Das Fragerecht des Arbeitgebers: Zulässige Fragen & Recht zur Lüge erklärt

arbr Oct 11, 2026
 

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Einleitung

Für den Arbeitgeber ist das Bewerbungsgespräch eine gute Möglichkeit sich ein möglichst detailliertes Bild über den potenziellen Arbeitnehmer machen zu können. Dazu stellt der Arbeitgeber oft viele persönliche Fragen, um herauszufinden, ob der Bewerber der ausgeschriebenen Stelle auch gewachsen erscheint. Allerdings ist das sogenannte Fragerecht des Arbeitgebers nicht grenzenlos. Das Fragerecht des Arbeitgebers ist ein klassisches Thema im Arbeitsrecht und sorgt häufig für Streit, wenn der Arbeitgeber unzulässige Fragen stellt und der Bewerber daraufhin bewusst falsche Angaben macht. In deiner Klausur wird das die mit Abstand häufigste Konstellation sein. Damit du sicher weißt, welche Fragen der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch stellen und wann der Arbeitnehmer lügen darf, geben wir dir im Folgenden alles Wissenswerte an die Hand.  

        

Das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch 

Unter dem Fragerecht des Arbeitgebers wird jede Form der Informationsbeschaffung für die Entscheidung über eine Bewerbung oder eine personelle Veränderung im bestehenden Arbeitsverhältnis verstanden. Der Arbeitgeber muss Fragen stellen können, um sich ein Bild von den Qualifikationen des Bewerbers machen zu können.  

Das Fragerecht bei Bewerbungsgesprächen wird dem Arbeitgeber allerdings nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage hat.  

Wenn ein Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch eine falsche Antwort gibt, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. 

Eine Anfechtung scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer ein Recht zur Lüge hatte. In diesem Fall ist die Täuschung nicht widerrechtlich. 

        

Recht zur Lüge im Arbeitsrecht 

Der Arbeitnehmer hat ein notwehrähnliches Recht zur Lüge, wenn der Arbeitgeber eine unzulässige Frage stellt. 

Dann gilt: 

  • Die Täuschung ist nicht widerrechtlich 
  • Eine Anfechtung nach § 123 BGB scheidet aus 

Das Fragerecht des Arbeitgebers bestimmt also indirekt, ob eine Lüge rechtliche Folgen hat oder nicht.

        

Wann sind Fragen zulässig? 

Ob eine Frage zulässig ist, wird durch eine Interessenabwägung im Einzelfall bestimmt. 

Dabei stehen sich zwei Interessen gegenüber: 

Die Interessen des Arbeitgebers 

  • Informationsinteresse bei der Auswahl von Mitarbeitern 
  • geschützt durch Privatautonomie (Art. 2 I, 12 GG) 

Die Interessen des Arbeitnehmers 

  • Schutz seiner persönlichen Daten 
  • geschützt durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) 

        

Faustformel für die Klausur 

Eine wichtige Faustregel lautet: 

Je enger die Frage mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, desto eher ist sie zulässig. 
Je stärker die Frage die Privatsphäre des Arbeitnehmers betrifft, desto eher ist sie unzulässig. 

Der Schwerpunkt in Klausuren liegt daher meist darauf, welcher Sphäre die Frage zuzuordnen ist. 

Tipp: Schau dir unsere Übersichten zu den verschiedenen Sphären an. Einmal gelernt und doppelt gepunktet!

        

Typische Fallgruppen  

In Klausuren tauchen besonders häufig bestimmte Standardfragen auf. 


1. Die Frage nach einer Schwangerschaft 

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist immer unzulässig. 

Gründe: 

  • Die Frage bedeutet einen Eingriff in die Intimsphäre 
  • Zudem ist sie eine geschlechterbezogene Diskriminierung, da Männer diese Frage nicht treffen kann 

Der Arbeitnehmer hat bei dieser Frage ein Recht zur Lüge und der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten. 


3. Fragen nach Vorstrafen 

Fragen nach Vorstrafen sind nur eingeschränkt zulässig. 

Voraussetzungen: 

  • Die Strafe ist im Bundeszentralregister noch nicht getilgt 
  • Die Straftat hat Bezug zur angestrebten Tätigkeit 

Zulässig sind etwa Fragen nach Verkehrsdelikten bei einem LKW-Fahrer. 

