Rechte und Rechtsgüter in § 823 I BGB – Definition, Enumerationsprinzip & Prüfung

deliktsrecht Apr 20, 2026
 

Das erwartet Dich!

      

Einleitung

Der § 823 I BGB kommt in fast jeder Zivilrechtsklausur vor und hat eine hohe Examensrelevanz. Wenn du in der Klausur einen Anspruch aus § 823 I BGB prüfst, musst zu zuerst die Verletzung eines Rechts- bzw. eines Rechtsgutes prüfen. Bereits hier musst du aufpassen, denn § 823 I BGB verfolgt das Enumerationsprinzip. Schadensersatz gibt daher es nicht schon dann, wenn das Vermögen einer Person geschädigt ist, sondern erst dann, wenn eines der aufgezählten Rechtsgüter oder Rechte verletzt ist. § 823 I BGB ist also keine Generalklausel zum Vermögensschutz.  

In diesem Beitrag lernst du, was es mit dem Enumerationsprinzip auf sich hat, welche Rechtsgüter von § 823 Abs. 1 BGB geschützt sind und erfährst, wie du das in deiner Klausur optimal prüfst.  

      

Ausgangspunkt: Der Wortlaut  

Wie immer solltest du dir stets den Wortlaut der Norm vergegenwärtigen. Der ist in diesem Fall echt dankbar und verrät dir eine ganze Menge. Schlägt man § 823 I BGB auf, so heißt es: 

“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.” 

Hieraus kannst du ablesen, dass Folgendes geschützt ist:  

  1. Das Leben 
  2. Die körperliche Unversehrtheit  
  3. Die Gesundheit 
  4. Die Freiheit

  5. Das Eigentum 
  6. “Sonstige Rechte” 

Klausurtipp: Wenn eines der ersten vier aus der Liste betroffen ist, sprichst du von einer Rechtsgutsverletzung. Bei Eigentum oder sonstigen Rechten von einer Rechtsverletzung. Das ist eine kleine sprachliche Präzision, lässt das Korrektorenherz aber höherschlagen! 

      

Das Enumerationsprinzip – Warum nicht jeder Schaden ersetzt wird 

Der § 823 I folgt dem Enumerationsprinzip. 

Das bedeutet, dass nur die ausdrücklich aufgezählten Rechtsgüter und Rechte geschützt sind. Alle in der vorigen Liste nicht aufgeführten Positionen sind also nicht geschützt. Nicht geschützt ist deshalb auch nicht das Vermögen als solches. 

Der Gesetzgeber wollte den § 823 I BGB bewusst nicht zu einer Art Supernorm gestalten, die jeden Vermögensschaden ersetzen soll.  

      

Die Rechtsgüter im Überblick  

Schauen wir uns mal die Rechtsgüter an. Das Eigentum und die sonstige Rechte sind eigene Problemfelder, zu denen wir dir aufgrund der hohen Relevanz eigene Übersichten erstellt haben. Hier konzentrieren wir uns auf die vier klassischen Rechtsgüter. 


I. Das Leben 

Eine Verletzung des Rechtsguts Leben liegt vor, wenn ein Mensch getötet wird. 

Weil der Geschädigte in einem solchen Fall seinen Anspruch nicht geltend machen kann, gehen seine Ansprüche gem. § 1922 BGB auf die Erben über. Die Hinterbliebene können gem. § 844 BGB Ersatz verlangen (z.B. Beerdigungskosten, Unterhalt) 

Merke: Wenn das Rechtsgut Leben betroffen ist, musst du § 844 BGB im Blick haben. 

Examenshinweis: Zwar kommt das Rechtsgut Leben selten vor, aber wenn es vorkommt, dann ist es meist klausurprägend. 


II. Der Körper 

Eine Verletzung des Körpers ist jeder äußere Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch einen Substanzeingriff. 

Die Prüfung ist in der Regel sehr eindeutig. Häufige Klausurfälle sind Schläge, Stichverletzungen oder das Erfassen mit einem Auto. Es kommt einzig darauf an, dass der Eingriff von außen erfolgt und der Körper dadurch in irgendeiner Weise Schaden nimmt.  

