Haftung der GbR im Gesellschaftsrecht – §§ 705 ff., 721 BGB

gesellschaftsrecht Nov 01, 2026
 

Das erwartet Dich!


        

Einleitung

Bei der GbR gibt es zwei typische Klausurfragen:

  • Hat ein Dritter einen Anspruch gegen die Gesellschaft?
  • Kann er zusätzlich einen Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen?

Genau diese beiden Konstellationen musst Du auseinanderhalten.

        

Die zwei Haftungsebenen bei der GbR

Bei der GbR können grundsätzlich zwei verschiedene Anspruchsgegner in Betracht kommen:

  • die GbR selbst
  • die Gesellschafter persönlich

Das ist typisch für Personengesellschaften.

Anders als bei Kapitalgesellschaften kann ein Gläubiger also nicht nur auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, sondern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Gesellschafter persönlich in Anspruch nehmen.

        

Fall 1: Anspruch gegen die GbR

Beispiel: A und B betreiben gemeinsam eine GbR, die Partys veranstaltet. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass jeder Gesellschafter die GbR allein vertreten darf.

A mietet im Namen der GbR bei C eine Partylocation.

C verlangt später die Zahlung der Miete.

Die Frage lautet:

Hat C einen Anspruch gegen die GbR?


So prüfst Du den Anspruch gegen die Gesellschaft

Der Aufbau besteht im Kern aus drei Punkten:

  • GbR wirksam entstanden?
  • GbR rechtsfähig?
  • Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt?

1. Wirksame Entstehung der GbR

Zunächst musst Du prüfen, ob die GbR wirksam entstanden ist.

Das kennst Du bereits aus dem Beitrag zur Entstehung der GbR.

In einer Haftungsklausur kannst Du diesen Punkt meistens kurz halten, wenn keine besonderen Probleme vorliegen.

2. Rechtsfähigkeit

Danach prüfst Du, ob die GbR rechtsfähig ist.

Eine GbR, die nach außen am Rechtsverkehr teilnimmt, ist grundsätzlich rechtsfähig.

In unserem Beispiel veranstaltet die Gesellschaft Partys und schließt Verträge mit Dritten.

Damit liegt eine rechtsfähige Außengesellschaft vor.

3. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage

Jetzt prüfst Du den eigentlichen Anspruch.

Im Beispiel geht es um die Mietzahlung.

Anspruchsgrundlage ist § 535 Abs. 2 BGB.

Dafür müsste zwischen C und der GbR ein wirksamer Mietvertrag bestehen.


Problem: Die GbR kann nicht selbst handeln

Die GbR ist ein rechtliches Gebilde und kann nicht selbst Verträge unterschreiben.

Sie muss durch ihre Gesellschafter vertreten werden.

Deshalb prüfst Du hier die Vertretung der GbR.

Im Beispiel haben A und B vereinbart, dass jeder Gesellschafter allein vertretungsberechtigt ist.

A konnte die GbR also wirksam vertreten.

Folge:

Zwischen C und der GbR ist ein Mietvertrag zustande gekommen.

Ergebnis:

C hat gegen die GbR einen Anspruch auf Zahlung der Miete aus § 535 Abs. 2 BGB.

        

Fall 2: Anspruch gegen einen Gesellschafter

Jetzt wird die Fallfrage verändert:

C verlangt die Miete nicht von der GbR, sondern direkt von Gesellschafter A.

Dann prüfst Du nicht mehr nur die Verbindlichkeit der Gesellschaft, sondern die persönliche Gesellschafterhaftung.


Rechtsgrundlage: § 721 BGB

Die persönliche Haftung der Gesellschafter ergibt sich aus § 721 BGB.

Danach haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Wichtig für die Klausur:

Die Anspruchsgrundlage lautet dann nicht nur § 535 Abs. 2 BGB, sondern:

§ 535 Abs. 2 BGB i. V. m. § 721 BGB


So prüfst Du den Anspruch gegen den Gesellschafter

Der Aufbau ist hier kürzer.

