Politische Parteien einfach erklärt – Grundlagen zu Art. 21 GG

staatsorga Nov 02, 2026
 

Das erwartet Dich!


      

Einleitung

Ohne politische Parteien läuft in einer parlamentarischen Demokratie fast nichts. Sie bündeln politische Interessen, stellen Kandidaten auf und bringen gesellschaftliche Vorstellungen in den staatlichen Entscheidungsprozess ein.

Welche Rolle Parteien nach dem Grundgesetz spielen und welche vier Themen Du für die Klausur kennen solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.

      

Ausgangspunkt: Art. 21 GG

Politische Parteien sind in Art. 21 GG geregelt.

Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Das kannst Du Dir so vorstellen:

Auf der einen Seite steht das Volk, auf der anderen Seite stehen die Staatsorgane.

Die politische Willensbildung läuft grundsätzlich von unten nach oben, also vom Volk zu den staatlichen Organen.

Genau da kommen die Parteien ins Spiel. Sie bündeln politische Interessen, formulieren Programme, stellen Kandidaten auf und tragen gesellschaftliche Vorstellungen in den staatlichen Entscheidungsprozess.

      

Die Doppelstellung der Parteien

Parteien haben eine besondere Stellung.

Sie sind einerseits keine klassischen Staatsorgane.

Andererseits sind sie aber auch nicht einfach nur gewöhnliche private Vereinigungen.

Deshalb spricht man von einer Doppelstellung:

  • Parteien haben ihre Wurzeln in der Gesellschaft.
  • Gleichzeitig sind sie eine verfassungsrechtlich anerkannte Institution.

Sie stehen damit gewissermaßen zwischen Staat und Gesellschaft.

      

Was ist eine politische Partei?

Eine einfachgesetzliche Definition findest Du in § 2 Abs. 1 PartG.

Vereinfacht gesagt ist eine Partei eine Vereinigung von natürlichen Personen, die ernsthaft an der politischen Willensbildung mitwirken und das Volk im Parlament vertreten will.

Für die Klausur ist die genaue Definition meistens weniger wichtig als die verfassungsrechtlichen Besonderheiten.

Vor allem vier Themen solltest Du kennen:

  • Organisation der Parteien
  • Parteienfinanzierung
  • Parteienprivileg
  • Chancengleichheit der Parteien

      

Organisation der Parteien


Gründungsfreiheit

Nach Art. 21 Abs. 1 GG ist die Gründung von Parteien frei.

Das bedeutet: Eine Partei muss nicht erst vom Staat genehmigt werden.

Aus dieser Freiheit folgt auch, dass Parteien grundsätzlich selbst darüber entscheiden können, wen sie als Mitglied aufnehmen.


Innere Ordnung

Gleichzeitig dürfen Parteien ihre interne Organisation nicht völlig frei gestalten.

Nach Art. 21 GG muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen.

Das betrifft zum Beispiel:

  • innerparteiliche Wahlen
  • Abstimmungen
  • Kandidatenaufstellungen
  • Entscheidungsstrukturen innerhalb der Partei

Besonders wichtig wird das bei der Aufstellung von Kandidaten für Wahlen.

Auch innerhalb der Partei muss also ein Mindestmaß an demokratischer Willensbildung gewährleistet sein.

      

Parteienfinanzierung

Parteien brauchen Geld, um Wahlkämpfe zu führen, Personal zu bezahlen und ihre politische Arbeit zu organisieren.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Finanzierungsquellen:

  • private Finanzierung
  • staatliche Finanzierung

Private Finanzierung

Parteien können Geld von privaten Personen erhalten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden

Spenden können von natürlichen und juristischen Personen stammen.


Staatliche Finanzierung

Daneben erhalten Parteien auch Unterstützung vom Staat.

Dabei kannst Du zwischen unmittelbarer und mittelbarer Parteienfinanzierung unterscheiden.


Unmittelbare Parteienfinanzierung

Hier zahlt der Staat den Parteien direkt Geld.

Dabei spielt unter anderem der politische Erfolg einer Partei eine Rolle.

Vereinfacht gesagt: Je mehr Unterstützung eine Partei bei Wahlen erhält, desto höher kann auch ihre staatliche Finanzierung ausfallen.

Allerdings gelten gesetzliche Begrenzungen.


Mittelbare Parteienfinanzierung

Bei der mittelbaren Parteienfinanzierung fließt das Geld nicht direkt vom Staat zur Partei.

Stattdessen schafft der Staat Vorteile, die Parteien finanziell zugutekommen.

Ein Beispiel: Spenden an Parteien können steuerlich begünstigt sein.

Dadurch entsteht ein größerer Anreiz, Parteien finanziell zu unterstützen.