Klausurhinweis: Achte darauf, dass man in die Verletzung des Körpers auch einwilligen kann! Häufig ist das beim ärztlichen Heileingriff der Fall.


III. Die Gesundheit 

Für die Definition der Gesundheitsverletzung kannst du die aus dem Strafrecht aus § 223 StGB nehmen.  

Unter einer Gesundheitsverletzung versteht man also das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand nachteilig abweichenden körperlichen Zustands. 

Typischerweise geht es um Vergiftungen, psychisch vermittelte Krankheitszustände wie nach einem Schock oder Infektionen 

Wichtig: Körper und Gesundheit werden häufig gemeinsam geprüft, da sie oft parallel verletzt sind. In der Klausur wird dir hier gerne mal der sogenannte “Schock-Fall” begegnen, also eine Konstellation, in der jemand aufgrund des Todes eines nahen Angehörigen schwere seelische Probleme erleidet. Schau dir dazu unsere Materialien an! 

Achtung: Auch der noch nicht geborene Mensch ist geschützt!


IV. Die Freiheit 

Auch die Freiheit ist über § 823 I BGB geschützt.  

Eine Verletzung der Freiheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen Bewegungsfreiheit. 

Typischerweise geht es um Fälle in denen Menschen eingesperrt oder festgehalten werden. Beliebt sind Konstellationen mit einem vermeintlichen Festnahmerecht aus § 127 StPO. 

Damit nicht fast jede Handlung eine Verletzung der Freiheit ist, muss eine gewisse Erheblichkeit erreicht sein. Nicht erfasst sind daher bloße Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit.

      

Prüfungsschema für die Klausur 

Die Verletzung eines Rechts bzw. Rechtsgutes prüfst du in der Klausur optimalerweise so:  

  1. Benenne das betroffene Recht bzw. Rechtsgut. 
    • Zuerst benennst du die betroffene Position und ordnest es sprachlich präzise als Recht oder Rechtsgut ein.
  2. Definition 
    • Dann erst bringst du eine vollständige Definition. 
  3. Subsumption 
    • Dann subsumierst du sauber unter die Definition.  

Beispiel: 

„Durch den Schlag ins Gesicht könnte A den Körper des B und damit ein von § 823 I BGB geschütztes Rechtsgut verletzt haben. Eine Verletzung des Körpers ist jeder äußere Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch einen Substanzeingriff. Der Schlag des A traf den B in dessen Gesicht und verursachte eine Platzwunde, sodass B in seiner körperlichen Unversehrtheit geschädigt wurde. B erlitt eine Körperverletzung.

      

Das Wichtigste in Kürze: 

Der erste Prüfungspunkt des § 823 I ist die Rechtsguts- bzw. Rechtsverletzung.  

§ 823 I folgt dem Enumerationsprinzip. Geschützt sind nur Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte. Das Vermögen als solches ist nicht geschützt. 

Eine saubere Definition mit kurzer Subsumtion bringt sichere Punkte.

      

Prüfe dein Wissen:

Was ist der erste Prüfungspunkt bei § 823 I?

Die Rechtsguts- bzw. Rechtsverletzung.

Was bedeutet Enumerationsprinzip?

Nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Rechtsgüter sind geschützt. Der Gesetzgeber wollte keine Supernorm in Bezug auf den Vermögensschutz!

Wird das Vermögen durch § 823 I geschützt?

Nein, das Vermögen ist daher gerade nicht als solches geschützt.

Was ist der Unterschied zwischen Körper- und Gesundheitsverletzung?

Eine Körperverletzung ist ein Substanzeingriff von außen. Eine Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands, also eine rein innerliche Betrachtung.

Was meint § 823 I mit Freiheit?

Damit ist die körperliche Bewegungsfreiheit gemeint.

Welche Rolle spielt § 844 BGB bei Tötung?

Dieser regelt die Ersatzansprüche der Hinterbliebenen.

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