Du prüfst:

  • Besteht eine Verbindlichkeit der GbR?
  • Kann sich der Gesellschafter auf Einwendungen oder Einreden berufen?

1. Verbindlichkeit der Gesellschaft

Zuerst prüfst Du, ob der Gläubiger überhaupt einen Anspruch gegen die GbR hat.

Denn ohne Gesellschaftsverbindlichkeit gibt es grundsätzlich auch keine persönliche Haftung des Gesellschafters.

Du prüfst hier also inzident:

  • wirksame Entstehung der GbR
  • Rechtsfähigkeit
  • Voraussetzungen der eigentlichen Anspruchsgrundlage

In unserem Beispiel haben wir bereits festgestellt:

C hat gegen die GbR einen Anspruch aus § 535 Abs. 2 BGB.

➞Damit ist die erste Voraussetzung erfüllt.

2. Einwendungen und Einreden des Gesellschafters

Anschließend prüfst Du, ob der Gesellschafter dem Anspruch etwas entgegensetzen kann.

Die dafür maßgeblichen Regeln findest Du insbesondere in § 721b BGB.

Sind keine Einwendungen oder Einreden ersichtlich, haftet der Gesellschafter.

Im Beispiel kann A nichts entgegenhalten.

Ergebnis:

C hat gegen A einen Anspruch aus § 535 Abs. 2 BGB i. V. m. § 721 BGB.

        

Der Klausuraufbau auf einen Blick

A. Anspruch gegen die GbR

  1. Wirksame Entstehung der GbR
  2. Rechtsfähigkeit der GbR
  3. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage
    • ggf. Vertretung prüfen

B. Anspruch gegen den Gesellschafter

  1. Gesellschaftsverbindlichkeit
    • Anspruch gegen die GbR inzident prüfen
  2. Persönliche Haftung nach § 721 BGB
  3. Einwendungen und Einreden
    • insbesondere § 721b BGB

        

Fazit: Erst Gesellschaftsverbindlichkeit, dann persönliche Haftung

Bei der GbR musst Du zwei Haftungsebenen auseinanderhalten.

  • Die GbR haftet selbst für ihre Verbindlichkeiten.
  • Daneben haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich nach § 721 BGB.

Für die Klausur merkst Du Dir:

  • Anspruch gegen die GbR = Entstehung + Rechtsfähigkeit + Anspruchsgrundlage.
  • Anspruch gegen den Gesellschafter = Gesellschaftsverbindlichkeit + § 721 BGB + Einwendungen und Einreden.

Wenn diese Trennung sitzt, ist die Haftung bei der GbR ziemlich übersichtlich.

        

FAQ zur Lernkontrolle

Wer kann bei der GbR haften?

Sowohl die GbR selbst als auch die Gesellschafter persönlich.

Wo ist die persönliche Haftung der Gesellschafter geregelt?

In § 721 BGB.

Was prüfst Du bei einem Anspruch gegen die GbR?

Wirksame Entstehung, Rechtsfähigkeit und die Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage.

Was prüfst Du bei einem Anspruch gegen einen Gesellschafter?

Zuerst die Gesellschaftsverbindlichkeit, dann die persönliche Haftung nach § 721 BGB und mögliche Einwendungen oder Einreden.

Wie lautet die Anspruchsgrundlage gegen den Gesellschafter im Mietfall?

§ 535 Abs. 2 BGB i. V. m. § 721 BGB.

Warum musst Du die Gesellschaftsverbindlichkeit zuerst prüfen?

Weil der Gesellschafter grundsätzlich nur für Verbindlichkeiten der GbR persönlich haftet.

Kostenloses Examensradar - Das wird im Examen wirklich abgefragt

Wir zeigen Dir in diesem kostenlosen Leitfaden, welche Themen in den letzten Jahren abgefragt wurden, damit Du Dich bestmöglich auf Dein Staatsexamen vorbereiten kannst.

Kostenlos als PDF. Basierend auf 680 originalen Examensklausuren.

Jetzt gratis runterladen