      

Das Parteienprivileg

Eine besonders wichtige Regelung findest Du in Art. 21 GG. Parteien genießen einen stärkeren Schutz als gewöhnliche Vereine.

Ein gewöhnlicher Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen durch staatliche Behörden verboten werden.

Aber bei Parteien ist das anders. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Exekutive kann eine politische Partei also nicht einfach selbst verbieten.

Genau diesen besonderen Schutz bezeichnet man als Parteienprivileg.


Wann kann eine Partei verboten werden?

Eine Partei kann verboten werden, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Im Zentrum steht dabei insbesondere die Frage, ob sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet.

Das Entscheidende für die Systematik ist: Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht und nicht die Bundesregierung oder ein Ministerium.


Ausschluss von der staatlichen Finanzierung

Neben dem Parteiverbot gibt es eine weniger weitgehende Möglichkeit.

Eine Partei kann unter den Voraussetzungen des Art. 21 GG von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.

Die Partei bleibt dann bestehen, erhält aber keine staatlichen finanziellen Leistungen mehr.

      

Chancengleichheit der politischen Parteien

Politische Parteien müssen grundsätzlich gleichbehandelt werden.

Der Grundsatz der Chancengleichheit folgt verfassungsrechtlich aus Art. 21 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG.

Einfachgesetzlich wird dieser Gedanke unter anderem in § 5 PartG aufgegriffen.


Was bedeutet Chancengleichheit?

Der Staat darf nicht ohne ausreichenden Grund eine Partei bevorzugen und eine andere benachteiligen.

Das wird vor allem dann relevant, wenn staatliche Stellen Einfluss auf den politischen Wettbewerb nehmen.

Typische Fälle betreffen zum Beispiel:

  • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
  • staatliche Öffentlichkeitsarbeit
  • Wahlkampf
  • öffentliche Leistungen
  • Auftritte oder Äußerungen staatlicher Amtsträger

Der Grundsatz der Chancengleichheit ist deshalb ein besonders wichtiger Klausurklassiker.

Zu diesem Thema gibt es einen eigenen Beitrag, in dem wir die Voraussetzungen und typischen Fallgruppen noch genauer erklären.

      

Parteien in der Klausur

Wenn politische Parteien in einer Staatsorganisationsrechtsklausur auftauchen, solltest Du vor allem prüfen, welcher verfassungsrechtliche Status betroffen ist.

Typische Fragen sind:

  • Wurde die Partei gegenüber anderen Parteien benachteiligt?
  • Wird ihr Status aus Art. 21 GG beeinträchtigt?
  • Geht es um ein mögliches Parteiverbot?
  • Geht es um staatliche Finanzierung?
  • Greift eine staatliche Stelle in den politischen Wettbewerb ein?

Je nach Fall kann dann insbesondere ein Organstreitverfahren relevant werden.

      

Fazit: Parteien stehen zwischen Staat und Gesellschaft

Politische Parteien nehmen im Grundgesetz eine besondere Stellung ein.

Sie sind keine klassischen Staatsorgane, wirken aber unmittelbar an der politischen Willensbildung mit und sind deshalb verfassungsrechtlich besonders geschützt.

Für die Klausur solltest Du Dir vor allem vier Punkte merken:

Organisation – Finanzierung – Parteienprivileg – Chancengleichheit.

Wenn diese vier Bereiche sitzen, hast Du die wichtigsten Grundlagen zu Art. 21 GG bereits im Griff.

      

FAQ zur Lernkontrolle

Wo sind politische Parteien im Grundgesetz geregelt?

In Art. 21 GG.

Was bedeutet die Doppelstellung der Parteien?

Parteien haben ihre Wurzeln in der Gesellschaft, sind aber zugleich verfassungsrechtlich anerkannte Institutionen.

Was bedeutet innerparteiliche Demokratie?

Die innere Ordnung einer Partei muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, etwa bei Wahlen und Abstimmungen.

Was ist das Parteienprivileg?

Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Was ist der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Parteienfinanzierung?

Bei unmittelbarer Finanzierung erhält die Partei direkt Geld vom Staat. Bei mittelbarer Finanzierung erhält sie andere staatliche Vorteile, etwa steuerliche Begünstigungen.

Was bedeutet Chancengleichheit der Parteien?

Der Staat darf politische Parteien im politischen Wettbewerb grundsätzlich nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln.

Kostenloses Examensradar - Das wird im Examen wirklich abgefragt

Wir zeigen Dir in diesem kostenlosen Leitfaden, welche Themen in den letzten Jahren abgefragt wurden, damit Du Dich bestmöglich auf Dein Staatsexamen vorbereiten kannst.

Kostenlos als PDF. Basierend auf 680 originalen Examensklausuren.

Jetzt gratis runterladen