden?
- Ist sie nach außen aufgetreten?
- Ist sie rechtsfähig?
Für die Klausur merkst Du Dir:
- Innenverhältnis = Gesellschaftsvertrag + gemeinsamer Zweck + Förderungspflicht.
- Außenverhältnis = Teilnahme am Rechtsverkehr.
- Rechtsfähigkeit = Außengesellschaft ja, Innengesellschaft nein.
Wenn diese Struktur sitzt, hast Du den Einstieg in fast jede GbR-Klausur im Griff.
FAQ zur Lernkontrolle
Welche drei Voraussetzungen braucht die GbR im Innenverhältnis?
Gesellschaftsvertrag, gemeinsamer Zweck und Förderungspflicht.
Ist der Gesellschaftsvertrag formbedürftig?
Grundsätzlich nein. Er kann regelmäßig formfrei geschlossen werden.
Wann entsteht die GbR im Außenverhältnis?
Wenn sie nach außen am Rechtsverkehr teilnimmt.
Was ist eine eGbR?
Eine in das Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Wann ist die GbR rechtsfähig?
Wenn sie als Außengesellschaft am Rechtsverkehr teilnehmen soll.
Was ist der Unterschied zwischen Außen- und Innengesellschaft?
Die Außengesellschaft ist rechtsfähig und tritt nach außen auf. Die Innengesellschaft regelt nur das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und ist nicht rechtsfähig.
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