Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Überblick

verfassungsprozessrecht Sep 01, 2026
 

Das erwartet Dich!


      

Einleitung

Im Staatsorganisationsrecht begegnen dir zwei typische Klausurarten: Entweder ist nur nach der Begründetheit gefragt („Ist das Gesetz verfassungsgemäß?“) – oder es geht um ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), bei dem du Zulässigkeit und Begründetheit prüfen musst.

Wenn du nach „Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Überblick“, „Zulässigkeit BVerfG Schema“, „Organstreitverfahren Prüfung“ oder „abstrakte Normenkontrolle Zulässigkeit“ suchst, bekommst du hier die strukturierte und klausurtaugliche Zusammenfassung.

      

Die fünf klausurrelevanten Verfahren vor dem BVerfG

Im Examen sind vor allem fünf Verfahren wichtig:

  1. Organstreitverfahren
  2. Bund-Länder-Streit
  3. Abstrakte Normenkontrolle
  4. Konkrete Normenkontrolle
  5. Verfassungsbeschwerde

Für das Staatsorganisationsrecht stehen vor allem die ersten vier im Mittelpunkt. Die Verfassungsbeschwerde wird im Zusammenhang mit Grundrechten relevant.


1. Organstreitverfahren (§§ 63 ff. BVerfGG)

Im Organstreitverfahren streiten sich Staatsorgane oder Teile von Staatsorganen über ihre verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten.

Beispiel:
Der Bundestag rügt, dass der Bundespräsident ein Gesetz nicht ausgefertigt hat.

Typisch ist also ein Konflikt innerhalb der Bundesorgane.


2. Bund-Länder-Streit (§§ 68 ff. BVerfGG)

Hier streiten sich Bund und Länder über ihre verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten.

Beispiel:
Ein Bundesminister erteilt einem Landesminister eine Weisung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Die Landesregierung hält diese für verfassungswidrig.

Der Bund-Länder-Streit ist systematisch direkt hinter dem Organstreit geregelt. Hast Du den Organstreit drauf, bereitet dir auch der Bund-Länder-Streit keine Schwierigkeiten.


3. Abstrakte Normenkontrolle (§§ 76 ff. BVerfGG)

Bei der abstrakten Normenkontrolle wird eine Norm unabhängig von einem konkreten Fall auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, Landesregierung und ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Ein einzelner Bürger kann dieses Verfahren nicht einleiten.


4. Konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 80 ff. BVerfGG)

Hier legt ein Fachgericht dem BVerfG eine Norm vor, die es im konkreten Verfahren für verfassungswidrig hält.

Wichtig: Die Norm muss für den zugrundeliegenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sein. Man spricht von „konkret“, weil die Prüfung aus einem konkreten Rechtsstreit heraus erfolgt.


5. Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde ist das zentrale Verfahren im Grundrechtsbereich. Jeder Bürger kann geltend machen, durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt zu sein.

Beispiel: A will eine Demonstration abhalten, die von der zuständigen Behörde verboten wird. A rügt vor dem BVerfG eine Verletzung von Art. 8 GG.

      

Kontradiktorische Verfahren vs. objektive Beanstandungsverfahren

Die Verfahren lassen sich in zwei Gruppen einteilen:


Kontradiktorische Verfahren

  • Organstreit
  • Bund-Länder-Streit

Hier stehen sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüber. Der Antragsteller behauptet eine Verletzung eigener Rechte.


Objektive Beanstandungsverfahren

  • Abstrakte Normenkontrolle
  • Konkrete Normenkontrolle

Hier geht es nicht um subjektive Rechtsverletzungen, sondern um die objektive Verfassungsmäßigkeit einer Norm.

Konsequenz für die Zulässigkeit: Es ist keine Verletzung eigener Rechte erforderlich und es erfolgt keine Fristprüfung. Das ist ein wichtiger klausurtaktischer Unterschied.

      

Das einheitliche Prüfungsschema für die Zulässigkeit

Alle Verfahren vor dem BVerfG prüfst du im Kern nach demselben Schema:

  1. Zuständigkeit des BVerfG
  2. Wer?
  3. Was?
  4. Warum?
  5. Formalia

Du startest immer mit: Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Und du endest mit: Form und Frist.

Dazwischen beantwortest du drei zentrale Fragen:

Wer? (Antragsberechtigung)

Was? (tauglicher Antragsgegenstand)

Warum? (Antragsbefugnis bzw. besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen)

Dieses Grundgerüst funktioniert bei allen Verfahren.

Statt jedes Verfahren isoliert auswendig zu lernen, solltest du dir dieses Fünf-Punkte-Grundschema einprägen. Die Besonderheiten kannst du dann aus dem Gesetz (insbesondere dem BVerfGG) ableiten.

      

Zusammenfassung Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es fünf klausurrelevante Verfahren. Organstreit und Bund-Länder-Streit sind kontradiktorische Verfahren, abstrakte und konkrete Normenkontrolle sind objektive Beanstandungsverfahren. Die Verfassungsbeschwerde ist vor allem im Grundrechtsbereich relevant. Die Zulässigkeit prüfst du immer nach demselben Grundschema: Zuständigkeit, Wer, Was, Warum, Formalia.

      

FAQ zu den Verfahren vor dem BVerfG

Welche Verfahren sind im Staatsorga besonders wichtig?

Organstreit, Bund-Länder-Streit, abstrakte und konkrete Normenkontrolle.

Was ist der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Normenkontrolle?

Abstrakt: ohne konkreten Fall. Konkret: aus einem laufenden Gerichtsverfahren heraus.

Was sind kontradiktorische Verfahren?

Verfahren mit Antragsteller und Antragsgegner (Organstreit und Bund-Länder-Streit).

Braucht man bei der abstrakten Normenkontrolle eine Rechtsverletzung?

Nein, es handelt sich um ein objektives Beanstandungsverfahren.

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