Unzulässig sind Fragen nach Brandstiftung bei derselben Stelle. 


3. Fragen nach Krankheiten 

Fragen nach Krankheiten sind ebenfalls nur eingeschränkt zulässig. 

Entscheidend ist, ob die Krankheit für die Tätigkeit relevant ist. 

Beispiel: 

Es ist zulässig bei einem Industriekletterer danach zu fragen, ob er chronische Höhenangst hat. Unzulässig wäre die Frage, ob er unter Haarausfall leidet.  

        

Beispielfall: Die neugierige Arbeitgeberin B 

Die A bewirbt sich auf eine Stelle in einem Möbelhaus der B. Sie ist im vierten Monat schwanger. Im Bewerbungsgespräch macht sie einen hervorragenden Eindruck auf die B, sodass sie ganz erfreut mit der A mit Sekt auf ihre neue Filialleiterin anstoßen will. Als die A den Sekt ablehnt, wird die B misstrauisch und fragt ganz gezielt nach, ob die A schwanger sei. Diese fürchtet, den Job in diesem Fall doch nicht zu erhalten, lügt und verneint die Frage. Nach ein paar Monaten in der neuen Stelle fällt sie aufgrund der Geburt aus. Die B ist sauer und fechtet den Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung an. Zurecht? 

Lösung: 

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig. A hatte daher ein Recht zur Lüge. 
Die Täuschung ist nicht widerrechtlich. 

➞Eine Anfechtung nach § 123 BGB ist nicht möglich. 

        

Das Fragerecht in deiner Klausur 

In Klausuren taucht das Fragerecht wie im Beispielfall häufig im Rahmen der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) auf. 

Typische Prüfungsüberlegung: 

  1. Täuschungshandlung (das Geben der falschen Antwort) 
  2. Irrtum des Arbeitgebers  
  3. Kausalität (der Job wird nur angeboten, weil die Antwort verneint wurde) 
  4. Widerrechtlichkeit der Täuschung  

An dieser Stelle prüfst du, ob der Arbeitnehmer ein Recht zur Lüge hatte 

➞Wenn ja, ist die Täuschung nicht widerrechtlich. 

        

Das Wichtigste in Kürze 

Das Fragerecht des Arbeitgebers bestimmt, welche Fragen im Vorstellungsgespräch zulässig sind. Gibt ein Arbeitnehmer auf eine zulässige Frage eine falsche Antwort, kann der Arbeitgeber den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten. Stellt der Arbeitgeber jedoch eine unzulässige Frage, hat der Arbeitnehmer ein Recht zur Lüge. Ob eine Frage zulässig ist, entscheidet eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeberinteresse und Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Typische Beispiele betreffen Schwangerschaft, Vorstrafen oder Krankheiten. 

        

FAQ zum Fragerecht des Arbeitgebers

Was ist das Fragerecht des Arbeitgebers?

Unter dem Fragerecht des Arbeitgebers wird jede Form der Informationsbeschaffung für die Entscheidung über eine Bewerbung oder eine personelle Veränderung im bestehenden Arbeitsverhältnis verstanden. Der Arbeitgeber muss Fragen stellen können, um sich ein Bild von den Qualifikationen des Bewerbers machen zu können. 

Wann darf ein Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch lügen?

Ein Arbeitnehmer darf lügen, wenn der Arbeitgeber eine unzulässige Frage stellt. In diesem Fall besteht ein notwehrähnliches Recht zur Lüge. 

Darf ein Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft fragen?

Nein. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist immer unzulässig. 

Sind Fragen nach Vorstrafen erlaubt?

Nur eingeschränkt. Sie sind nur zulässig, wenn die Straftat noch im Bundeszentralregister steht und einen Bezug zur Tätigkeit hat. 

Darf ein Arbeitgeber nach Krankheiten fragen?

Nur dann, wenn die Krankheit für die Ausübung der Tätigkeit relevant ist. 

Welche Rolle spielt § 123 BGB beim Fragerecht des Arbeitgebers?

Wenn ein Arbeitnehmer bei einer zulässigen Frage lügt, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten. 

Wie prüft man das Fragerecht des Arbeitgebers in der Klausur?

Das Fragerecht wird meist im Rahmen der Widerrechtlichkeit der Täuschung bei § 123 BGB geprüft.

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